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Anlage KAP - Angabe von Kapitalerträgen unterhalb des Freibetrages

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    Anlage KAP - Angabe von Kapitalerträgen unterhalb des Freibetrages

    Guten Tag zusammen,

    soeben habe ich meine Steuererklärung über Elster (fast) fertiggestellt - soweit hat auch alles geklappt.
    Allerdings verzweifele ich ein wenig mit der Anlage KAP.
    Ich habe Kapitalerträge in einer Höhe unterhalb des Freibetrages.
    Aus meiner Bescheinigung für mein Privatdepot habe ich in der Anlage KAP in Zeile 7 die Höhe der Kapitalerträge eingetragen und in Zeile 16 die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages. Ansonsten waren alle Felder in der Bescheinigung leer und die Angaben in der Anlage sonst auch nicht passend, weshalb alles andere frei geblieben ist.
    Nun kommt immer folgende Fehlermeldung:
    Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
    Die Anträge "Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht" passen auch alle nicht.
    Ich will ja nur angeben, dass ich Kapitalerträge erzielt habe unter dem Freibetrag.
    Irgendwas mache ich falsch oder habe einen Knoten im Gehirn oder verstehe vielleicht irgendeine Zeile aus der Anlage nicht.

    Über einen Tipp oder einen Hinweis was ich falsch mache würde ich mich sehr freuen.

    Viele liebe Grüße

    #2
    Ich will ja nur angeben, dass ich Kapitalerträge erzielt habe unter dem Freibetrag.
    Das ist aber doch absolut überflüssig. Warum willst du die Anlage KAP ausfüllen, wenn du den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hast

    und keine Steuern einbehalten wurden ? https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Erst einmal: vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Vielleicht ist genau das der Fehler. Also, dass ich unterhalb des Freibetrages bzw. bei dem nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrages gar nichts angeben muss.
      Mir wurde telefonisch vom Finanzamt gesagt, dass ich das - Zitat - "trotzdem irgendwo in der Steuererklärung angeben muss". Auf diese Aussage hatte ich mich verlassen.

      Kommentar


        #4
        Auf diese Aussage hatte ich mich verlassen.
        Die Aussage ist aber schlicht falsch. Das Ausfüllen der Anlage KAP ist nur bei bestimmten Konstellationen wie z. B. Kapitalerträge im Ausland,

        falsch verteilte Freistellungsaufträge, die zum Steuerabzug bei einer Bank geführt haben oder im Fall der Verrechnung von Verlusten erforderlich.

        Es gibt noch ein paar Anlässe, aber im Regelfall ist die Anlage KAP entbehrlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Romily Beitrag anzeigen
          Erst einmal: vielen Dank für die schnelle Antwort!
          Vielleicht ist genau das der Fehler. Also, dass ich unterhalb des Freibetrages bzw. bei dem nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrages gar nichts angeben muss.
          Mir wurde telefonisch vom Finanzamt gesagt, dass ich das - Zitat - "trotzdem irgendwo in der Steuererklärung angeben muss". Auf diese Aussage hatte ich mich verlassen.
          Hallo,

          dein Wissen über das Ausfüllen der Anlage KAP in allen Ehren,
          aber ich denke du hast die Aussage des FA einfach nicht verstanden oder einen falschen Sachverhalt erklärt

          Gruß FIGUL

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