Letzteres will ich nicht ausschließen. Umso wichtiger, dass die Fristen eingehalten werden, damit das Finanzamt genug Zeit hat für die manuelle zeitaufwändigere Nachbearbeitung ... ;-)
							
						
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				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Grundsteuererklärung 2022 - Import von mehreren Grundstücken/Objekten
				
					Einklappen
				
			
		
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 Ja. Ich habe mir jetzt auch mal das komplette Schema angeschaut. Ein Grundsteuer-Datensatz "E88" besteht aus den Teilen GW1, GW2, GW3, GW3a und Vorsatz:Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenmhanft Das können tatsächlich nicht alle muss Angaben sein. Der Aufriss wird ja unter anderem deswegen gemacht, weil die Bewertungsdaten bei den Finanzämtern teilweise völlig veraltet und lückenhaft sind.
 Wenn es nur um Eigentümer und EWAZ geht, könnte man ja die Daten der FAs direkt übernehmen.
 elster118.png
 In GW1 steht hauptsächlich die Lage des Grundstücks, also Anschrift, Gemarkung, Flurstücknummer u.ä., aber auch der (oder die) Eigentümer:
 elster119.png
 In GW2 gibt es nun tatsächlich u.a. Angaben zur Grund- und Wohnfläche:
 elster120.png
 Wozu GW3 gut ist, weiß ich auf Anhieb noch nicht so recht - da stehen nur nochmal Gemeinden und Flurstücke im Abschnitt "Ang_Grundsteuerwert" - evtl. wenn sich ein Grundstück über mehrere Gemeinden erstreckt oder so...:
 elster121.png
 GW3a ist dann wohl nur für Land- und Forstwirtschaft relevant 
 elster122.png
 und im "Vorsatz" steht dann lediglich noch der Absender der Erklärung:
 elster123.png
 Im Moment kann man da praktisch alles weglassen, und das ELSTER-Modul meldet trotzdem "OK" (schon weil fast alle Elemente im XSD-Schema fürs XML als "minOcc: 0 / maxOcc: 1" gekennzeichnet sind, also minimales Vorkommen 0-mal, maximal 1-mal, so dass das formale Schema erfüllt ist). Aber da werden sie sicher noch zusätzliche Plausi-Checks und Mussfelder einführen im Laufe der nächsten Updates. Was man davon letztendlich wirklich braucht, kann man aktuell also noch nicht abschätzen...
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 Das wird sich bis Ende Juni ja wohl klären lassen, hoffe ich jedenfalls.Was man davon letztendlich wirklich braucht, kann man aktuell also noch nicht abschätzen...
 
 Ich habe jetzt mal einen Blick in das neue Bayer. Grundsteuergesetz geworfen, das die bayerischen Sondervorschriften enthält.
 
 Speziell auf die Besitzer älterer Immobilien kommt da einiger Vermessungsaufwand zu, um Wohn- und Nutzflächen korrekt zu ermitteln.
 
 Auch für unser eigenes Haus muss ich die Wohnfläche im nachträglich ausgebauten Dachgeschoss erst noch ermitteln, ebenso die
 
 Nutzflächen der Garagen. Der Dachgeschossausbau war damals baugenehmigungsfrei, so dass es dafür keine exakten Eingabepläne und
 
 folglich auch keine Wohnflächenberechnung gibt. Bei einem E+D Baukörper ist das wegen der Dachschrägen unter 2 m Höhe durchaus
 
 ein gewisser Aufwand. Ganz so einfach, wie unser Finanzminister die bayerische Regelung immer darstellt, ist sie vielleicht doch nicht.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas wird sich bis Ende Juni ja wohl klären lassen, hoffe ich jedenfalls.
 
 Ich habe jetzt mal einen Blick in das neue Bayer. Grundsteuergesetz geworfen, das die bayerischen Sondervorschriften enthält.
 
 Speziell auf die Besitzer älterer Immobilien kommt da einiger Vermessungsaufwand zu, um Wohn- und Nutzflächen korrekt zu ermitteln.
 
 Auch für unser eigenes Haus muss ich die Wohnfläche im nachträglich ausgebauten Dachgeschoss erst noch ermitteln, ebenso die
 
 Nutzflächen der Garagen. Der Dachgeschossausbau war damals baugenehmigungsfrei, so dass es dafür keine exakten Eingabepläne und
 
 folglich auch keine Wohnflächenberechnung gibt. Bei einem E+D Baukörper ist das wegen der Dachschrägen unter 2 m Höhe durchaus
 
 ein gewisser Aufwand. Ganz so einfach, wie unser Finanzminister die bayerische Regelung immer darstellt, ist sie vielleicht doch nicht.
 
 du schaffst das schon.
 zum Ausmessen gibt es Lasergeräte. Da geht das ratzfatzGruß FIGUL
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 Schlimmer wäre "Bodenrichtwert". Den hab ich in der (bayerischen) Erklärung aber bislang gottseidank noch nicht gefunden (unberufen, toi, toi, toi!).
 
 Und was die Grundstücksfläche einer Eigentumswohnung ist, bin ich auch noch nicht so ganz sicher - die Tausendstel aus der Verwalterabrechnung, bezogen auf die gesamte Grundstücksfläche des Wohnhauses inkl. Garten und Parkplätzen? Wobei ich die ja auch nicht wirklich kenne (und die Tausendstel beinhalten wohl auch nicht den Parkplatz, den man separat dazu kaufen musste).
 
 Alles, was ich weiß, ist, dass die Wohnfläche 82,76m² ist und dass das 44,05/1000 sind. Hilft mir das irgendwas?! Muss ich dann noch genauer eruieren, wenn ich mal an die Stelle in der Erklärung komme...
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 Das ist mir bekannt. Gottseidank kenne ich auch jemand, der so ein Gerät hat. Selbst Geld ausgeben, mag ich da jetzt nicht unbedingt.zum Ausmessen gibt es Lasergeräte. Da geht das ratzfatz
 
 Meiner Meinung sind die 44,05/1000 dein Anteil am Grundstück. Wenn du die Gesamtfläche des Grundstücks kennst, hilft dir das etwas.Alles, was ich weiß, ist, dass die Wohnfläche 82,76m² ist und dass das 44,05/1000 sind. Hilft mir das irgendwas?!
 
 Falls sich der Stellplatz auf einem anderen Grundstück befindet, gibt es noch einen weiteren Anteil.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Kenn' ich nicht - das ist halt ein Wohnblock mit 30 Eigentumswohnungen, da hab ich mich nie dafür interessiert, wie groß das Grundstück ist...Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMeiner Meinung sind die 44,05/1000 dein Anteil am Grundstück. Wenn du die Gesamtfläche des Grundstücks kennst, hilft dir das etwas.
 
 Aber die von FIGUL zitierte Pressemitteilung ist sehr interessant - vor allem, dass alle nötigen Daten irgendwo kostenlos online abrufbar wären... das muss ich mal nachschauen.
 
 Bloß "Ausführliche Ausfüllanleitungen in den Steuererklärungsvordrucken" ist ein Witz - da man das Zeug ja online abgeben muss, gibt es auch keine Steuererklärungsvordrucke. Naja, evtl. direkt vor Ort beim Finanzamt für die üblichen "Härtefälle", aber wohl eher nicht für Normalsterbliche... :-( (im Formularcenter jedenfalls nicht. Normalerweise sind bei den ELSTER-Entwickler-Unterlagen die Formulare dabei (damit man die Kennziffern besser zuordnen kann), war aber in der aktuellen Version auch nicht der Fall. Vielleicht beim nächsten Update...
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 Die Vermessungsverwaltung wird Daten aus dem Liegenschaftskataster kostenlos online zum Abruf zur Verfügung stellen,vor allem, dass alle nötigen Daten irgendwo kostenlos online abrufbar wären
 
 aber alle benötigten Daten sind das sicher nicht. Wohn- und Nutzflächen haben die ja überhaupt nicht. Die Daten helfen
 
 mir bei meinen Landwirtschafts- und Waldflächen, aber nicht bei der Frage, ob meine Garagen jetzt mitgerechnet werden oder nicht.
 
 Es kann sein, das der kostenlose Abruf erst ab Juli 2022 verfügbar ist.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Es wird ja jeder Grundstückseigentümer im Sommer angeschrieben und ihm auch mitgeteilt, wo diese Richtwerte im Internet kostenlos abrufbar sind. Die Grundstücksgröße bzw. Wohnfläche sollte man aber schon kennen, z. B. aus dem Kaufvertrag.Zuletzt geändert von Kloebi; 10.02.2022, 14:47.
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 Im Kaufvertrag einer Eigentumswohnung steht nur deren Wohnfläche. Wie groß das Grundstück ist, interessiert in diesem Fall auch niemanden. In den 44,05/1000 meiner Eigentumswohnung sind allerdings auch die entsprechenden Anteile des Gemeinschaftseigentums enthalten (Treppenhaus, Hof, Waschraum, Fahrradabstellraum, Trockenboden etc.), so dass ich nicht einfach aus den 82,76m² und den 44,05/1000 auf eine gesamte Grundstücksfläche von 1.878,77m² schließen kann.Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenDie Grundstücksgröße bzw. Wohnfläche sollte man aber schon kennen, z. B. aus dem Kaufvertrag.
 
 Also das ist noch sehr nebulös im Moment... ich mache mit der Programmierung mal weiter und versuche, alle Felder auszfüllen, dann seh' ich ja, was sie "maximal-möglich" wissen wollen könnten... und vielleicht gibts nach dem nächsten ELSTER-Update ja auch schon ein paar Mussfelder.
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 Dein Wort in Gottes Ohr, aber wenn ich schon, wenn auch nur für Bayern gültig, lese:wartet es einfach ab, bei den Millionen Fällen muss das idiotensicher sein.
 
 "Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer" und:
 
 "Von 1. Juli bis 31. Dezember 2022 für die Grundsteuererklärung benötigte Daten aus dem Liegenschaftskataster im BayernAtlas gesammelt und kostenlos online abrufbar",
 
 gleichzeitig aber die Erklärung bis 31.10.2022 abgegeben werden muss, dann sind doch gewisse Zweifel angebracht, ob das alles so reibungslos klappt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDein Wort in Gottes Ohr, aber wenn ich schon, wenn auch nur für Bayern gültig, lese:
 
 "Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung im 2. Quartal 2022 an den Großteil der Grundstückseigentümer" und:
 
 "Von 1. Juli bis 31. Dezember 2022 für die Grundsteuererklärung benötigte Daten aus dem Liegenschaftskataster im BayernAtlas gesammelt und kostenlos online abrufbar",
 
 gleichzeitig aber die Erklärung bis 31.10.2022 abgegeben werden muss, dann sind doch gewisse Zweifel angebracht, ob das alles so reibungslos klappt.
 
 Tippfehler beim Datum? Gruß FIGUL Gruß FIGUL
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