Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtkostenerstattung beim mini-job

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtkostenerstattung beim mini-job

    Hallo zusammen!
    Ich bin seit dem 01.09.2020 Rentner und war bei dem gleichen Arbeitgeber bis zum 31.10.2021 als mini-jobber beschäftigt. Kann ich hierfür die Fahrtkosten steuerlich absetzen, und wo trage ich dies im ELSTER -Formular ein?
    Viele Dank!

    #2
    Zitat von 55Thomas Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen!
    Ich bin seit dem 01.09.2020 Rentner und war bei dem gleichen Arbeitgeber bis zum 31.10.2021 als mini-jobber beschäftigt. Kann ich hierfür die Fahrtkosten steuerlich absetzen, und wo trage ich dies im ELSTER -Formular ein?
    Viele Dank!
    Auf Lohnsteuerkarte oder pauschal vom AG besteuert?
    Bei pauschal kannst du nichts absetzen.
    Ansonsten kommst du überhaupt über 1000.- Werbungskosten?
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Wie wurde denn der Minijob versteuert ? Pauschal oder auf Lohnsteuerklasse ? Nur bei Versteuerung auf Lohnsteuerklasse kannst du

      die Entfernungspauschale geltend machen. Das bringt aber auch nur etwas, wenn du bei den Werbungskosten über 1.000,00 € kommst.

      Ein pauschal versteuerter Minijob gehört mit Ausnahme eventuell geleisteter Beiträge zur Rentenversicherung nicht in die Steuererklärung.

      Falls Erklärungsbedarf besteht, gehört der Minijob in die Anlage N bzw. Versicherungsbeiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich wurde auf Lohnsteuerkarte besteuert! Leider komme ich nicht über 1000,-€ Werbungskosten.
        Gruß Thomas

        Kommentar


          #5
          Ich wurde auf Lohnsteuerkarte besteuert! Leider komme ich nicht über 1000,-€ Werbungskosten.
          Erklären musst du die Einkünfte als Rentner aber trotzdem, als Werbungskosten wird der AN-Pauschbetrag von 1.000,00 € berücksichtigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Das hilft mir weiter!
            Vielen Dank Euch beiden!
            55Thomas

            Kommentar

            Lädt...
            X