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    Abfindung richtig eintragen

    Hallo zusammen,
    ich habe mich jetzt etwas durch die Foren durchgelesen, doch mehr Klarheit habe ich zum Thema Abfindung richtig eintragen leider nicht bekommen. Bin eher noch verwirrter als vorher.
    Ich habe 2021 eine Abfindung erhalten. Diese steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 3 und in Zeile 19. In Zeile 4 steht die einbehaltene Lohnsteuer. Mein normaler Bruttoarbeitslohn steht auf einer anderen Lohnsteuerbescheinigung ganz ordnungsgemäß in Zeile 3.
    Wo muss ich jetzt genau welchen Betrag in Anlage N eintragen und muss ich noch irgendwas voneinander abziehen?
    Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir etwas Licht ins Dunkle bringen könntet.
    Vielen lieben Dank

    #2
    Du musst die beiden Lohnsteuerbescheinigungen einzeln auf Seite 2 der Anlage N erfassen. Bei der Bescheinigung mit der nicht ermäßigt besteuerten

    Abfindung musst du den Wert aus Nummer 19 zusätzlich auf Seite 3 der Anlage N in die Zeile 18 eintragen. Angaben zu den Sozialversicherungsbeiträgen

    gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Wenn du nicht den Bescheinigungsabruf nutzt, musst du die Versicherungsbeiträge extern addieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für deine schnelle Rückmeldung. Du schreibst, dass ich den Betrag der Bescheinigung mit der nicht ermäßigt besteuerten Abfindung aus Nummer 19 noch auf Seite 3 der Anlage N eintragen muss. Ich habe auf keiner meiner Lohnsteuerbescheinigungen ein ermäßigt besteuerter Arbeitslohn (dann würde ja etwas in Nummer 10 meiner Lohnsteuerbescheinigung stehen, oder?)
      Ich habe insgesamt 3 Lohnsteuerbescheinigungen für 2021
      1. Arbeitslohn Januar 2021: Bruttoarbeitslohn in Nummer 3 und Lohnsteuer in Nummer 4 eingetragen
      2. Abfindung Februar/März 2021: Bruttoarbeitslohn in Nummer 3 und Nummer 19 sowie Lohnsteuer in Nummer 4 eingetragen
      3. Arbeitslohn restliches Jahr (neuer Arbeitgeber): Bruttoarbeitslohn in Nummer 3 und Lohnsteuer in Nummer 4 eingetragen
      Ist ziemlich verwirrend für mich.
      Grüße Sarah4321

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        #4
        Dann erfasst du eben alle drei Lohnsteuerbescheinigungen einzeln auf Seite 2 der Anlage N, das passt doch.

        2. Abfindung Februar/März 2021: Bruttoarbeitslohn in Nummer 3 und Nummer 19 sowie Lohnsteuer in Nummer 4 eingetragen
        Der Eintrag unter Nummer 19 besagt, dass die Abfindung nicht ermäßigt versteuert wurde, weshalb der Bruttoarbeitslohn zusätzlich auf Seite 3 der Anlage N

        in die Zeile 18 einzutragen ist. Wenn auf einer deiner 3 Lohnsteuerbescheinigungen die Steuerklasse 6 steht, gibt es dafür auf Seite 2 unten einen eigenen

        Eingabebereich, ansonsten geht das über + Weitere Daten hinzufügen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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