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Eintragen von Leistungen nach SodEG in Anlage Corona-Leistungen

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    Eintragen von Leistungen nach SodEG in Anlage Corona-Leistungen

    Wir haben als Dienstleister der Jugendhilfe Leistungen nach SodEG erhalten. Diese Leistungen wurden in unserer G+V-Rechnung als neutrale Erträge verbucht.
    Muss ich sie zusätzlich noch einmal in die Anlage Coronahilfen eintragen. Habe Angst, dass dann doppelt berechnet wird.

    #2
    Habe Angst, dass dann doppelt berechnet wird.
    Alle Einträge in der Anlage Corona-Hilfen haben nur nachrichtlichen Charakter, steuerlich relevant ist nur das, was in der GuV erklärt wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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