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    Private Krankenzusatzversicherung

    Liebe Elster-Helfer,

    wo trage ich als Rentner meine privaten Krankenhauszusatz-, Zahnversicherung ein?
    Wenn ich sie im Formular "Vorsorgeaufwendungen" Seite 3, Zeile 27 eintrage ändert
    das nichts an meiner Steuerberechnung.

    Vielen Dank für jede Hilfe!

    #2
    Wenn ich sie im Formular "Vorsorgeaufwendungen" Seite 3, Zeile 27 eintrage ändert das nichts an meiner Steuerberechnung.
    Das ist ganz normal. Solche Versicherungen wirken sich häufig steuerlich nicht aus, weil die Höchstbeträge für weitere Vorsorgeaufwendungen

    bereits durch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. Die Zeile 27 ist schon richtig,

    ich erspare mir die Erfassung dieser Beiträge aber schon seit Jahren. Gleiches gilt für Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das macht mich aber sehr traurig!
      Im Konz steht das der Gesetzgeber sich darüber freut wenn die Steuerzahler Vorsorge treffen
      und das mit einer Rückerstattung belohnen.
      Bis du dir sicher Charlie24 das meine 500€ nichts bewirken?

      Gruß,
      BerndB

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        #4
        Im Konz steht das der Gesetzgeber sich darüber freut wenn die Steuerzahler Vorsorge treffen
        Im Konz steht viel, was nicht wirklich zutrifft. Ich lese solche Ratgeber deswegen auch nicht.

        Bis du dir sicher Charlie24 das meine 500€ nichts bewirken?
        Natürlich, sonst hätte ich das nicht geschrieben. Wenn deine Beiträge zur KV und PV als Rentner über 1.900,00 € jährlich liegen,

        bei Zusammenveranlagung dementsprechend 3.800,00 €, fallen alle anderen Versicherungsbeiträge steuerlich unter den Tisch.

        Tröste dich, bei mir machen solche Beiträge in der Summe nach wie vor über 2.000,00 € jährlich aus


        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Im Konz steht viel, was nicht wirklich zutrifft. Ich lese solche Ratgeber deswegen auch nicht.
          Wobei ich den Eindruck hatte, dass der Unsinn (der ja deutlich über das Thema Steuern hinaus ging) deutlich abnimmt, seitdem der Konz tot ist und seine Finger nicht mehr drin hat.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Im Konz steht viel, was nicht wirklich zutrifft. Ich lese solche Ratgeber deswegen auch nicht.


            Natürlich, sonst hätte ich das nicht geschrieben. Wenn deine Beiträge zur KV und PV als Rentner über 1.900,00 € jährlich liegen,

            bei Zusammenveranlagung dementsprechend 3.800,00 €, fallen alle anderen Versicherungsbeiträge steuerlich unter den Tisch.

            Tröste dich, bei mir machen solche Beiträge in der Summe nach wie vor über 2.000,00 € jährlich aus

            Hallo,

            OT @Charlie24,

            An deiner Stelle würde ich mal meine Versicherungen überprüfen,
            da scheint jede Menge Überversicherung zu laufen.
            Gruß FIGUL

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              #7
              An deiner Stelle würde ich mal meine Versicherungen überprüfen, da scheint jede Menge Überversicherung zu laufen.
              Auf den ersten Blick mag das so aussehen, aber bei näherer Betrachtung ist das nicht so, Allein die KFZ-Haftpflicht für 3 Pkw macht um die

              1.000,00 € aus, hinzu kommen die Beiträge für Wahlleistungen in der PKV, für eine private Haftpflichtversicherung und die Zwangsmitgliedschaft

              in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wegen eines geerbten Waldstücks. Kündigen könnte ich allenfalls eine private Unfallversicherung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich danke euch allen!

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