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Anlage R Kontoführungsgebühr

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    Anlage R Kontoführungsgebühr

    Guten Tag,
    ich versuche bisher vergeblich meine 16€ Kontoführungsgebühr in Anlage R /5- Werbungskosten Zeile 48 (weitere Werbungskosten) unterzubringen.
    Es gibt hier diese Zeile 48 leider nicht!
    Wie mache ich es richtig?
    Dank & Gruß
    BerndB

    #2
    Wie kommst Du denn auf so eine Idee, dass die verschiedenen Anlagen in den Zeilennummern identisch wären? Natürlich ist in Zeile 4 der Anlage R nicht der Gewinn aus Gewerbebetrieb einzutragen.
    Die Eingabe der Werbungskosten erfolgt in der Anlage R auf Seite 5.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Wenn ich im Internet & "Konz für Rentner" suche finde ich dort den Hinweis "Kontoführungsgebühren = Werbungskosten Anlage N Zeile 48".
      Ich gehe doch wohl Recht in der Annahme das das Online Elsterformular identisch ist mit den oben genannten oder?
      Und außerdem war meine Frage "Wie mache ich es richtig"!

      Kommentar


        #4
        Und außerdem war meine Frage "Wie mache ich es richtig"!
        Die Anlage N ist für Arbeitnehmer und nicht für Rentner ! Den Eintrag in der Anlage R kannst du dir ebenfalls sparen, es sein denn,

        deine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Rente würden mehr als 102,00 € betragen. das kommt bei Renten sehr selten vor.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank Charlie24!
          Das hilft mir weiter

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