Anlage Kind

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Herr. Löse Beitrag anzeigen
    Trägt man dann in der Zeile "Anspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen für 2021" den gesamten Betrag oder die Hälfte ein (da meine Freundin in ihrer Steuererklärung ja dann die jeweils andere Hälfte des Betrags erklären würde) ?
    Vielen Dank, Herr Löse
    Hallo,

    die Hälfte,
    jede Person hat den halben Anspruch

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  • Herr. Löse
    antwortet
    Trägt man dann in der Zeile "Anspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen für 2021" den gesamten Betrag oder die Hälfte ein (da meine Freundin in ihrer Steuererklärung ja dann die jeweils andere Hälfte des Betrags erklären würde) ?
    Vielen Dank, Herr Löse

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Herr. Löse

    Mach dich mal schlau was Lebenspartnerschaft bedeutet.
    Deine Freundin ist es auf keinen Fall

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Herr. Löse Beitrag anzeigen
    Ich dachte Anfangs mit Person B wäre meine Freundin gemeint. THX @all
    Ne, im Zweifel könnte Person B Dein Ehemann sein.

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  • Herr. Löse
    antwortet
    Alles klar, danke! Ich dachte Anfangs mit Person B wäre meine Freundin gemeint. THX @all

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Herr. Löse Beitrag anzeigen
    Wo rede ich von einer nicht existierenden Ehefrau mit der ich ein leibliches Kind habe? Meine Freundin und ich sind es, die ein leibliches Kind haben.
    Dann wäre es halt schlau, deren Daten bei andere Person zu erklären, als so zu tun, als sei sie deine Ehefrau.

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  • Herr. Löse
    antwortet
    Wo rede ich von einer nicht existierenden Ehefrau mit der ich ein leibliches Kind habe? Meine Freundin und ich sind es, die ein leibliches Kind haben.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Du hast Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau gemacht. Das wird nicht besser, wenn Du jetzt noch weitere Angaben zu Deiner Ehefrau machst.

    Du solltest für das Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person die Frage nach dem Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person beantworten, in Zeile 11. Nimm alle Angaben zur Ehefrau wieder raus.

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  • multi
    antwortet
    Warum behauptest du, es wäre das leibliche Kind deiner Ehefrau, die anscheinend nicht existiert, wenn doch eine andere Person, nämlich deine Freundin die Mutter ist?

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  • Herr. Löse
    antwortet
    Hallo Charlie24,

    danke für die Antwort. Nun stellt sich mir die Frage was es mit dem Kindschaftsverhältnis auf sich hat. Meine Freundin und ich (unverheiratet, zusammenlebend) haben ein leibliches Kind zusammen, weshalb ich annehme in der entsprechenden Seite (2 - Angaben zum Kindschaftsverhältnis) "leibliches Kind/Adoptivkind" auszuwählen. Trage ich die Werte zunächst nur für mich ein, "meckert" ELSTER, dass die Angaben zur Person B (hier also die Mutter) fehlen. Ich fülle also auch diese Sektion mit den identischen Werten. Es scheint alles OK zu sein, nach der Prüfung/Validierung aller Eingaben jedoch, erscheint eine Fehlermeldung:
    "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig"

    Es besteht nun die Möglichkeit auf dem Hauptvordruck (Allgemeine Angaben) Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern auszuwählen, jedoch sind wir nicht verheiratet. Sind wir im Sinne des Gesetzes durch die Geburt des Kindes in einer Lebenspartnerschaft?

    Ich bedanke mich recht herzlich

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  • Charlie24
    antwortet
    für die Einkommensteuererklärung frage ich mich gerade ob die "Anlage Kind" zwingend notwendig ist, sobald man selbiges hat.
    Man füllt die Anlage Kind generell aus, auch wenn sich das in immer mehr Fällen nicht mehr auswirkt, weil die meisten Steuerpflichtigen inzwischen vom Soli

    freigestellt sind und viele auch nicht kirchensteuerpflichtig sind.

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  • Herr. Löse
    hat ein Thema erstellt Anlage Kind.

    Anlage Kind

    Sehr geehrte Forum-Freunde,
    für die Einkommensteuererklärung frage ich mich gerade ob die "Anlage Kind" zwingend notwendig ist, sobald man selbiges hat. Vielleicht ist diese Anlage auch nur optional, für jene, die Kinderbetreuungskosten o.ä. erklären möchten. Vielleicht aber ergeben sich für mich auch Vorteile, wie zum Beispiel Kinderfreibetrag? Ich freue mich über jede Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Herr Löse
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