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Umsatzsteuererklärung 2021

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    Umsatzsteuererklärung 2021

    Guten Abend
    Ich betreibe seit 2009 eine Photovoltaikanlage auf meinen Hausdach und speise den Strom komplett ins Netz. Bisher habe ich die Umsatzsteuervoranmeldungen und auch alle Umsatzsteuererklärungen immer selbst bewerkstelligt. In Zeile 38 der Umsatzsteuererklärung habe ich die Vergütung der Regionetz nebst Umsatzsteuer eingetragen. In Zeile 122 trage ich die Umsatzsteuer für den bezogenen Strom ein. In diesem Jahr kommt aber etwas Neues hinzu, von dem ich nicht so recht weiß, wo ich es unterbringen soll. Ich musste im Sommer einen neuen Wechselrichter kaufen, weil der Alte defekt war. In der EÜR habe ich die Nettokosten in Zeile 54 eingetragen, weil ich gelesen habe, das man das nicht über die AFA machen soll. Den gezahlten Vorsteuerbetrag habe ich in Zeile 63 der EÜR eingetragen.
    Meine Fragen nun: Ist das so richtig, und in welchen Zeilen muss der neuer WR in die Umsatzsteuererklärung eingetragen werden.
    Wenn mir jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.


    #2
    Zitat von Mach es selber Beitrag anzeigen
    In Zeile 122 trage ich die Umsatzsteuer für den bezogenen Strom ein
    Wieso beziehst Du Strom für Deine unternehmerische Tätigkeit? Zum Betrieb der Anlage brauchst Du doch keinen externen Strom ...

    Die Steuer für die Anschaffung des Wechselrichters ist natürlich in Zeile 122 richtig.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Man bekommt vom Netzbetreiber einen Zweirichtungszähler eingebaut. In der einen Richtung mißt er wieviel man einspeist, und in der anderen Richtung wieviel man aus dem Netz bezieht. Man bekommt auch zum Jahresende zwei verschiedene Abrechnungen. Der Wechselrichter verbraucht Strom wenn er morgens startet und wenn er sich abends abgeschaltet hat im Stand By. Das sind aber auf's Jahr gerechnet nur ein paar Kw.
      Wenn ich das also richtig verstanden habe, wird nur die Mehrwertsteuer des WR zur Umsatzsteuer des bezogenen Stroms addiert und in Zeile 122 eingetragen. Die eigentlichen Kosten des WR erscheinen nur in der EÜR.

      Kommentar

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