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Besteuerung inländischer Aktien

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    Besteuerung inländischer Aktien

    Hallo Elsterexperten,
    ich habe zwei Fragen zur Besteuerung inländischer Aktien, welche, wenn ich es richtig sehe, der Quellensteuer unterliegen.
    1. Müssen die Dividenden der Aktien, welche durch die Quellensteuer bereits versteuert sind, in der Anlage KAP angegeben werden und ggf. wo?
    2. Können die für die depotverwahrten Aktien anfallenden Nebenkosten in KAP als Werbungskosten geltend gemacht werden und ggf. wo?
    Für die Antworten meiner Fragen besten Dank im voraus!
    Viele Grüße
    Grimbart

    #2
    Zitat von Grimbart Beitrag anzeigen
    Hallo Elsterexperten,
    ich habe zwei Fragen zur Besteuerung inländischer Aktien, welche, wenn ich es richtig sehe, der Quellensteuer unterliegen.
    1. Müssen die Dividenden der Aktien, welche durch die Quellensteuer bereits versteuert sind, in der Anlage KAP angegeben werden und ggf. wo?
    2. Können die für die depotverwahrten Aktien anfallenden Nebenkosten in KAP als Werbungskosten geltend gemacht werden und ggf. wo?
    Für die Antworten meiner Fragen besten Dank im voraus!
    Viele Grüße
    Grimbart
    Hallo,

    Quellensteuer auf inländische Aktien?
    Was verstehst du darunter
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Gibt es einen sachlichen Grund, die Anlage KAP einzureichen ? https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

      Werbungskosten kannst du nicht geltend machen, die sind mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        Müssen die Dividenden der Aktien, welche durch die Quellensteuer bereits versteuert sind, in der Anlage KAP angegeben werden und ggf. wo?
        Mit Quellensteuer meinst du bestimmt die Abgeltungssteuer. In dem Fall muss man es in der Regel nicht mehr erklären (die Ausnahme von der Regel sind z.B. Eintragungen in den Zeilen 11 bis 15 - falls dort etwas aufgeführt ist bräuchte ich mehr Details).
        Und grundsätzlich: Man muss nicht, kann aber. Sinnvoll ist das etwa bei ungünstig gestellten Freistellungsaufträgen, oder wenn man die Günstigerprüfung - Zeile 4 - beantragen möchte.

        Noch ein Grund wann man muss: Es wurden Steuern ohne Kirchensteuern abgeführt, weil man der Datenweitergabe widersprochen hat. Dann muss man mindestens den Antrag Zeile 6 stellen, und die abgeführten Steuern erklären (wer nicht weiß wovon ich rede der hat vermutlich nicht widersprochen - dann betrifft es ihn nicht).

        Können die für die depotverwahrten Aktien anfallenden Nebenkosten in KAP als Werbungskosten geltend gemacht werden und ggf. wo?
        Was ist damit gemeint?
        Abgesetzt werden können jedenfalls nur direkte Kosten beim Kauf oder Verkauf, sogenannte Spesen. Und die sind bei inländischen Banken bereits in den Steuerbescheinigungen enthalten (in Zeile 7, und ggf. Zeile 8).

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 06.02.2022, 14:27.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Hallo Steuerfreunde,
          vielen Dank für die schnellen Antworten. Besonders für die von Charlie24 und reckoner!
          Viele Grüße
          Grimbart

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