Wo Rückerstattung von Kinderbetreuungskosten eintragen

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  • FloG
    Neuer Benutzer
    • 04.02.2017
    • 11

    #1

    Wo Rückerstattung von Kinderbetreuungskosten eintragen

    Wenn im Jahr 2021 die Rückerstattung von Kindergartenbeiträgen höher ist, als die gesamten Kinderbetreuungskosten des Jahres, wie trägt man das ein? Ein negativer Betrag bei den Kinderbetreuungskosten ist von Elster Online nicht erlaubt.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Ein negativer Betrag bei den Kinderbetreuungskosten ist von Elster Online nicht erlaubt.
    Wenn die Webanwendung über den Aufwendungen liegende Erstattungen nicht erlaubt, was ich nicht geprüft habe,

    musst du den Sachverhalt dem Finanzamt anderweitig mitteilen. Am einfachsten auf Seite 9 Zeile 45 des Hauptvordrucks.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      Hallo,

      bei der Berechnung wird das wie von Charlie24 erwähnt, angezeigt.
      Du gibst bei Erstattungen den Betrag an.
      Gruß FIGUL

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      • FloG
        Neuer Benutzer
        • 04.02.2017
        • 11

        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        bei der Berechnung wird das wie von Charlie24 erwähnt, angezeigt.
        Du gibst bei Erstattungen den Betrag an.

        Ein Eintrag bei Erstattungen hat keine negativen Auswirkungen. Ich nehme an es wird gerechnet Kosten minus Erstattungen aber schlechtestenfalls 0.

        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Hallo,

          we schon erwähnt, erscheint folgender Hinweis bei der Berechnung

          Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden.
          Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( xx.xx.xxxx ) wurde der steuerfreie
          Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
          Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken
          Gruß FIGUL

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Wenn nur die Steuerberechnung nicht funktioniert, die Erklärung aber übermittelt werden kann, ist es doch sowieso kein echtes Problem.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • FIGUL
              Neuer Benutzer
              • 05.03.2012
              • 8544

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn nur die Steuerberechnung nicht funktioniert, die Erklärung aber übermittelt werden kann, ist es doch sowieso kein echtes Problem.
              Die Berechnung funktionirt, mit Ausnahme der Betreuungskosten
              Die Betreuungskosten entfallen bei der Berechnung da sie negativ sind.
              Gruß FIGUL

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              • FloG
                Neuer Benutzer
                • 04.02.2017
                • 11

                #8
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                we schon erwähnt, erscheint folgender Hinweis bei der Berechnung

                Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden.
                Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( xx.xx.xxxx ) wurde der steuerfreie
                Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
                Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken
                OK, danke. Den Hinweis im PDF Output hatte ich nicht gesehen. Die Frage ist, ob das Finanzamt die Erstattung dann voll ansetzt oder auch nur zu 2/3, wie meine Kinderbetreuungskosten.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45932

                  #9
                  Die Frage ist, ob das Finanzamt die Erstattung dann voll ansetzt oder auch nur zu 2/3, wie meine Kinderbetreuungskosten.
                  Das hat zwar nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber davon gehe ich aus. Der 2/3-Ansatz bei den Aufwendungen ist ja

                  dadurch begründet, dass bereits der Kinderfreibetrag einen Anteil für Betreuung enthält.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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