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Firmenwagenregelung Arbeitsweg Erstattung (80/20) Lösung

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    Firmenwagenregelung Arbeitsweg Erstattung (80/20) Lösung

    Hallo zusammen,

    Ich habe einen Firmenwagen (2021 ist mein erstes Jahr mit FW), der wie üblich versteuert wird (1%- bzw. 0,5 da Hybrid und 0,3%-Regelung). Nun zur Frage, da ich im Vertrieb arbeite und meinen Weg zum Büro (sprich der zu versteuernde Arbeitsweg) max. 1x die Woche antrete, würde ich dies gerne geltend machen. Ich habe ein Dokument von meinem Arbeitgeber, das mir bescheinigt, dass 80% meiner Woche Vertriebtätigkeit umfasst und nicht den Weg ins zu versteuernde Büro. Kann ich dies geltend machen, bzw. wo kann ich das angeben und muss/kann ich das Dokument mitsenden?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
    Grüße Bjarne Grützmacher

    #2
    Wenn du nur einmal pro Woche das Büro aufsuchst, warum wurde dann die 0,03%-Regelung vereinbart ?

    Was willst du jetzt konkret geltend machen ? Nur die Entfernungspauschale für diese Fahrten oder die 0,002%-Tagespauschale für den Firmenwagen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ist leider vom AG so vorgegeben, Mobile Office Verträge sind nicht gewünscht.....

      Ich würde gerne geltend machen, dass ich nur 1 Tag die Woche diesen Weg zum Büro gemacht habe. Sprich eine Erstattung über 80% der gezahlten Arbeitswegversteuerung.

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        #4
        Ich würde gerne geltend machen, dass ich nur 1 Tag die Woche diesen Weg zum Büro gemacht habe.
        Da wirst du schon konkrete Aufzeichnungen zu den Tagen mit vorlegen müssen. Das ist jetzt aber kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

        https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog...en-homeoffice/

        https://www.iww.de/astw/sonstige-ste...ammeln-f129726
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Okay, Danke!

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