Ich weiß nur, dass Kleinunternehmer inzwischen diese Umsätze vierteljährlich anmelden müssen, natürlich jeweils nur bei Anfall.
Am einfachsten dürfte es sein, du rufst dein Finanzamt an und klärst das dort. Ich weiß ja nicht, um welche Größenordnungen es dabei geht.
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Keine Ankündigung bisher.
Reverse Charge Verfahren in der Umsatzsteuervoranmeldung
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Hallo FIGUL, ja sry. Ich meinte Umsatzsteuererklärung. Diese habe ich bisher ja noch nie beifügen müssen, da ich ja wie beschrieben keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen habe bzw. auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin. Aber wie es aussieht muss ich diese Anlage dann bei der Steuererklärung für 2020 machen, aufgrund der Rechnungen die ich als reverse Charge bekomme. Oder? Ich stelle mir zudem die Frage ob ich nun aufgrund dessen auch verpflichtet bin eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, also sprich die 19/16% zeitnah abzuführen oder ob es reicht dies dann mit der Umsatzsteuererklärung 1x im Jahr zu machen?
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Hallo,
mit der EÜR hat das noch nie funktioniert.
Was meinst du genau?
Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung oder sonst etwas?
Gruß FIGUL
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Hallo hätte da auch ne Verständnisfrage. Ich bin selbständiger gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d. Meine Steuererklärung mache ich per EÜR, bin also nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und habe ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze. Nun habe ich seit Mai auf Facebook Werbung geschaltet. Die Rechnung erhalten ich von Facebook ohne Steuer per reverse Charge- Verfahren. Nun bin ja ich verpflichtet die Steuer abzuführen. Wie muss ich die 19 % (16%) nun abführen? Funktioniert das weiterhin mit der EÜR 1x im Jahr, oder werde ich nun für diese Rechnungen Umsatzsteuerpflichtig und muss meine mtl. Voranmeldungen abgeben? Wäre super, wenn mir da jmd. weiterhelfen kann. Vielen Dank.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, was ich nicht weiß und es sich tatsächlich um einen Reverse-Charge-Umsatz nach § 13b Abs. 2 UStG
handelt, dann kommt der Nettoumsatz von 100,00 € unter Kennzahl 84 in die Zeile 50, die Umsatzsteuer von 19,00 € (aktuell 16,00 €!) unter Kennzahl 85
ebenfalls in die Zeile 50. Die Vorsteuer von 19,00 € (aktuell 16,00 €!) gehört unter Kennzahl 67 in die Zeile 56 der USt.-Voranmeldung.
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Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, was ich nicht weiß und es sich tatsächlich um einen Reverse-Charge-Umsatz nach § 13b Abs. 2 UStG
handelt, dann kommt der Nettoumsatz von 100,00 € unter Kennzahl 84 in die Zeile 50, die Umsatzsteuer von 19,00 € (aktuell 16,00 €!) unter Kennzahl 85
ebenfalls in die Zeile 50. Die Vorsteuer von 19,00 € (aktuell 16,00 €!) gehört unter Kennzahl 67 in die Zeile 56 der USt.-Voranmeldung.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas heißt hier runter? Die Umsatzsteuer kommt drauf ! Es liegt im Wesen einer Reverse-Charge-Rechnung, dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
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Zitat von EileenAl Beitrag anzeigenund wenn auf der Rechnung keine Umsatzsteuer angegeben ist? Rechne ich die dann selbst runter?
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und wenn auf der Rechnung keine Umsatzsteuer angegeben ist? Rechne ich die dann selbst runter?
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AW: Reverse Charge Verfahren in der Umsatzsteuervoranmeldung
Zitat von Loci Beitrag anzeigen19€ ... plus der eingenommen Umsatzsteuer von 500€, also 519€ ... in die Zeile 56, Kennzahl 67 die 19€ ... nur noch 481€ zahlen
Hast Du vielleicht die Kennzahlen 84 und 85 nicht ausgefüllt?
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AW: Reverse Charge Verfahren in der Umsatzsteuervoranmeldung
Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, ist das doch für dich ein Nullsummenspiel.
Wenn du die 19 € unter der Kennzahl 85 eingetragen hast und den gleichen Betrag unter der Kennzahl 67, dann saldiert sich das auf 0.
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AW: Reverse Charge Verfahren in der Umsatzsteuervoranmeldung
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, trägst du die Vorsteuer in Zeile 56, Kennzahl 67 ein.
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Ergänzung: In Mein ELSTER sind die Einträge auf den Seiten 7 und 8 der Voranmeldung zu machen.
plus der eingenommen Umsatzsteuer von 500€, also 519€
Wenn ich jetzt in die Zeile 56, Kennzahl 67 die 19€ eintrage werden sie am Ende von den 500€ abgezogen.
Ich muss also nur noch 481€ zahlen, obwohl ich zuvor nicht die 19€ bezahlt habe.
Oder mache ich diesen Schritt in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung?
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AW: Reverse Charge Verfahren in der Umsatzsteuervoranmeldung
Vielen Dank!
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AW: Reverse Charge Verfahren in der Umsatzsteuervoranmeldung
Der Nettoumsatz ist in Zeile 50, Kennzahl 84 zu erklären, die darauf geschuldete Umsatzsteuer ist unter der Kennzahl 85 anzugeben.
Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, trägst du die Vorsteuer in Zeile 56, Kennzahl 67 ein.
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Ergänzung: In Mein ELSTER sind die Einträge auf den Seiten 7 und 8 der Voranmeldung zu machen.
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Reverse Charge Verfahren in der Umsatzsteuervoranmeldung
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Reverse Charge Verfahren in der Umsatzsteuervoranmeldung auf elster.de und hoffe, dass mir jemand diese beantworten kann. Ich habe mir Vimeo Pro für 1 Jahr als Leistung gemietet. Die Leistung habe ich somit aus den USA bezogen dafür keine USt. bezahlt. Eine entsprechende Rechnung liegt vor. Da ich Leistungsempfänger bin, liegt die Steuerschuld bei mir.
Meine Frage lautet nun, in welche Zeilen muss ich diese Ausgabe in der Umsatzsteuervoranmeldung auf elster.de eintragen? Und muss ich dort Netto und Brutto eintragen?
Vielen Dank im VorausStichworte: -
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