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Kirchensteuer auf Kapitalerträge Sonderausgaben

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    Kirchensteuer auf Kapitalerträge Sonderausgaben

    Hallo,

    bei der Berechnung werden die o.g. Beträge als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben angezeigt.
    Das ist definitiv falsch
    Gruß FIGUL

    #2
    Hallo,

    im Rahmen der Günstigerprüfung? Das wäre nämlich korrekt.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      im Rahmen der Günstigerprüfung? Das wäre nämlich korrekt.

      Stefan
      Hallo,

      ja Günstigerprüfung.
      Habe ich ehrlicher Weise nicht gewusst
      Gruß FIGUL

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        #4
        Hallo,

        noch zur Klarstellung: Das gilt nur bei positiver Grünstigerprüfung. In dem Fall zählen die Kapitaleinkünfte zum gewöhnlichen Einkommen, und dann eben mit normaler* Kirchensteuer und Sonderausgabenabzug. Und ab 2021 sogar ohne Soli.

        *etwas unnormal ist es mit der Abgeltungsteuer, denn dort werden die möglichen Sonderausgaben direkt vom Ertrag abgezogen

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hallo,

          danke,

          dann müsste diese Kist im nächsten Jahr unter Sonderausgaben als Erstattung angegeben werden?
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            ... denn dort werden die möglichen Sonderausgaben direkt vom Ertrag abgezogen
            Ich verstehe die Formel so, dass die Kapitalertragsteuer gekürzt wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              dann müsste diese Kist im nächsten Jahr unter Sonderausgaben als Erstattung angegeben werden?
              Prinzipiell ja. Wie das in Bayern vom Kirchensteueramt abrechnungstechnisch ausgewiesen wird, weiß ich allerdings nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Prinzipiell ja. Wie das in Bayern vom Kirchensteueramt abrechnungstechnisch ausgewiesen wird, weiß ich allerdings nicht.
                Hallo,

                Es gibt aber keine Eintragungsmöglichkeit.
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Es gibt aber keine Eintragungsmöglichkeit.
                  Ich verstehe jetzt nicht, wie du das meinst. Wenn der Kirchensteuerbescheid das als Kirchensteuer und nicht als Kirchenkapitalertragsteuer ausweist,

                  steckt der Betrag in der Kirchensteuererstattung drin, die dir 2022 zufließt. Wenn das extra ausgewiesen wird, dann kann man auf den Gedanken

                  kommen, es nicht angeben zu müssen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich verstehe jetzt nicht, wie du das meinst. Wenn der Kirchensteuerbescheid das als Kirchensteuer und nicht als Kirchenkapitalertragsteuer ausweist,

                    steckt der Betrag in der Kirchensteuererstattung drin, die dir 2022 zufließt. Wenn das extra ausgewiesen wird, dann kann man auf den Gedanken

                    kommen, es nicht angeben zu müssen.
                    Hallo,

                    da komme ich nicht nur auf den Gedanken.
                    lt Kirchensteueramt wird es als Kirchenkapitalertragssteuer ausgewiesen
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Hallo,

                      dann müsste diese Kist im nächsten Jahr unter Sonderausgaben als Erstattung angegeben werden?
                      Wenn sie im Steuerbescheid oben in der Tabelle stehen, dann können sie als Sonderausgaben abgesetzt werden.
                      Wie genau das in Süddeutschland läuft kann ich nicht sagen.

                      Es gibt aber keine Eintragungsmöglichkeit.
                      Wo suchst du denn?

                      lt Kirchensteueramt wird es als Kirchenkapitalertragssteuer ausgewiesen
                      Allein das die Steuer dort ausgewiesen wird bedeutet für mich, dass sie absetzbar ist (aber ohne Gewähr).

                      Ich verstehe die Formel so, dass die Kapitalertragsteuer gekürzt wird.
                      Im Ergebnis ist es doch das Gleiche.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,

                        @reckoner.

                        Es dreht sich um die Erstattung.
                        Die kann in den Sonderausgaben nicht eingetragen werden,
                        da es sich lt. Steuerbescheid um erstattete Kirchenkapitalertragssteuer handelt
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Die kann in den Sonderausgaben nicht eingetragen werden,
                          Wenn man sich an die Zeilenerläuterung zu Zeile 4 (Kennzahl 104) der Anlage Sonderausgaben hält, stimmt das. Dort steht:

                          soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde
                            Eben, Abgeltungsteuer. Nach positiver Günstigerprüfung gibt es die nicht mehr.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              Nach positiver Günstigerprüfung gibt es die nicht mehr.
                              Die Frage ist allerdings, ob man das aus dem Kirchensteuerbescheid erkennen kann. Vor 2015, als die Kirchenkapitalertragsteuer noch nicht

                              automatisch von den Banken abgeführt wurde, stand in meinen Kirchensteuerbescheiden der Betrag, der als Kircheneinkommensteuer festgesetzt

                              wurde. Davon wurde die einbehaltene Kirchenlohnsteuer abgezogen, was damals bei mir regelmäßig zu einer Erstattung führte. Diese wurde dann um

                              die festgesetzte Kirchenkapitalertragsteuer gekürzt, das verbleibende Guthaben wurde mir überwiesen. Ich habe jetzt zwar nicht nachgesehen, aber

                              vermutlich habe ich bei der Einkommensteuererklärung des Folgejahres den Überweisungsbetrag als erstattete Kirchensteuer angegeben. Das hätte

                              ich allerdings auch getan, wenn mir einbehaltene Kirchenkapitalertragsteuer erstattet worden wäre, da ich die Werte seit jeher aus meiner Bankingsoftware

                              ablese und nicht den Kirchensteuerbescheid des letzten Jahres heraussuche. In der rechten Spalte mit den tatsächlichen Zahl- oder Erstattungsbeträgen

                              steht auf den Kirchensteuerbescheiden, die ich erhalte, allerdings immer nur Kirchensteuer.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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