Hallo, ich habe die EÜR für 2021 erstellt und eine Einlage (Laptop) angegeben. Die wirkt sich in der Zusammenfassung nicht gewinnmindernd aus. Muss ich sie zusätzlich bei den Betriebsausgaben (als GWG) erfassen?
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Keine Ankündigung bisher.
EÜR - Einlage nicht gewinnmindernd?
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Warum sollte sich eine Einlage gewinnmindernd auswirken ? Du musst den Laptop abschreiben, ob als GWG oder über 12 Monate, wie neuerdings möglich,
hängt von den Anschaffungskosten ab. Ob die AfA monatsweise erfolgen muss oder eine quasi Sofortabschreibung möglich ist, ist nicht ganz klar.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gewinnmindernd, weil Einlagen Betriebsausgaben sind, wie Entnahmen (private KFZ Nutzung) Betriebseinnahmen darstellen. Oder verstehe ich die Zeilen 125/126 falsch?
Der Laptop war zuvor privat und der Restwert kann 2021 vollständig abgeschrieben werden. Ich habe ihn am 01.01. mit Betriebseröffnung eingelegt.
Elster sagt, dass 125/126 Pflichtangaben sind. (Hatte ich zuerst leer gelassen und den Laptop als GWG.)
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Oder verstehe ich die Zeilen 125/126 falsch?
Geltendmachung von Schuldzinsen sog. Überentnahmen erkannt werden. Zu Einzelheiten sieh § 4 Abs. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
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Warum sind die Felder dann Pflichtangaben?
wenn die Jahreswerte jedes Jahr an das Finanzamt übermittelt werden, auch wenn bisher keine Schuldzinsen geltend gemacht wurden. Das kann ja
in 5 Jahren ganz anders sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Gast
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDu musst den Laptop abschreiben, ob als GWG oder über 12 Monate, wie neuerdings möglich, hängt von den Anschaffungskosten ab.Zitat von Haufe VerlagEin Geringwertiges Wirtschaftsgut (auch Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG) ist ein Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR netto liegen.
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