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Anlage EÜR Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

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    Anlage EÜR Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Moin,

    muss ne Steuererklärung für ein vergangenes Jahr machen.

    Bin Kleingewerbetreibender und zahle keine Umsatzsteuer bzw. nehme keine ein.

    Anlage EÜR fordert jetzt aber
    "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer"

    Was soll ich da eingeben?

    Grüße gehen raus.

    #2
    Deine Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer erklärst du in Zeile 11 der EÜR, die enthalten ja keine Umsatzsteuer.

    Wo ist jetzt das Problem bzw. welche Frage hast du ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Deine Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer erklärst du in Zeile 11 der EÜR, die enthalten ja keine Umsatzsteuer.

      Wo ist jetzt das Problem bzw. welche Frage hast du ?

      Danke Charlie für deine schnelle Antwort.

      Ich bin aber kein umsatzsterulichre Kleinunternehmer. Sondern von der Umsatzsteuer befreit.

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        #4
        Sondern von der Umsatzsteuer befreit.
        Nach welcher Vorschrift (§ 4 Nr. ? UStG) bist du denn befreit ? Für Kleingewerbe fällt mir da auf Anhieb nichts ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nach welcher Vorschrift (§ 4 Nr. ? UStG) bist du denn befreit ? Für Kleingewerbe fällt mir da auf Anhieb nichts ein.
          UstG 19

          Nehme keine Umsatzsteuer ein und führe dementsprechend keine ab.

          Zahle beim Einkauf die Umsatzsteuer.

          Kommentar


            #6
            UstG 19
            Dann bist du doch ein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer und Zeile 11 ist zutreffend. Man ist nach § 19 UStG auch nicht befreit im rechtlichen Sinn,

            es wird nur auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von IchHasseSteuern Beitrag anzeigen
              Bin Kleingewerbetreibender
              Den Begriff Kleingewerbe gibt es im Steuerrecht nicht. Wenn Dein Umsatz weniger als 22.000 Euro im Jahr beträgt, dann musst Du keine Umsatzsteuer ausweisen, und hast auch keinen Vorsteuerabzug. Das wird in § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt und heißt Kleinunternehmerregelung.

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