Guten Tag!
Da es keine Doppelbesteuerung gibt, ist die Rente aus Polen steuerfrei. Dennoch muss sie ja eingetragen werden, für den Fall , dass man mit der deutschen Rente über den Grundfreibetrag kommt.
Die Rente aus Polen hat sich nun über 4 Jahr angesammelt. Es ist insgesamt nur 1200 Euro zusammengekommen, die jetzt überwiesen werden können. Diese 1200 ist aus 4 Jahren.
Meine Anliegen wäre:
Ich bin nun bei Elster Online auf der Anlage R- AUS
Unter Zeile 4 "Staat der Leistung" kommt natürlich "Polen" hinein.
Ab jetzt habe ich keine Ahnung mehr. Die 1200 Euro sind ja in Polen versteuer worden. Wo gebe ich nun die 1200 Euro Rente aus Polen ein? Ich habe keinen Rentenanpassungsbeitrag noch Rentenbetrag (Einschließlich Einmalzahlung und Leistungen).
Auch habe ich das Problem, dass diese 1200 Euro aus 5 Jahre Renten sammeln ist aus Polen. Das muss ja irgendwie berücksichtigt werden. Oder ist es meine Schuld, dass ich nicht jedes Jahr die Rente geholt habe, um somit dem Limit des Grundfreibetrages entgehen zu können? Oder kann das Finanzamt sagen: " Nun Sie hätten die Rente jedes Jahr holen sollen, wenn nämlich jetzt der gesammelte Betrag den Grundfreibetrag von 2022 übersteigt, müssen Sie halt Einkommensteuer zahlen!".
Ich würde mich freuen, wenn man mir helfen könnte.
Ich verleibe mit freudlichen Grüßen
Rovaova
Da es keine Doppelbesteuerung gibt, ist die Rente aus Polen steuerfrei. Dennoch muss sie ja eingetragen werden, für den Fall , dass man mit der deutschen Rente über den Grundfreibetrag kommt.
Die Rente aus Polen hat sich nun über 4 Jahr angesammelt. Es ist insgesamt nur 1200 Euro zusammengekommen, die jetzt überwiesen werden können. Diese 1200 ist aus 4 Jahren.
Meine Anliegen wäre:
Ich bin nun bei Elster Online auf der Anlage R- AUS
Unter Zeile 4 "Staat der Leistung" kommt natürlich "Polen" hinein.
Ab jetzt habe ich keine Ahnung mehr. Die 1200 Euro sind ja in Polen versteuer worden. Wo gebe ich nun die 1200 Euro Rente aus Polen ein? Ich habe keinen Rentenanpassungsbeitrag noch Rentenbetrag (Einschließlich Einmalzahlung und Leistungen).
Auch habe ich das Problem, dass diese 1200 Euro aus 5 Jahre Renten sammeln ist aus Polen. Das muss ja irgendwie berücksichtigt werden. Oder ist es meine Schuld, dass ich nicht jedes Jahr die Rente geholt habe, um somit dem Limit des Grundfreibetrages entgehen zu können? Oder kann das Finanzamt sagen: " Nun Sie hätten die Rente jedes Jahr holen sollen, wenn nämlich jetzt der gesammelte Betrag den Grundfreibetrag von 2022 übersteigt, müssen Sie halt Einkommensteuer zahlen!".
Ich würde mich freuen, wenn man mir helfen könnte.
Ich verleibe mit freudlichen Grüßen
Rovaova
Kommentar