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Zusätzliche Rentenbeiträge an Psychotherapeuten-Versorgungswerk wo eingeben?

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    Zusätzliche Rentenbeiträge an Psychotherapeuten-Versorgungswerk wo eingeben?

    Liebe alle,
    ich verzweifle jedes Jahr auf's Neue an der Suche nach dem korrekten Eingabefeld für meine geleisteten Zusatzbeiträge an das Versorgungswerk für Psychotherapeuten NRW. Ich bin angestellt in einem Krankenhaus und darüber laufen sämtliche Zahlungen in die gesetzliche RV. Da ich aber zusätzlich Vorsorge betreibe, leiste ich monatliche Zusatzzahlungen an o. g. Versorgungswerk. Hierfür bekomme ich eine jährliche Beitragsübersicht deren Summe ich gerne steuerlich geltend machen möchte. Aber wo? Sonderausgaben? Versorgungsleistungen? Kann mir jemand helfen? Ich würde mich sehr freuen.


    Viele Grüße!

    #2
    Aber wo? Sonderausgaben? Versorgungsleistungen?
    Dafür gibt es die Anlage Vorsorgeaufwand. Dort sind auch die vom Arbeitgeber abgeführten Beiträge zur Rentenversicherung zu erfassen.

    Dein zusätzlichen Beiträge an das Versorgungswerk gehören auf Seite 1 der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 5
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Dort trage ich auch schon die Leistungen zur verpflichtenden VBL (Altersvorsorge im Öffentlichen Dienst) ein. Addiere ich dann die Zahlungen an das Versorgungswerk einfach dazu?

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        #4
        Dort trage ich auch schon die Leistungen zur verpflichtenden VBL (Altersvorsorge im Öffentlichen Dienst) ein.
        Was aber sicher falsch ist ! Beiträge zur Zusatzversorgung gehören entweder in die Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand oder überhaupt nicht in

        die Steuererklärung. Zeile 50 nur bei erster Beitragszahlung vor dem 01.01.2005.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Und nochmal Danke! Große Hilfe!

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