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Anlage KAP - wie mache ich es richtig?

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    Anlage KAP - wie mache ich es richtig?

    Hallo zusammen,
    meine Frau und ich haben ein ausländisches Tagesgeldkonto.
    Die daraus stammenden Zins-Einnahmen werden für jeden einzeln jeweils in Zeile 19 der Anlage KAP eingetragen, richtig?
    Ich habe eine Excel Datei gemacht mit unseren ganzen Freistellungsaufträgen. Die Zins-Einnahmen aus dem ausländischen Tagesgeld plane ich auch als "fiktiven Freistellungsauftrag" mit ein, obwohl es für ausländische Konten ja keinen Freistellungsauftrag gibt. Damit gewährleiste ich, dass ich trotz der Zins-Einnahmen aus dem ausländischen Tagesgeld nicht über die 1602 Euro komme.
    Mein Vorgehen bei der Anlage KAP ist nun folgende, ich bitte um Berichtigung wenn es nicht stimmt (und es kann nicht stimmen, weil Elster bei der Prüfung meckert, allerdings verstehe ich die Hinweise nicht, die sich aus der Überprüfung ergeben:

    - Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge. Bei Zusammenveranlagung: Die Anlage KAP meines Ehegatten / Lebenspartners ist beigefügt.
    - Zeile 7: alle inländischen Kapitalerträge
    - Zeile 8: darin enthaltene Kapitalerträge aus meinen Depots
    - Zeile 16 = Zeile 7, wenn Zeile 8 leer ist
    - Zeile 17 = Zeile 19, also die Kapitalerträge aus dem ausländischen Tagesgeldkonto.

    Was mache ich alles richtig bzw. falsch?
    Herzlichen Dank vorab an alle helfenden!!!
    Grüße von Christoph

    #2
    Zitat von Knusperriegel Beitrag anzeigen
    allerdings verstehe ich die Hinweise nicht
    Ich auch nicht. Ich glaub die hast Du vergessen hier anzugeben.

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      #3
      Zeile 7+8: korrekt
      Zeile 16 = Zeile 7, wenn keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde
      Zeile 17: 0 (nicht den Wert aus Zeile 19. In Zeile 17 kommen nicht in der Anlage KAP erklärte Beträge (siehe Wortlaut), die Eintragung in Zeile 19 ist doch -naturgemäß- in der Anlage KAP und darf daher dort nicht rein)
      Zeile 19: Deine ausländischen Kapitalerträge
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Warum willst du überhaupt eine Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge beantragen, wenn der Sparer-Pauschbetrag auch bei Einrechnung der

        Kapitalerträge im Ausland nicht ausgeschöpft wird ? Sind eure Einkünfte insgesamt unter 32.500,00 € ?

        In der Regel genügt es, den Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge überprüfen zu lassen, wobei bei bestimmten Konstellationen überhaupt

        kein Antrag erforderlich ist. Dann reicht es, in die Zeile 17 den im Inland tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag einzutragen

        sowie in Zeile 19 die ausländischen Kapitalerträge aus den Tagesgeldanlagen. Die Kapitalerträge im Inland müssen dann nicht erklärt werden.

        - Zeile 17 = Zeile 19, also die Kapitalerträge aus dem ausländischen Tagesgeldkonto.
        Wie kommst du jetzt darauf ? Das ist schlicht falsch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          [QUOTE=Charlie24;n377391]Dann reicht es, in die Zeile 17 den im Inland tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag einzutragen

          sowie in Zeile 19 die ausländischen Kapitalerträge aus den Tagesgeldanlagen. Die Kapitalerträge im Inland müssen dann nicht erklärt werden.

          --> verstanden und umgesetzt. Ich habe jetzt nur Zeile 17 und Zeile 19 befüllt. Es erscheinen keine Fehlermeldungen mehr.

          Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge habe ich rausgenommen, weil Einkünfte insgesamt über 32.500,00 €.

          Kommentar


            #6
            Hat das jetzt komplett ohne Antragstellung funktioniert oder hast du den Antrag in Zeile 5 gestellt ? Ich habe unsere Anlagen KAP

            für 2021 bereits ausgefüllt und mag da jetzt nicht herumbasteln. Wir müssen die Anlage KAP in der Regel überhaupt nicht einreichen,

            da ist 2021 ein Ausnahmefall.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Hat das jetzt komplett ohne Antragstellung funktioniert oder hast du den Antrag in Zeile 5 gestellt ?
              Ich habe den Antrag in Zeile 5 nicht gestellt.

              Kommentar


                #8
                Ich habe den Antrag in Zeile 5 nicht gestellt.
                Danke für die Rückmeldung. Irgendwie hatte ich im Hinterkopf, dass bei bestimmten Konstellationen kein Antrag erforderlich ist
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Hallo,

                  nur mal für andere die hier vielleicht später nachlesen:

                  Grundsatz: Die Zeilen 7-17 sowie 37-42 sollten im Normalfall einfach von den Steuerbescheinigungen übernommen werden, da muss man nichts selber rechnen.

                  - Zeile 7: alle inländischen Kapitalerträge
                  Korrekt.

                  - Zeile 8: darin enthaltene Kapitalerträge aus meinen Depots
                  Nein. Dort gehören nur die Kursgewinne/verluste aus Aktien hin.
                  Mit einem Depot bekommt man aber noch viele andere Kapitalerträge (etwa Zinsen, Dividenden, Anleihen, Fonds, Zertifikate ...) - all' das darf nicht in Zeile 8. Die Steuerbescheinigung der Bank zeigt das aber eindeutig, daran sollte man sich halten.

                  - Zeile 16 = Zeile 7, wenn Zeile 8 leer ist
                  ??? - diese 3 Zeilen haben gar nichts miteinander zu tun (aber zugegeben, wenn man unter dem Freibetrag bleibt sieht es so aus, als ob 7 und 16 das Gleiche wäre).
                  In Zeile 16 gehört der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag laut Bescheinigung der erklärten Bank(en).

                  - Zeile 17 = Zeile 19, also die Kapitalerträge aus dem ausländischen Tagesgeldkonto.
                  Völlig falsch.
                  Hier gehört ebenso der Betrag für Zeile 16/17 hin, und zwar jetzt der der nicht erklärten Banken (Anmerkung: Nicht erklären darf man natürlich nur inländische Banken, nur dort wurde Abgeltungsteuer einbehalten).
                  Wer das mit dem "Erklären und nicht Erklären" nicht versteht dem rate ich schon immer, alle Kapitalerträge einzutragen (Zeile 17 dann Null). Da kann man dann eigentlich nichts falsch machen.

                  Das war bisher alles Inland, mit Steuerbescheinigung nach offiziellen Vorgaben.
                  -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                  Kapitalerträge aus dem Ausland sind davon getrennt, sie gehören in Zeile 19ff (wenn es nur Tagesgeldzinsen sind reicht Zeile 19 - und ggf. 41).

                  Ich habe den Antrag in Zeile 5 nicht gestellt.
                  Ich meine mich zu erinnern, dass dann die Berechnung nicht funktioniert.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Ich meine mich zu erinnern, dass dann die Berechnung nicht funktioniert.
                    Das hast du falsch in Erinnerung. Wenn nur ausländische Kapitalerträge oder nur Erstattungszinsen zu erklären sind und die tatsächlich in Anspruch genommenen

                    Sparer-Pauschbeträge in Zeile 17 eingetragen werden, die Zeilen 7 ff. also leer bleiben, funktioniert die Berechnung auch ohne Antrag.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Nachtrag: Ich habe das jetzt extra getestet, die Berechnung funktioniert ohne den Antrag in Zeile 5. Es werden die in Zeile 19 erklärten Kapitaleinkünfte

                      ausgewiesen, davon wird dann der bisher nicht ausgeschöpfte Sparer-Pauschbetrag bis zur Höhe der in Zeile 19 erklärten Kapitaleinkünfte abgezogen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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