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    Frage zur Verwendung von Elster

    Bevor ich mich für Elster entscheide, möchte mich künftig nämlich selber um StErkl kümmern, hab ich ein paar Fragen:
    • Lässt Elster Online individuelle Kommentare zu, die an das Finanzamt übermittelt werden? Falls ja, wo und wie?
    • Gibt es bei bei Elster die Möglichkeit, "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" abzugeben, die an das Finanzamt übermittelt werden?
    • Ich habe "Sonstige Einnahmen" aus Holzverkauf einer kleinen Waldparzelle (1,9 ha). Lt. Finanzamt wird dies als "Liebhaberei bzw. Hobby" gewertet, was sich steuerlich nicht auswirkt. Wo kann ich diesen Sachverhalt in Steuererklärung darstellen bzw. angeben??

    #2
    Zitat von peter51643 Beitrag anzeigen
    Bevor ich mich für Elster entscheide, möchte mich künftig nämlich selber um StErkl kümmern, hab ich ein paar Fragen:
    • Lässt Elster Online individuelle Kommentare zu, die an das Finanzamt übermittelt werden? Falls ja, wo und wie?
    • Gibt es bei bei Elster die Möglichkeit, "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" abzugeben, die an das Finanzamt übermittelt werden?
    • Ich habe "Sonstige Einnahmen" aus Holzverkauf einer kleinen Waldparzelle (1,9 ha). Lt. Finanzamt wird dies als "Liebhaberei bzw. Hobby" gewertet, was sich steuerlich nicht auswirkt. Wo kann ich diesen Sachverhalt in Steuererklärung darstellen bzw. angeben??
    Hallo,

    Punkt 1,2 ja unter - Formulare und Leistungen - Alle Formulare-
    Punkt 3 warum willst du das angeben, wenn es sich steuerlich nicht auswirkt und als Liebhaberei definiert ist?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Danke für Rückmeldung

      zu 1 und 2: Ich kann also individuelle Kommentare abgeben, die online an das Finanzamt übermittelt werden?
      zu 3: Grundsätzlich sind derartige Einnahmen steuerpflichtig. Das FA wurde vom Holzkäufer, einem Sägewerk darüber informiert, dass an mich Geld gezahlt wurde. Und ich möchte dem FA vorab mitteilen, dass aufgrund meines Wald-Hobbies, 1,9 ha sind nämlich so zu werten, diese Einnahme entstanden ist. Ich hab nämlich keinen Bock auf Rückfragen; denn 2700 Euro betrachte ich nicht unbedingt als Taschengeld.

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        #4
        Ich würde eher im Hauptbogen im Bereich "ergänzende Angaben zur Steuererklärung" Deine Anmerkung einfügen, wenn es buchstabenzahlmäßig im kleinen Rahmen bleibt. Wenn nicht, dann würde ich da zumindest auf das von FIGUL erwähnte parallel dazu eingereichte Formular verweisen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Generell ist ja das nicht schlecht, wenn Einnahmen als Liebhaberei gewertet werden,
          normalerweise ist es umgekehrt.

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            #6
            Normalwerweise muss man bei Einkommen aus LuF die Anlage L ausfüllen. Dazu gehört dann noch entweder eine Anlage 13a(hoffe das ist richtig), eine eine EÜR als eigenständiges Formular, oder eine Bilanz je nachdem wie man seinen Gewinn ermitteln will. Wer LuF Flächen selbst bewirtschaftet (nicht verpachtet hat) muss darauf neben der Grundsteuer auch in die Berufsgenossenschaft einzahlen. Der normale Nutzungssatz beträgt 5fm/ha/Jahr das ist schon ein wenig Geld.
            Freundliche Grüße
            Frank

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              #7
              Normalwerweise muss man bei Einkommen aus LuF die Anlage L ausfüllen.
              Bei unter 2 Hektar Eigentumsfläche, die nicht planmäßig bewirtschaftet werden, könnte das schon als Liebhaberei durchgehen.

              Aber das ist eine steuerrechtliche Frage und keine Frage der elektronischen Steuererklärung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Bei unter 2 Hektar Eigentumsfläche, die nicht planmäßig bewirtschaftet werden, könnte das schon als Liebhaberei durchgehen.
                Genau, es kommt darauf an wie sie bewirtschaftet werden. Wenn das die erste Holznutzung (Einnahme) seit 10 Jahren oder mehr ist und der Wald ansonsten sich selbst überlassen bleibt geht das FA von Liebhaberei aus.
                Freundliche Grüße
                Frank

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