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AHW Abbruch-Hinweise ...Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen...

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    AHW Abbruch-Hinweise ...Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen...

    Hallo alle zusammen,

    ich sitze gerade über meiner Lohnsteuer-Erklärung 2021 und bekomme nach Abschluss aller Eingaben keine Fehlermeldung.

    Mit Klick auf "Steuerberechnung" kommt die Fehlermeldung:

    AHW Abbruch-Hinweise

    Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen, aber keine
    Zusammenveranlagung beantragt.

    DHW Dokumentations-Hinweise

    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.


    Soweit ok, hatte dann die Vermutung, dass wohl die Datenübernahme aus 2020 fehlerhaft ist und so hab ich alle Daten nochmal manuell eingegeben... war wohl nichts -gleiche Fehlermeldung.

    Die Daten der Ehefrau sind aber soweit korrekt ausgefüllt. Zusammenveranlagung ist definitiv beantragt.

    Evtl. kennt jemand diese Fehlermeldung?!

    Danke vorab und Grüße

    Thomas

    #2
    Du schreibst hier im Unterforum für das ELSTER Anwenderforum, da wissen wir nicht, womit du die Einkommensteuererklärung erstellst.

    Mein ELSTER ? Kommerzielles Steuerprogramm ? Die Fehlermeldung selbst kenne ich bisher nicht. Vom Wortlaut her ist sie ja eindeutig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Oh sorry, erstelle mit "mein ELSTER", daher falsches Unterforum *schäm*.

      Ja, der Wortlaut ist eindeutig, aber nicht nachvollziehbar da alle eingegeben Daten der Ehefrau plausibel (Geburtstag, Steuernummer, Vorname und Name).

      Kommentar


        #4
        ... da alle eingegeben Daten der Ehefrau plausibel (Geburtstag, Steuernummer, Vorname und Name).
        Du meinst die Steuer-Identifikationsnummer, nehme ich an ? Mehr als den Haken im Hauptvordruck bei Zusammenveranlagung setzen, kann man ja nicht.

        Ich habe das Thema nach Mein ELSTER verschoben
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank fürs verschieben.

          Jap, die Steuer-Identifikationsnummer :-)

          Haken im Hauptvordruck ist auch gesetzt, daher weiß ich absolut nicht mehr weiter?!

          Kommentar


            #6
            Haken im Hauptvordruck ist auch gesetzt, daher weiß ich absolut nicht mehr weiter?!
            Ich auch nicht. Deshalb die Frage: In welchen Anlagen außer dem Hauptvordruck und der Anlage Vorsorgeaufwand wurden Angaben zur Ehefrau gemacht ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              In welchen Anlagen außer dem Hauptvordruck und der Anlage Vorsorgeaufwand wurden Angaben zur Ehefrau gemacht ?
              Nur noch bei -Behinderten Pauschalbetrag- 100%
              Meine Frau ist Ende 2020 gestorben... evtl. hat es damit zu tun?


              Kommentar


                #8
                Die Einkommensteuererklärung 2021 ist eine Einkommensteuererklärung, in der die Angaben für das Jahr 2021 zu machen sind. Wenn Du nun in 2021 keine Ehefrau hattest, meckert das Programm, wenn Du für eine in dem Jahr nicht vorhandene Ehefrau Pauschbeträge geltend machst.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Die Einkommensteuererklärung 2021 ist eine Einkommensteuererklärung, in der die Angaben für das Jahr 2021 zu machen sind. Wenn Du nun in 2021 keine Ehefrau hattest, meckert das Programm, wenn Du für eine in dem Jahr nicht vorhandene Ehefrau Pauschbeträge geltend machst.
                  Hm... ja das kann sein, wobei man als Witwe/Witwer im Jahr des Todes (2020) und das drauffolgende Jahr (2021) in der Steuerklasse 3 verbleibt. Erst in 2022 hat sich meine Lohnsteuerklasse auf "1" geändert.
                  Daher dachte ich, dass die Lohnsteuererklärung für 2021 analog der letzten Jahre ausgefüllt wird. Falsch gedacht?

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    du gibst an verwitwt seid, keine Veranlagungsart ankreuzen,
                    den Behindertenpauschbetrag kannst du für 2021 nicht mehr geltend machen
                    Alle Daten zu deiner verstorbenen Ehefrau im HV entfernen
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      Alle Daten zu deiner verstorbenen Ehefrau im HV entfernen
                      Nicht nur dort, ebenso in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Aufgrund des Datums unter verwitwet seit, erkennt Mein ELSTER, dass dir

                      2021 noch der Splitting-Tarif zusteht. Das sog. Gnadensplitting ist aber keine Zusammenveranlagung mehr.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das sog. Gnadensplitting ist aber keine Zusammenveranlagung mehr.
                        Das war der Fehler, vielen Dank.
                        Nun klappt auch die Steuerberechnung, wenn auch nicht erfreulich (Nachzahlung).

                        Grüße
                        Thomas

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Nicht nur dort, [B]ebenso in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen[/B]. Aufgrund des Datums unter verwitwet seit, erkennt Mein ELSTER, dass dir

                          2021 noch der Splitting-Tarif zusteht. Das sog. Gnadensplitting ist aber keine Zusammenveranlagung mehr.
                          Hallo,

                          habe ich doch geschrieben: den Behindertenpauschbetrag kannst du für 2021 nicht mehr geltend machen
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            Nun klappt auch die Steuerberechnung, wenn auch nicht erfreulich (Nachzahlung).
                            Die aber dann eine andere Ursache haben müsste, wie z. B. Entgeltersatzleistungen. Dem musst du eben nachgehen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Die aber dann eine andere Ursache haben müsste, wie z. B. Entgeltersatzleistungen. Dem musst du eben nachgehen.
                              Vielen Dank für den Hinweis. Ja dem muss ich dringend nachgehen, da ich bei der Steuerklärung für das Jahr 2020 noch eine Steuer-Rückerstattung von 1.000 EUR erhalten habe und nun 800 EUR nachzahlen soll. Wobei doch eigentlich "nur" die 100% Schwerbehinderung weggefallen sind.

                              Gibt es eine empfehlenswerte Software (z.B. von Buhl) dazu? Bin auf dem Gebiet ein absoluter Laie .
                              Zuletzt geändert von tom11; 31.01.2022, 15:04.

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