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Wie schnell werden Korrekturmeldungen in ELSTER eingespielt?

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    Wie schnell werden Korrekturmeldungen in ELSTER eingespielt?

    Hallo liebe Fachkundige,
    mein Arbeitgeber hat Mitte Dezember 2021 meine Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Leider war da ein deutlich sichtbarer Fehler drin.
    Der Fehler ist zwei Tage später aufgefallen, und es wurde eine Neumeldung abgeschickt (mein Arbeitgeber hat mir das separate Transferticket dafür gezeigt).
    Wenn ich aber in MEIN ELSTER die Bescheinigungen abfrufe, wird aktuell noch immer die erste, falsche Lohnsteuerbescheinigung gezogen.

    Die Korrekturmeldung ist jetzt sechs Wochen her. Wie lange braucht das Finanzamt, um korrigierte Lohnsteuermeldungen in MEIN ELSTER einzuspielen?

    #2
    Wie lange braucht das Finanzamt, um korrigierte Lohnsteuermeldungen in MEIN ELSTER einzuspielen?
    Ich weiß das nicht, keine Ahnung, ob das hier im Anwenderforum überhaupt jemand weiß.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ich weiß das nicht, keine Ahnung, ob das hier im Anwenderforum überhaupt jemand weiß.
      Ich hoffe halt, dass ich nicht der erste bin, bei dem das passiert ist, und sich ein Leidensgenosse aus Vorjahren meldet.

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        #4
        Meines Wissens gibt es zwei Möglichkeiten, wie AG das korrigieren können. Entweder komplett stornieren, was wahrscheinlich sicherer ist

        oder nur korrigieren. Die Frage ist, was konkret gemacht wurde ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Meines Wissens gibt es zwei Möglichkeiten, wie AG das korrigieren können. Entweder komplett stornieren, was wahrscheinlich sicherer ist

          oder nur korrigieren. Die Frage ist, was konkret gemacht wurde ?
          Das, was mir gezeigt wurde, war eine Komplettmeldung mit neuem Transferticket. Technisch gehe ich davon aus, dass alles richtig gelaufen ist, weil mein Arbeitgeber eine sehr weit verbreitete Lohnsoftware verwendet, mit der hunderttausende Gehälter bundesweit abgerechnet werden, und kein Klitschenprogramm. Habe trotzdem zwischenzeitlich den technischen Dienstleister über die Lohnbuchhaltung gebeten mal zu prüfen, ob der Übermittlungsvorgang technisch einwandfrei gelaufen ist.
          Zuletzt geändert von eq12345; 01.02.2022, 15:24.

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            #6
            Na ja, ich habe schon mehr als genug Fälle gesehen, in denen der Arbeitgeber es nicht gebacken bekommt eine Korrekturmeldung zu versenden mit der Folge, dass dann beim Finanzamt zwei Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen. Wenn das Finanzamt dann nicht aufpasst ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              ... mit der Folge, dass dann beim Finanzamt zwei Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen.
              Dann müsste allerdings der Bescheinigungsabruf logischerweise auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen liefern, was aber nicht der Fall ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen
                .....
                Die Korrekturmeldung ist jetzt sechs Wochen her. Wie lange braucht das Finanzamt, um korrigierte Lohnsteuermeldungen in MEIN ELSTER einzuspielen?....
                Hallo eq12345,
                das Finanzamt hat keinen Einfluss darauf, wann elektronische Daten zur Verfügung stehen. Der Datenübermittler versendet Lohnsteuerbescheinigungen usw.und nach wenigen Tagen sind die Daten abrufbar. Bei Lohnsteuerbescheinigungen müssen die Arbeitgeber eine Protokollabholung durchführen, dort erkennen sie, ob alle Bescheinigungen einwandfrei übermittelt wurde und ob es fehlerhafte Datensätze gab, die entsprechend korrigiert werden müssen und nochmal versendet werden müssen.

                Für den Bescheinigungsabruf gibt es separate Server, wo die einzelnen Daten von anderen Servern zusammengetragen werden, so dass es dort durchaus mal noch zwei Tage länger dauern kann.
                Wenn die Korrekturmeldung deines AG schon sechs Wochen her ist, ist da etwas schiefgelaufen und der AG muss entsprechend reagieren.
                Da bin ich ganz bei Picard777 -> egal wie toll das Lohnprogramm verbreitet -> schützt es nicht vor Fehlbedienung durch den jeweiligen Lohnbuchhalter.

                Tschüß

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Dann müsste allerdings der Bescheinigungsabruf logischerweise auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen liefern, was aber nicht der Fall ist.
                  Weißt Du doch gar nicht, solange der TE kein Delta zur ersten "falschen" Lohnsteuerbescheinigung in irgendeiner Form vermelden kann.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #10
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Na ja, ich habe schon mehr als genug Fälle gesehen, in denen der Arbeitgeber es nicht gebacken bekommt eine Korrekturmeldung zu versenden mit der Folge, dass dann beim Finanzamt zwei Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen. Wenn das Finanzamt dann nicht aufpasst ...
                    Wundern würde mich das nicht. Lohnbuchhaltung war bei uns in den letzten Jahren immer ein Personalkarussell; das will niemand längere Zeit machen. Verstehe ich ja auch - sobald es um Geld geht, regen sich manche schon beim kleinsten Fehler auf; der Ton wird auch da rauer geworden sein. Sind nicht alle so verständnisvoll wie ich.
                    Aber ich warte noch, ob die Buchhaltung vom technischen Dienstleister eine Rückmeldung bekommt. Eventuell ist ja beim Transfer ein Fehler aufgepoppt, den keiner gesehen hat.

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                      #11
                      Hallo Leute,

                      mein Arbeitgeber bekommt es nicht gebacken. Seit drei Wochen heißt es auf meine wöchentliche Nachfrage "wir prüfen das", aber in MEIN ELSTER steht nach wie vor nur die erste, fehlerhafte (und logisch unsinnige) elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Ich bin mit der gesamten Erklärung seit Wochen fertig und habe nur noch deswegen mit dem Absenden gewartet, weil die Bescheinigung fehlerhaft ist. Der Fehler ist so offensichtlich, dass MeinELSTER in der Musterberechnung immer mit einem Fehler aussteigt, der besagt "in diesem Feld ist kein negativer Betrag erlaubt", so lange ich den Betrag nicht lösche.

                      Ich habe einen Ausdruck der korrekten Lohnsteuerbescheinigung; da ist das betreffende Feld ausgenullt. Kann ich den bei Einreichung der Steuererklärung für 2021 irgendwo anhängen, oder meint Ihr ich sollte noch warten?

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                        #12
                        Kann ich den bei Einreichung der Steuererklärung für 2021 irgendwo anhängen, oder meint Ihr ich sollte noch warten?
                        Du kannst den Ausdruck parallel als PDF hochladen und in der Erklärung ankreuzen, dass Belege eingereicht werden.

                        https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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