ALG1 Bezug (Zeitraum)

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  • aprilhans
    Neuer Benutzer
    • 06.02.2022
    • 1

    #1

    ALG1 Bezug (Zeitraum)

    Hallo,
    bin auf der Suche nach Hilfe.
    War im letzten Jahr kurzzeitig Erwerbstätig und den rest Arbeitslos.
    konnte zum größten Teil auch alles im Elster Formular ausfüllen,
    Leider finde ich nirgends eine Möglichkeit die dauer meines Arbeitsgeldbezug auszufüllen (von z.B. Januar bis Oktober ALG1) den rest Lohnbezug.
    Freundliche Grüße Aprilhans
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Zitat von aprilhans Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bin auf der Suche nach Hilfe.
    War im letzten Jahr kurzzeitig Erwerbstätig und den rest Arbeitslos.
    konnte zum größten Teil auch alles im Elster Formular ausfüllen,
    Leider finde ich nirgends eine Möglichkeit die dauer meines Arbeitsgeldbezug auszufüllen (von z.B. Januar bis Oktober ALG1) den rest Lohnbezug.
    Freundliche Grüße Aprilhans
    Hallo,

    das wird nicht eingetragen.
    Das FA hat die Daten über deine Arbeitslosigkeit
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Leider finde ich nirgends eine Möglichkeit die dauer meines Arbeitsgeldbezug auszufüllen (von z.B. Januar bis Oktober ALG1) den rest Lohnbezug.
      Beim Arbeitslosengeld wird die Bezugsdauer nicht mehr abgefragt, die ist dem Finanzamt aufgrund der elektronischen Datenübermittlung ja bekannt.

      Gleiches gilt für die Beschäftigungsdauer, die steht auf der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        das Gleiche gilt für den Bezug von Krankengeld, der Sachverhalt ist dem Finanzamt aufgrund der elektronischen Datenübermittlung auch hier bekannt.
        Gruß FIGUL

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