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Zahllast / Überschuss (geschätzt)

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    Zahllast / Überschuss (geschätzt)

    Hallo zusammen

    Ich habe eine Frage und wäre dankbar, wenn ich meine Antwort von Ihnen finden könnte.

    Ich möchte amazon fba Verkäufer werden und habe mich als Einzelunternehmen angemeldet und soll nun den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
    Ich würde zwar nicht erwarten, im ersten Jahr ein Einkommen von mehr als 22000 und im zweiten Jahr 50000 zu haben, aber ich möchte Mehrwertsteuer zahlen und diese von Amazon-Kunden einziehen. dann wähle ich im Formular „Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet“ die Nummer 124 aus.
    Aber ich weiß im Moment nicht, was ich in „Zahllast / Überschuss (geschätzt)“ eintragen soll, weil ich nicht erwarten konnte, wie mein Geschäft läuft. Können Sie mir bei dieser Option helfen und mir mitteilen, welche Optionen für „Voraussichtliche Umsatzsteuer“ und „Summe“ ausgewählt werden sollten?

    Vielen Dank
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    #2
    Was hast Du denn als voraussichtlichen Umsatz angegeben? Normalerweise beträgt die voraussichtliche Umsatzsteuer 19 Prozent davon, abzüglich der Vorsteuerbeträge.

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      #3
      Zitat von hamidnuremberg Beitrag anzeigen
      Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
      Also ich habe bei meiner Anmeldung letztes Jahr einen Umsatz von 1.000 EUR im ersten Geschäftsjahr geschätzt. Alles andere ergibt sich daraus.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Was hast Du denn als voraussichtlichen Umsatz angegeben? Normalerweise beträgt die voraussichtliche Umsatzsteuer 19 Prozent davon, abzüglich der Vorsteuerbeträge.
        Danke Fant für deine Antwort. für „Summe der Leistungen (geschätzt)“ habe ich 10000 für das erste Jahr und 20000 für das zweite Jahr gesetzt. Auf Seite 13 „Voraussichtliche Einkünfte aus“ habe ich für das erste Jahr 0 und für das zweite Jahr 5000 eingetragen. wie auch immer, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich im ersten Jahr irgendetwas bei Amazon verkaufen könnte oder nicht. Kann ich 0 für 'Summe' setzen? und wenn ich 19% meines umsatzes einsetzen will, soll ich dann 19% von 10000 für das erste jahr kalkulieren?

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          #5
          Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
          Also ich habe bei meiner Anmeldung letztes Jahr einen Umsatz von 1.000 EUR im ersten Geschäftsjahr geschätzt. Alles andere ergibt sich daraus.
          Danke Bernd für deine Antwort. Darf ich fragen, ob Sie dieses Formular für den Amazon-Verkäufer ausgefüllt haben? und Sie setzen 1000 für das erste Jahr, das heißt, Sie setzen 19% von 1000 in 'Zahllast / Überschuss (geschätzt)'? und wenn ich bei amazon nichts verkaufen konnte, was passiert dann?

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            #6
            Irgendwie passen 0,00 Gewinn im ersten Jahr nicht zu einem geschätzten Umsatz von 10.000,00 €. Meine ich jedenfalls !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Irgendwie passen 0,00 Gewinn im ersten Jahr nicht zu einem geschätzten Umsatz von 10.000,00 €. Meine ich jedenfalls !
              Hallo,

              wie eingekauft - so verkauft?
              Gruß FIGUL

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Irgendwie passen 0,00 Gewinn im ersten Jahr nicht zu einem geschätzten Umsatz von 10.000,00 €. Meine ich jedenfalls !
                Danke Charlie Wenn ich für das erste Jahr 19 % von 10000 rechne, müsste es 1900 sein. Wenn ich im ersten Jahr nichts auf Amazon verkaufen konnte, soll ich diesen Betrag als Vorauszahlung an das Finanzamt zahlen? Meine Frage ist, was ist der Zweck von 'Zahllast / Überschuss (geschätzt)'?

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                  #9
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                  Hallo,

                  wie eingekauft - so verkauft?
                  Hallo Figul Ich möchte Produkte aus China kaufen und auf amazon.de verkaufen. Ich habe keine Einschätzung darüber, wie mein Geschäft läuft.

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                    #10
                    Wenn man nicht weiß wie hoch der Umsatz sein wird - und das ist ja durchaus normal! - dann muss man das halt schätzen - und nicht vorhersagen. Wenn es Null sein könnte, oder vielleicht auch 10.000, dann wären 5.000 vielleicht eine realistische Schätzung.
                    Das Finanzamt kann Dir solche Schätzungen nicht abnehmen, das musst schon Du selber machen.

                    Und, ja, kann natürlich sein, dass man im ersten Jahr erstmal investiert, und dann in Relation zum Umsatz viele Ausgaben hat. Das weiß das Finanzamt schon auch.

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                      #11
                      Und was die Zahllast bei der Umsatzsteuer angeht, folgendes: Bei den von dir geschätzten Umsätzen könntest du ja die Kleinunternehmerregelung

                      in Anspruch nehmen. Dann wäre eine Zahllast von 0,00 durchaus korrekt, es sei denn, du musst innergemeinschaftliche Erwerbe versteuern.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von hamidnuremberg Beitrag anzeigen
                        Darf ich fragen, ob Sie dieses Formular für den Amazon-Verkäufer ausgefüllt haben?
                        Wenn ich Deinen ersten Beitrag sehe, dann geht es bei Deiner Frage offensichtlich um Angaben, die Du wegen der steuerlichen Erfassung in Elster machst. Was hat das nun mit Amazon zu tun?
                        Zitat von hamidnuremberg Beitrag anzeigen
                        und wenn ich bei amazon nichts verkaufen konnte, was passiert dann?
                        Keine Ahnung, was soll da passieren? Es entsteht keine Zahllast.

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                          #13
                          Zitat von hamidnuremberg Beitrag anzeigen
                          Meine Frage ist, was ist der Zweck von 'Zahllast / Überschuss (geschätzt)'?
                          Bist Du sicher, dass Du ein Gewerbe anmelden möchtest? Wenn ich solche Fragen lese, dann habe ich ganz große Zweifel, ob derjenige verstanden hat, worum es da geht.
                          Zuletzt geändert von ; 01.02.2022, 20:59.

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Und was die Zahllast bei der Umsatzsteuer angeht, folgendes: Bei den von dir geschätzten Umsätzen könntest du ja die Kleinunternehmerregelung

                            in Anspruch nehmen. Dann wäre eine Zahllast von 0,00 durchaus korrekt, es sei denn, du musst innergemeinschaftliche Erwerbe versteuern.
                            Danke Charli Ich weiß, dass ich die Vorschriften für Kleinunternehmen nutzen könnte, aber ich denke, dass mein Geschäft bei Amazon wahrscheinlich gut läuft und viele Einnahmen erzielt, also möchte ich Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, um Probleme in Zukunft zu vermeiden.

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                              #15
                              ... also möchte ich Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, um Probleme in Zukunft zu vermeiden.
                              Dann kannst du aber die Einfuhrumsatzsteuer für deine Importe aus China als Vorsteuer abziehen, d. h. die Zahllast ist der Saldo

                              aus der von den Kunden entrichteten Umsatzsteuer und der von dir entrichteten Einfuhrumsatzsteuer.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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