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ANLAGE R-AUS, wo den Betrag eintragen und gesammelte Rente teilen?

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    ANLAGE R-AUS, wo den Betrag eintragen und gesammelte Rente teilen?

    Guten Tag!


    Da es keine Doppelbesteuerung gibt, ist die Rente aus Polen steuerfrei. Dennoch muss sie ja eingetragen werden, für den Fall , dass man mit der deutschen Rente über den Grundfreibetrag kommt.

    Die Rente aus Polen hat sich nun über 4 Jahr angesammelt. Es ist insgesamt nur 1200 Euro zusammengekommen, die jetzt überwiesen werden können. Diese 1200 ist aus 4 Jahren.

    Meine Anliegen wäre:


    Ich bin nun bei Elster Online auf der Anlage R- AUS


    Unter Zeile 4 "Staat der Leistung" kommt natürlich "Polen" hinein.

    Ab jetzt habe ich keine Ahnung mehr. Die 1200 Euro sind ja in Polen versteuer worden. Wo gebe ich nun die 1200 Euro Rente aus Polen ein? Ich habe keinen Rentenanpassungsbeitrag noch Rentenbetrag (Einschließlich Einmalzahlung und Leistungen).

    Auch habe ich das Problem, dass diese 1200 Euro aus 5 Jahre Renten sammeln ist aus Polen. Das muss ja irgendwie berücksichtigt werden. Oder ist es meine Schuld, dass ich nicht jedes Jahr die Rente geholt habe, um somit dem Limit des Grundfreibetrages entgehen zu können? Oder kann das Finanzamt sagen: " Nun Sie hätten die Rente jedes Jahr holen sollen, wenn nämlich jetzt der gesammelte Betrag den Grundfreibetrag von 2022 übersteigt, müssen Sie halt Einkommensteuer zahlen!".




    Ich würde mich freuen, wenn man mir helfen könnte.


    Ich verleibe mit freudlichen Grüßen


    Rovaova


    #2
    Wo ist denn die polnische Rente "gesammelt" worden und wo hast du sie "abgeholt" ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Frage ist keine Elster-Frage, sondern Steuerberatung. Daher nur ganz kurz, bevor Du Deinen steuerlichen Berater anhaust:

      Einnahmen sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie auf Deinem Konto eingehen. Je nach Rentenart und -besonderheit regelt Art. 18 des Doppelbesteuerungsabkommens, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Wenn das eine Sozialversicherungsrente ist, hätte Polen das alleinige Besteuerungsrecht und Du hättest die Rente nur wegen des Progressionsvorbehalts in der deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben und zwar nicht in der Anlage R-AUS (da kommen nur steuerpflichtige Renten rein), sondern in der Anlage AUS mit dem Besteuerungsanteil wie bei einer deutschen Rente auch. Ob die dann wegen der mehreren Jahre ermäßigt zu besteuern sind, sagt Dir wie schon gesagt Dein steuerlicher Berater.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Verzeihung: Tschechische Rente. Die ist bei der CSSZ in Tschechien. Sie ist die Rentenversicherung, die die Rente zahlt. Insofern befindet sich die Rente die ausgezahlt werden kann in Tschechien bei der CSSZ.

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          #5
          In Ordnung alles Klar Picard777

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            #6
            Und warum erfolgt die Auszahlung nicht laufend oder wenigstens jährlich ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Also ich fange jetzt nicht an auch noch im tschechischen Doppelbesteuerungsabkommen zu wühlen, ob das da genauso ist oder ganz anders, was durchaus sein kann.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Guten Tag und danke an alle nochmals!


                Die CSSZ braucht eine Lebensbestätigung von mir, die ich nur in der Bank ergattern kann. Ich selber bin aber zu 100% körperlich schwerbehindert und multimorbide, was das Verlassen des Bettes sehr erschwert, weswegen ich die Rente ansammle und dann erst hingehe.

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                  #9
                  ... weswegen ich die Rente ansammle und dann erst hingehe.
                  Dann enthält die Zahlung ja jedes mal auch eine Nachzahlung für mehrere Jahre.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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