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ESt-Erklärung nach Todesjahr

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    ESt-Erklärung nach Todesjahr

    Muss man als Witwe(r) im Jahr nach dem Todesjahr weiterhin eine ESt-Erklärung mit beiden Ehepartnern einreichen? Oder eine ganz neue Erklärung mit neuer Steuernummer anlegen? Denn: Es gelingt mir nicht, in der nach 2021 geschobenen Erklärung die zweite Person/ Zusammenveranlagung zu löschen. Wie geht das ggf.? Zur Weiterführung von Steuerklasse 3 müsste ja eigentlich das Todesdatum reichen. Vielen Dank!

    #2
    Muss man als Witwe(r) im Jahr nach dem Todesjahr weiterhin eine ESt-Erklärung mit beiden Ehepartnern einreichen?
    Nein, das darf man nicht. Der überlebende Ehegatte muss unter steuerpflichtige Person erfasst werden. Das Datum bei verwitwet seit reicht

    für die Anwendung aus, um mit dem Splttingtarif zu rechnen. Zur Veranlagungsart dürfen keine Angaben gemacht werden. Wenn der Ehemann

    verstorben ist, sollte man die Erklärung neu anlegen. Die Datenübernahme aus dem Vorjahr verursacht da nur unnötige Mehrarbeit.

    Hier bist du im falschen Unterforum gelandet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Schade, das man die Zusammenveranlagung nicht einfach löschen kann. Kurze andere Frage: Du hast kürzlich Fragen zur "Gesonderten und einheitlichen Feststellung" beantwortet. Ich finde nur, dass es das Formular für 2021 noch gar nicht gibt. Liege ich da falsch?

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        #4
        Du hast kürzlich Fragen zur "Gesonderten und einheitlichen Feststellung" beantwortet. Ich finde nur, dass es das Formular für 2021 noch gar nicht gibt. Liege ich da falsch?
        Da liegst du richtig, die Fragen konnten sich deshalb ja auch nur auf Jahre vor 2021 beziehen. Zu einem Formular, das es noch nicht gibt, kann man schlecht etwas fragen.

        Schade, das man die Zusammenveranlagung nicht einfach löschen kann
        Wenn die Ehefrau verstorben ist, ist das durchaus machbar. Man löscht die Angaben zur Art der Veranlagung und alle Einträge für die Ehefrau.

        Man darf dabei nur nichts übersehen, sonst gibt es ständig Fehlermeldungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Sag bitte noch Bescheid mit was Du die Steuererklärung erstellst, damit man Deine Frage ins richtige Unterforum verschieben kann! Hier im Forum kannst Du nämlich gar keine Steuererklärung erstellen.

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            #6
            Frage erscheint mir zwar mystisch, aber gerne: Mit Elster.

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              #7
              Frage erscheint mir zwar mystisch, aber gerne: Mit Elster.
              Mystisch ist die Frage nicht, es gibt ja nicht nur die Webanwendung Mein ELSTER, sondern auch kommerzielle Steuerprogramme.

              Hier gibt es dafür jeweils eigene Unterforen, ebenso wie es ein Unterforum für Fragen zum Anwenderforum gibt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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