Hallo liebes Forum,
ich weiss gerade nicht so richtig, wo ich in der Anlage N den Verpflegungsmehraufwand für meine berufliche Fortbildung geltend machen soll.
Aktuell habe ich es bei den Werbungskosten unter Punkt 13 unter "Fortbildungskosten" frei eingetragen, da es ja nun mal Fortbildungskosten sind.
Jetzt würde es aber noch die Möglichkeit geben, diese unter Punkt 16, bei "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" einzutragen.
Welche der beiden Varianten ist richtig? Ist beides in Ordnung? Und macht es finanziell überhaupt einen Unterschied?
Vielen Dank, schonmal im vorraus!
ich weiss gerade nicht so richtig, wo ich in der Anlage N den Verpflegungsmehraufwand für meine berufliche Fortbildung geltend machen soll.
Aktuell habe ich es bei den Werbungskosten unter Punkt 13 unter "Fortbildungskosten" frei eingetragen, da es ja nun mal Fortbildungskosten sind.
Jetzt würde es aber noch die Möglichkeit geben, diese unter Punkt 16, bei "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" einzutragen.
Welche der beiden Varianten ist richtig? Ist beides in Ordnung? Und macht es finanziell überhaupt einen Unterschied?
Vielen Dank, schonmal im vorraus!
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