Steuererklärung von UGs

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  • Newuser
    Neuer Benutzer
    • 28.11.2020
    • 16

    #1

    Steuererklärung von UGs

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe eine UG eröffnet und leider bisher noch keinen Gewinn erzielen können. Um die laufenden Kosten zudecken, habe ich immer wieder Geld in das Geschäftskonto eingezahlt. Nun weiß ich, dass es erlaubt ist aber leider weiß ich nicht wo man diese Einzahlungen in die Steuererklärung verbuchen kann. Könnt ihr mir hierbei evtl. weiterhelfen?

    Vielen Dank und viele Grüße
  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1695

    #2
    Gar nicht. Entweder ist das ein Gesellschafterdarlehen oder eine Kapitalrücklage. Beides erscheint lediglich in den Passiva der Bilanz. Irgendeine steuerliche Auswirkung hat das aber nicht.

    (Falls das Finanzamt das als "verdeckte Einlage" klassifiziert, wird das evtl. zum Stammkapital gerechnet, wodurch sich die Haftungsgrenze erhöhen würde - aber das ist eher eine rechtliche als steuerliche Frage, und mit solchen Rechtsfragen kenne ich mich absolut nicht aus. Aber dass "Geld in seine GmbH/UG stecken" keinerlei steuerliche Auswirkungen hat, das ist sicher.)

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    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3014

      #3
      In deiner Einkommensteuererklärung kann das nur ggf. dann eine Rolle spielen, wenn du deine "Einlagen" in die UG selber refinanzieren musstest.
      Aber die Einzelheiten hierzu solltest du dir lieber von dem steuerlichen Berater deines Vertrauens erklären lassen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      • Newuser
        Neuer Benutzer
        • 28.11.2020
        • 16

        #4
        Vielen Dank für eure Hilfe. Ich denke, dass solche Einzahlungen gar nicht in die Steuererklärung auftauchen müssen, sondern eher in die GuV..

        Kommentar

        • mhanft
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2006
          • 1695

          #5
          Sorry, aber das ist Unsinn. Ein Gesellschafterdarlehen hat in der GuV absolut nichts zu suchen (sondern in den Bilanz-Passiva).

          Kommentar

          • Beamtenschweiß
            Erfahrener Benutzer
            • 10.04.2014
            • 3014

            #6
            Nach solchen Aussagen muss ich leider feststellen, dass du offenbar keine Ahnung hast von Buchführug.
            Du solltest dich daher ggf. an einen Steuerberater wenden oder zumindest mal ein BuFü Kurs absolvieren bei der VHS oder ähnlichen Bildungsangeboten.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar

            • Newuser
              Neuer Benutzer
              • 28.11.2020
              • 16

              #7
              Hey ich muss mir tatsächlich das Ganze genauer anschauen. Danke. Meint ihr ist es eventuell noch möglich die Einzahlungen als Einnahme buchen. Da diese Einzahlungen 5000EUR nicht übersteigen muss ich so oder so keine Steuern zahlen?

              Kommentar

              • mhanft
                Erfahrener Benutzer
                • 07.01.2006
                • 1695

                #8
                Auf ein Gesellschafterdarlehen muss man ohnehin keine Steuern zahlen. Aber das sind keine Einnahmen, sondern ein Darlehen, das du deiner UG gewährst (und das die UG dir eines Tages zurückzahlen muss).

                Zinsen weiß ich aktuell nicht, wie man das handhabt in diesen Negativzinszeiten...

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                • Newuser
                  Neuer Benutzer
                  • 28.11.2020
                  • 16

                  #9
                  Hallo mhanft,

                  ich habe in den letzten Tagen mich mit den Themen Kapitalrücklage und Gesellschafterdarlehen beschäftigt.

                  Bei der Variant Gesellschafterdarlehen habe ich nur Bedenken, dass das Darlehen dem Eigenkapital übersteigt und die UG irgendwann nur aus Schulden besteht. Eventuell wirkt dieser Punkt für mich in der Zukunft nachteilig aus?

                  Wie ich richtig verstanden habe, kann man nur eine Kapitalrücklage bilden, wenn man Einnahmen hat?

                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • mhanft
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.01.2006
                    • 1695

                    #10
                    Das sind rechtliche Dinge, mit denen ich mich nicht ernsthaft auskenne. Im GmbH-Gesetz (das ja auch für UG "zuständig" ist) steht irgendwo, in welchen Fällen die Gesellschafterversammlung die Zahlungsunfähigkeit feststellen (und Insolvenz anmelden) muss, aber da habe ich mich nie damit beschäftigt. "Darlehen größer als Eigenkapital" ist vermutlich noch nicht so das Problem, aber wie gesagt, ich weiß nur, wie man's buchen muss (und nicht, wann und wie man das alles überhaupt machen darf - und von Kapitalrücklagen habe ich außer dem Namen ohnehin null Ahnung). Da wäre eine kurze Beratung von einem Steuerberater oder einem Anwalt vielleicht doch mal anzuraten (gibt's inzwischen auch schon online für wenig Geld, hab ich irgendwo mal gesehen, weiß aber nicht mehr, wo).

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                    • Newuser
                      Neuer Benutzer
                      • 28.11.2020
                      • 16

                      #11
                      Ich denke, ich werde so oder so mich helfen lassen müssen. Danke dir vielmals

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