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    Hallo.
    Ich bin ja noch recht neu im erstellen der eigenen Steuererklärung und bitte um kurze Hilfe. Ich bin verunsichert da mir der Aufbau (Startseite nach Start einer neuen Erklärung) unbekannt vorkommt.
    Daten aus dem Vorjahr habe ich übernommen. Nun ist oben eine Übersicht wo man Haken setzen kann und ich bin verunsichert.
    1. Haken bei Einkommensteuererklärung ist gesetzt, logisch.
    2.Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage. Muss ich da auch einen Haken setzen obwohl schon klar ist das ich keinen Anspruch darauf habe?
    3.Verlustvortrag, betrifft mich nicht, kein Haken.
    4.Erklärung zur Feststellung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Hier bin ich mir unsicher ob ich hier einem Haken setzen muss, da ich ehrlich gesagt den Hilfetext nicht verstehe. Anlage Kap benötige ich ja garnicht. Kirchensteuer habe ich regulär bezahlt.
    5. Mobilitätsprämie, kein Anspruch=kein Haken.

    Ich würde also nur in Punkt 1 und Punkt 2 ein Kreuz setzen. Soweit richtig? Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von HEPHHEPH; 28.01.2022, 12:14.

    #2
    Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen
    .....
    Ich würde also nur in Punkt 1 und Punkt 2 einen Kalender setzen. Soweit richtig? ....
    das ist so korrekt !

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      #3
      Ok. Nochmals Danke.
      Nur zum Verständnis. Aber warum muss ich beim zweiten auch einen Haken setzen obwohl ich weiß das wir auf die Arbeitnehmersparzulage eh keinen Anspruch habe?

      Kommentar


        #4
        Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen
        Ok. Nochmals Danke.
        Nur zum Verständnis. Aber warum muss ich beim zweiten auch einen Haken setzen obwohl ich weiß das wir auf die Arbeitnehmersparzulage eh keinen Anspruch habe?
        Hallo,

        musst du nicht.
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Aber warum muss ich beim zweiten auch einen Haken setzen obwohl ich weiß das wir auf die Arbeitnehmersparzulage eh keinen Anspruch habe?
          Das musst du doch auch nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Alles klar. Dann hatte ich das falsch verstanden. Dann nehme ich den Haken raus.

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