Muss man als Witwe(r) im Jahr nach dem Todesjahr weiterhin eine ESt-Erklärung mit beiden Ehepartnern einreichen? Oder eine ganz neue Erklärung mit neuer Steuernummer anlegen? Denn: Es gelingt mir nicht, in der nach 2021 geschobenen Erklärung die zweite Person/ Zusammenveranlagung zu löschen. Wie geht das ggf.? Zur Weiterführung von Steuerklasse 3 müsste ja eigentlich das Todesdatum reichen. Vielen Dank!
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
ESt-Erklärung nach Todesjahr
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Muss man als Witwe(r) im Jahr nach dem Todesjahr weiterhin eine ESt-Erklärung mit beiden Ehepartnern einreichen?
für die Anwendung aus, um mit dem Splttingtarif zu rechnen. Zur Veranlagungsart dürfen keine Angaben gemacht werden. Wenn der Ehemann
verstorben ist, sollte man die Erklärung neu anlegen. Die Datenübernahme aus dem Vorjahr verursacht da nur unnötige Mehrarbeit.
Hier bist du im falschen Unterforum gelandet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Du hast kürzlich Fragen zur "Gesonderten und einheitlichen Feststellung" beantwortet. Ich finde nur, dass es das Formular für 2021 noch gar nicht gibt. Liege ich da falsch?
Schade, das man die Zusammenveranlagung nicht einfach löschen kann
Man darf dabei nur nichts übersehen, sonst gibt es ständig Fehlermeldungen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Frage erscheint mir zwar mystisch, aber gerne: Mit Elster.
Hier gibt es dafür jeweils eigene Unterforen, ebenso wie es ein Unterforum für Fragen zum Anwenderforum gibt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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