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Homeoffice-Pauschale in Steuererklärung und Pauschalen

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    Homeoffice-Pauschale in Steuererklärung und Pauschalen

    Hallo Leute,

    Ich nutze nun das erste Mal Elster, um meine eigene Steuererklärung darüber abzuwickeln. Ich habe nun soweit alle Angaben ausgefüllt und habe da eine Frage bezüglich der neuen Home Office Pauschale. Diese habe ich voll ausgenutzt, da ich das komplette Jahr 2021 im Home Office gearbeitet habe. Dieser Betrag wird mir aber bei der detaillierten Berechnung am Ende gar nicht angezeigt. Ist das nur ein Fehler? Kann ich das dennoch normal übergeben ans Finanzamt und dort wird es dann dementsprechend mit einberechnet?

    Zudem gibt es bei der Kontoführungsgebühr eine Pauschale von 16€. Da ich bei der Sparkasse bin, muss ich hier 8,90€ monatlich zahlen. Kann ich diese vollumfänglich ansetzen?

    Und werden allgemeine Pauschalen irgendwie automatisch mit einkalkuliert oder muss man Pauschalen wie Arbeitsmittelpauschale selbst eintragen?

    Danke schonmal im Voraus für eure Hilfe! Erstelle nun das erste Mal selbst meine Steuererklärung und tue mich da noch etwas schwer.

    Grüße
    Alex

    Update: Ich habe bereits in einem anderen Thread das Problem mit der Homeoffice-Pauschale gesehen und es scheint einfach nicht mit einberechnet zu werden. Somit wohl ein existierendes Problem. Somit wäre diese Frage bereits beantwortet.
    Zuletzt geändert von AleexB92; 06.02.2022, 21:13.

    #2
    Dieser Betrag wird mir aber bei der detaillierten Berechnung am Ende gar nicht angezeigt. Ist das nur ein Fehler?
    Wenn du die Tage in der Zeile 45 der Anlage N erfasst hast, ist das derzeit ein Fehler in der Berechnung. Trag mal die 600,00 € in die Zeile 48 ein.

    Wenn dann in der Berechnung auch nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erscheint, dann kommst du nicht über 1.000,00 € Werbungskosten.

    Eine Pauschale für Arbeitsmittel gibt es nicht und bei den Kontoführungsgebühren kann nur der beruflich veranlasste Anteil geltend gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo ihr beide
      Ich schliesse mich ein, weil ich dasselbe Problem habe...
      Ich habe letztes Jahr ein Master angefangen und durch die Fortbildungskosten deutlich mehr als 1000€ insgesamt gesammelt... dazu ca. 200 Tage im Home Office gearbeitet... die 600€ werden aber nicht angezeigt... wird dann akzeptiert wenn man diese 600€ in der Zeile 48 selbst einträgt?
      Danke im Voraus!

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        #4
        wird dann akzeptiert wenn man diese 600€ in der Zeile 48 selbst einträgt?
        Ich würde den Betrag nur für Zwecke der Steuerberechnung testweise in Zeile 48 eintragen und für die Abgabe die Tage in Zeile 45 erfassen.

        Das Finanzamt berechnet das schon richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Da bin ich mir nicht ganz sicher (dass das Finanzamt richitg berechnet)... ich habe mehrmals erfahren dass sie Fehler und Unstimmigkeiten durchgeführt haben. Ich trage es dann in der Zeile 48 und beschreibe als "Home Office Pauschal"... eventuelle melden sie sich bei mir.
          Danke für die super schnelle Rückmeldung!

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            #6
            Manometer. Die Steuerverwaltung rechnet mit einem ganz anderen Programm, Du kannst und sollst und hast das Ding da einzutragen, wo es abgefragt wird und nirgends anders. Wenn der Bescheid nachher falsch ist, kannst Du immer noch Einspruch einlegen. Die Fehler / Unstimmigkeiten haben ganz andere Gründe.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Picard777 Cool down
              Den bearbeitern im FA und bei der maschinellen Erst-Bearbeitung der Erklärung wird es völlig egal sein ob die HOP als tage eingetragen wurde oder die 600 € als sonstige WK.
              Hat bei der Erklärung 2020 wo es die kennzahl noch nicht gab auch keinen gestört. Die neue kennzahl dient sicherlich nur statistischen Zwecken um auslesen zu können, wie viele Steuerpflichtige HO gemacht haben und was das ggf. gekostet hat (in Form der HOP).

              Nach dem aktuellen Gesetzesstand wird es die HOP für 2022 sowieso nicht mehr geben. Nach dem Koilationsvertrag soll die zwar verlängert werden, von entsprechenden Anträgen im BT habe ich aber bislang noch nicht gehört.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 10.02.2022, 06:41.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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