Anlage Kind

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  • Herr. Löse
    Neuer Benutzer
    • 29.01.2021
    • 7

    #1

    Anlage Kind

    Sehr geehrte Forum-Freunde,
    für die Einkommensteuererklärung frage ich mich gerade ob die "Anlage Kind" zwingend notwendig ist, sobald man selbiges hat. Vielleicht ist diese Anlage auch nur optional, für jene, die Kinderbetreuungskosten o.ä. erklären möchten. Vielleicht aber ergeben sich für mich auch Vorteile, wie zum Beispiel Kinderfreibetrag? Ich freue mich über jede Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Herr Löse
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    für die Einkommensteuererklärung frage ich mich gerade ob die "Anlage Kind" zwingend notwendig ist, sobald man selbiges hat.
    Man füllt die Anlage Kind generell aus, auch wenn sich das in immer mehr Fällen nicht mehr auswirkt, weil die meisten Steuerpflichtigen inzwischen vom Soli

    freigestellt sind und viele auch nicht kirchensteuerpflichtig sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Herr. Löse
      Neuer Benutzer
      • 29.01.2021
      • 7

      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für die Antwort. Nun stellt sich mir die Frage was es mit dem Kindschaftsverhältnis auf sich hat. Meine Freundin und ich (unverheiratet, zusammenlebend) haben ein leibliches Kind zusammen, weshalb ich annehme in der entsprechenden Seite (2 - Angaben zum Kindschaftsverhältnis) "leibliches Kind/Adoptivkind" auszuwählen. Trage ich die Werte zunächst nur für mich ein, "meckert" ELSTER, dass die Angaben zur Person B (hier also die Mutter) fehlen. Ich fülle also auch diese Sektion mit den identischen Werten. Es scheint alles OK zu sein, nach der Prüfung/Validierung aller Eingaben jedoch, erscheint eine Fehlermeldung:
      "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig"

      Es besteht nun die Möglichkeit auf dem Hauptvordruck (Allgemeine Angaben) Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern auszuwählen, jedoch sind wir nicht verheiratet. Sind wir im Sinne des Gesetzes durch die Geburt des Kindes in einer Lebenspartnerschaft?

      Ich bedanke mich recht herzlich

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Warum behauptest du, es wäre das leibliche Kind deiner Ehefrau, die anscheinend nicht existiert, wenn doch eine andere Person, nämlich deine Freundin die Mutter ist?

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Du hast Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau gemacht. Das wird nicht besser, wenn Du jetzt noch weitere Angaben zu Deiner Ehefrau machst.

          Du solltest für das Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person die Frage nach dem Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person beantworten, in Zeile 11. Nimm alle Angaben zur Ehefrau wieder raus.

          Kommentar

          • Herr. Löse
            Neuer Benutzer
            • 29.01.2021
            • 7

            #6
            Wo rede ich von einer nicht existierenden Ehefrau mit der ich ein leibliches Kind habe? Meine Freundin und ich sind es, die ein leibliches Kind haben.

            Kommentar

            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4268

              #7
              Zitat von Herr. Löse Beitrag anzeigen
              Wo rede ich von einer nicht existierenden Ehefrau mit der ich ein leibliches Kind habe? Meine Freundin und ich sind es, die ein leibliches Kind haben.
              Dann wäre es halt schlau, deren Daten bei andere Person zu erklären, als so zu tun, als sei sie deine Ehefrau.

              Kommentar

              • Herr. Löse
                Neuer Benutzer
                • 29.01.2021
                • 7

                #8
                Alles klar, danke! Ich dachte Anfangs mit Person B wäre meine Freundin gemeint. THX @all

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Zitat von Herr. Löse Beitrag anzeigen
                  Ich dachte Anfangs mit Person B wäre meine Freundin gemeint. THX @all
                  Ne, im Zweifel könnte Person B Dein Ehemann sein.

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                  • FIGUL
                    Neuer Benutzer
                    • 05.03.2012
                    • 8544

                    #10
                    Hallo,

                    Herr. Löse

                    Mach dich mal schlau was Lebenspartnerschaft bedeutet.
                    Deine Freundin ist es auf keinen Fall
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar

                    • Herr. Löse
                      Neuer Benutzer
                      • 29.01.2021
                      • 7

                      #11
                      Trägt man dann in der Zeile "Anspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen für 2021" den gesamten Betrag oder die Hälfte ein (da meine Freundin in ihrer Steuererklärung ja dann die jeweils andere Hälfte des Betrags erklären würde) ?
                      Vielen Dank, Herr Löse

                      Kommentar

                      • FIGUL
                        Neuer Benutzer
                        • 05.03.2012
                        • 8544

                        #12
                        Zitat von Herr. Löse Beitrag anzeigen
                        Trägt man dann in der Zeile "Anspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen für 2021" den gesamten Betrag oder die Hälfte ein (da meine Freundin in ihrer Steuererklärung ja dann die jeweils andere Hälfte des Betrags erklären würde) ?
                        Vielen Dank, Herr Löse
                        Hallo,

                        die Hälfte,
                        jede Person hat den halben Anspruch
                        Gruß FIGUL

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