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EÜR - Einlage nicht gewinnmindernd?

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    EÜR - Einlage nicht gewinnmindernd?

    Hallo, ich habe die EÜR für 2021 erstellt und eine Einlage (Laptop) angegeben. Die wirkt sich in der Zusammenfassung nicht gewinnmindernd aus. Muss ich sie zusätzlich bei den Betriebsausgaben (als GWG) erfassen?

    #2
    Warum sollte sich eine Einlage gewinnmindernd auswirken ? Du musst den Laptop abschreiben, ob als GWG oder über 12 Monate, wie neuerdings möglich,

    hängt von den Anschaffungskosten ab. Ob die AfA monatsweise erfolgen muss oder eine quasi Sofortabschreibung möglich ist, ist nicht ganz klar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Gewinnmindernd, weil Einlagen Betriebsausgaben sind, wie Entnahmen (private KFZ Nutzung) Betriebseinnahmen darstellen. Oder verstehe ich die Zeilen 125/126 falsch?

      Der Laptop war zuvor privat und der Restwert kann 2021 vollständig abgeschrieben werden. Ich habe ihn am 01.01. mit Betriebseröffnung eingelegt.

      Elster sagt, dass 125/126 Pflichtangaben sind. (Hatte ich zuerst leer gelassen und den Laptop als GWG.)

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        #4
        Oder verstehe ich die Zeilen 125/126 falsch?
        Du verstehst das falsch. Einlagen und Entnahmen haben keinen Einfluss auf den Gewinn. Sie müssen aufgezeichnet werden, damit bei

        Geltendmachung von Schuldzinsen sog. Überentnahmen erkannt werden. Zu Einzelheiten sieh § 4 Abs. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank.

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            #6
            Warum sind die Felder dann Pflichtangaben? Wäre bei mir nicht zutreffend, afaik.

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              #7
              Warum sind die Felder dann Pflichtangaben?
              Weil es um die Gesamteinlagen und die Gesamtentnahmen über viele Jahre geht. Diese kumulierten Werte können nur dann ermittelt werden,

              wenn die Jahreswerte jedes Jahr an das Finanzamt übermittelt werden, auch wenn bisher keine Schuldzinsen geltend gemacht wurden. Das kann ja

              in 5 Jahren ganz anders sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Du musst den Laptop abschreiben, ob als GWG oder über 12 Monate, wie neuerdings möglich, hängt von den Anschaffungskosten ab.
                Mit welchem Betrag hast Du denn den Laptop in die Buchführung übenrommen? Ich habe vor kurzem ein neues Tablet gekauft, Wert um die 150 EUR, das habe ich direkt in Bürobedarf gebucht, weil nach meiner Kenntnis erst ab 250 EUR über GWG nachgedacht werden muss, guckst Du hier: https://www.haufe.de/thema/geringwer...irtschaftsgut/
                Zitat von Haufe Verlag
                Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (auch Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG) ist ein Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR netto liegen.

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                  #9
                  755€ in Zeile 43

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