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Umsätze Drittland (z. B. Ukraine, Schweiz)

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    Umsätze Drittland (z. B. Ukraine, Schweiz)

    Hallo,
    ich stelle Rechnungen für Online-Dienstleistungen an Unternehmen in der Schweiz oder Ukraine ohne Umsazsteuer aus (weil Drittland).
    Unter welcher Nummer der Umsatzsteuererklärung 2021 gebe ich diese Umsätze an? Nr. 45 oder 105? Oder wo ganz anders?

    Danke und Grüße

    #2
    Oder wo ganz anders?
    Wie wäre es mit Zeile 115, Kennziffer 205 ? Wo hast du diese Umsätze denn in der Voranmeldung erklärt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Auskunft!!!!

      Und wo gibt man die Umsätze an, die über das "Reverse Change" Verfahren laufen, also EU-Unternehmen mit Umsatzsteuer-ID.

      Danke und Grüße

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        #4
        Achso ich sehe gerade,

        Nr. Zeile 115, Kennziffer 205 kann auch nicht stimmen, da ja hierLeistungsort nicht im Inland wäre.

        Ich schreibe Texte, die ich per Mail ins Nicht-EU land versende, der Leistungsort ist doch dann Deutschland, oder?

        Viele Grüße

        Kommentar


          #5
          Nein, die Leistung wird hier im Drittland in Anspruch genommen.

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            #6
            Ich schreibe Texte, die ich per Mail ins Nicht-EU land versende, der Leistungsort ist doch dann Deutschland, oder?
            Wir machen hier keine Steuerberatung, das ist nämlich nicht erlaubt. Mach dich selbst schlau:

            https://www.hk24.de/produktmarken/be...tungen-1167646
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Und abgesehen davon ist der Ort der Leistung nicht da, wo geleistet wird sondern da, wo in § 3 a UStG steht, dass er ist!

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