Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Photovoltaikanlage Umsatzsteuererklärung 2021

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Photovoltaikanlage Umsatzsteuererklärung 2021

    Hallo !

    Ich habe ein Problem bei der korrekten Eingabe über Mein Elster für meine erste Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2021.

    Zunächst einige Daten:

    Wir haben seit Februar/März 2021 eine 5,94 kWp – Anlage mit Batteriespeicher und 2021 insgesamt 4290 kWh erzeugt.

    Eingespeist wurden 2357 kWh, dafür gab es brutto 225,51 €

    Ich habe jedes Quartal Vorsteuer (entsprechend der pauschalen Vergütung durch den Netzbetreiber) abgeführt. Insgesamt waren das 4 x 15,96 € = 63,84 €

    Die Jahresabrechnung vom Netztbetreiber für das Jahr 2021 liegt inzwischen vor. Netto 189,50 €, MwSt 36,01 €, brutto 225,51 €

    Die Umsatzsteuer für die gesamte Anlage betrug 3084,27€. Das habe ich bei der Vorsteuereranmeldung angegeben. Der Betrag wurde inzwischen erstattet.


    Der Eigenverbrauch betrug 1960 kWh, vermutlich ja mit 0,2 €/kWh anzusetzen.


    Meine eigentliche Frage oder mein Problem.


    Wo bringe ich diese ganzen Werte in dem Hauptvordruck (USt 2A) unter?


    Die Einkommenssteuererklärung erledige ich selber mit Elster.




    Vielen Dank für entsprechende Hinweise, Hilfen etc.




    Gruß




    Fritz










    #2
    Ich verlinke dir hier eine Broschüre, da findest du im Abschnitt 10 ab Seite 23 Beispiele. Maßgeblich sind die Kennziffern, nicht die Zeilennummern.

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2021.pdf

    Wenn du damit nicht klar kommst, kannst du dich ja hier wieder melden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie,

      werde ich mich in den nächsten Tagen "durchbeißen".

      Herzlichen Gruß

      Fritz

      Kommentar


        #4
        Zitat von Fritz13 Beitrag anzeigen
        Eingabe über Mein Elster
        Fragen tust Du allerdings nicht im Unterforum für Mein Elster, sondern im Unterforum zum Forum selbst.

        Ich verschieb denn mal.

        Kommentar


          #5
          Fehlermeldung: Stichwort Vorauszahlungssoll




          Für den eingespeisten (pauschale Vergütung durch den Netzbetreiber) Strom habe ich an das Finanzamt im Laufe des Jahres folgende Beträge gezahlt.

          10,64 €, 14,44 €, 15,96 €

          Vorsteuer in Höhe von 3064,23 € habe ich eingereicht, erstattet wurden 3048,27 €. Die Differenz entspricht 15,96 €, der Betrag den ich im Quartal hätte überweisen müssen.

          Somit habe ich nach meiner Logik die Summe (57 €) aus den 4 Einzelbeträgen an Umsatzsteuer für den eingespeisten Strom bezahlt.

          Laut Jahresendabrechnung des Netzbetreibers hätten es 35,91 € sein müssen (Zeile 38, Kennziffer 177)


          Für den selber genutzten Strom fallen 78,28 € MwSt an (Zeile 39, Kennziffer 178)


          Trage ich trotz der bereits erfolgten Erstattung in Zeile 122, Kennziffer 320 noch die Vorsteuer in Höhe von 3048,27 € ein?


          Ich habe es gemacht. Fehlermeldung siehe oben.

          Was muss ich ändern?
          Wie berechne ich dann das Vorauszahlungssoll?

          Danke für Hinweise

          LG

          Fritz

          Kommentar


            #6
            Trage ich trotz der bereits erfolgten Erstattung in Zeile 122, Kennziffer 320 noch die Vorsteuer in Höhe von 3048,27 € ein?
            Du musst schon die 3064,23 € eintragen. Das Vorauszahlungsoll musst du aus den bisherigen Voranmeldungen selbst ermitteln, in deinem Fall müsste da ein

            Minuszeichen davor stehen. Hier noch der Auszug aus der Hilfe zum Vorauszahlungssoll:

            Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren.
            Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.


            Deine Zahlen habe ich mir jetzt nicht näher angesehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo Fritz13, ich stehe gerade vor der identischen Fragestellung wie Du im Februar - und bin total froh auf Deine Frage gestoßen zu sein. Am Ende muss man ja nur einige wenige Ziffern in der Umsatzsteuererklärung befüllen. Könntest Du hier noch die Information teilen welche Beträge Du jeweils bei welcher Ziffer schlussendlich eingetragen hast? Das wäre extrem hilfreich...
              1000 Dank im voraus, liebe Grüße aus Paderborn...
              - Fritz 20 -

              Kommentar


                #8
                Charlie hat das hier doch im Beitrag #2 schon beantwortet!

                Kommentar

                Lädt...
                X