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EÜR- Vereinnahmte Umsatzsteuer

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    EÜR- Vereinnahmte Umsatzsteuer

    Hallo,

    (Info zur mir: Ich bin Freiberufler)

    Ich bin mir nicht sicher, was genau hier erwartetet wird:
    Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben


    Muss man hier die gesamte erzielte Umsatzsteuer angeben (Also die Summe der Umsatzsteuer Voranmeldungen)?

    Vielen Dank

    #2
    Nein, in den Voranmeldungen sind ja Vorsteuern gegengerechnet. Außerdem müssen die Steuern aus der Voranmeldung nicht zwingen vereinnahmt worden sein.

    Nachdem Du oben Deine Umsätze als Nettobeträge eingetragen hast, wird hier nach der darauf entfallenden Steuer gefragt. Das sollte man meiner Meinung nach auch so verstehen, wenn man dazu die Eingabehilfe liest.

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      #3
      Die Umsatzsteuer von Deinen Ausgangsrechnungen, die auch vereinnahmt wurde.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Nein, in den Voranmeldungen sind ja Vorsteuern gegengerechnet. Außerdem müssen die Steuern aus der Voranmeldung nicht zwingen vereinnahmt worden sein.

        Nachdem Du oben Deine Umsätze als Nettobeträge eingetragen hast, wird hier nach der darauf entfallenden Steuer gefragt. Das sollte man meiner Meinung nach auch so verstehen, wenn man dazu die Eingabehilfe liest.
        Wie verhält es sich bei der Erstellung der EÜR für das Jahr 2020? Sind da die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge getrennt nach 19% (erstes Halbjahr) und 16% (zweites Halbjahr) in Zeile 16 einzutragen oder nur der Gesamtbetrag aus erstem und zweitem Halbjahr, unabhängig von der Höhe der Besteuerung? Und lässt sich die Umsatzsteuer aus EG-Erwerb (1774) dort (in Zeile 16) ebenfalls als eigener Betrag in Gegenüberstellung zu Zeile 63 Abziehbare Vorsteuer aus EG-Erwerb (1574) eintragen?

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          #5
          Du kannst das nach Steuersätzen trennen, wenn Du das möchtest.

          Wenn Du bei einem EU-Erwerb Umsatzsteuer vereinnahmt hast, dann hast Du irgendwas falsch gemacht.

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            #6
            Danke für die Rückmeldung! Das trennen nach Steuersätzen (19/16%) ist aber nicht verpflichtend? Verstehe ich das richtig? re. Umsatzsteuer (1774) vs abzb. Vorsteuer (1574): Es ist ja ein Nullsummen-Spiel. Ich zahle beim Einkauf aus EU keine Ust.. Ich dachte es dient der korrekten Darstellung. Mache ich in gleicher Form bei der Ust.-Voranmeldung ja auch immer so. Unbeanstandet.

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              #7
              Nein, in der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird nicht nach der v e r e i n n a h m t e n Umsatzsteuer gefragt. Korrekte Darstellung heißt nicht, dass Du die Eingabefelder umdeuten sollst.

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                #8
                Zitat von Schängel Beitrag anzeigen
                .....: Es ist ja ein Nullsummen-Spiel. Ich zahle beim Einkauf aus EU keine Ust.. Ich dachte es dient der korrekten Darstellung. Mache ich in gleicher Form bei der Ust.-Voranmeldung ja auch immer so. Unbeanstandet.
                Hallo Schängel,
                in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuererklärung ist das ja auch völlig korrekt und muss ja auch eingetragen werden.
                In die EÜR gehören Einnahmen und diese Umsatzsteuer hast du jsa nicht vereinnahmt -> weil es ein Nullsummen spiel ist.

                Tschüß

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                  #9
                  Hallo zusammen,

                  ich habe ein Problem. In mein Elster unter Alle Formulare finde ich das Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht!!

                  Weißt jemand, wo das Problem liegt?

                  Danke im Voraus

                  Kommentar


                    #10
                    Weißt jemand, wo das Problem liegt?
                    Was hat dein Problem jetzt mit dem Titel dieses Themas zu tun ?

                    Welche Formulare findest du denn überhaupt ? https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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