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2020 SE: Einkommensteuer + Soli vom AG weniger als der von FA festgesetzte Beitrag

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    2020 SE: Einkommensteuer + Soli vom AG weniger als der von FA festgesetzte Beitrag

    Hallo Liebe Elster Foren Mitglieder,

    bin beim Steuererklärung 2020 über etwas gestolpert:

    Nach der Einreichung der Steuererklärung 2020 über MeinElster kam die Info vom Finanzamt, dass sie höheren Einkommensteuer bzw. Solidaritätszuschlag festgesetzt haben, als was der AG durch die Lohnsteuererklärung elektronisch übermittelt hatte. Mich wurde darum gebeten, die Differenz zu überweisen.

    Für das Kalenderjahr 2019 hatte ich nur 5 Monate Erwerbstätigkeit, d.h. ich war 2019 sieben Monate lang arbeitslos (ALGI).

    Ich habe die Foren gesucht, und konnte ein passendes Thema nicht finden, deswegen bitte ich um Entschuldigung, falls ich einen ähnlichen Beitrag übersehen habe.

    Kann mir jemand dabei helfen, wie ich mich verhalten soll?

    Liebe Grüße aus Hamburg,
    Neandertal

    #2
    Sicher ist Deine Frage im Unterforum

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
    nicht richtig. Ich verschiebe also ins Unterforum zu Mein Elster.

    Zitat von Neandertal Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand dabei helfen, wie ich mich verhalten soll?
    Du hast doch die Antwort schon gegeben:

    Zitat von Neandertal Beitrag anzeigen
    Mich wurde darum gebeten, die Differenz zu überweisen.
    Zitat von Neandertal Beitrag anzeigen
    Nach der Einreichung der Steuererklärung 2020 über MeinElster kam die Info vom Finanzamt
    Du kannst auch vor der Einreichung mit Mein Elster schon eine Steuerberechnung durchführen. Dann gibt's nachher keine Überraschung mehr.

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      #3
      Was hältst Du davon der Aufforderung nachzukommen ? Nur so ne Idee.

      Ich vermute mal, Du hast Dich vertippt und hast in 2020 das ALG I bezogen, nicht in 2019. Anderenfalls verstehe ich Deinen Text nicht.

      Falls Du eigentlich fragen wolltest, wie das zustande kommt ? Das deutsche Steuerrecht hat eine Progression, d.h. auf ein niedriges Einkommen wird ein niedriger Steuersatz angewandt, z.B. der Eingangssteuersatz von 14 %, auf ein höheres Einkommen nicht der gleiche Steuersatz, sondern ein höherer Steuersatz, z.B. der Spitzensteuersatz von 45 %. Ein höheres Einkommen führt also aufgrund zweier Faktoren zu einer höheren Steuer.

      Wenn Du nun ALG I beziehst, ist das zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d.h. es beeinflusst den Steuersatz, erhöht also die Steuer "nur" aufgrund eines Faktors und damit deutlich weniger, als wenn das auch noch steuerpflichtig wäre.

      Da der Arbeitgeber aber bei steuerfreien Einnahmen wie dem ALG I keinen Lohnsteuerabzug vornimmt, muss diese "Nachsteuer" im Rahmen der Steuerveranlagung von Dir gefordert werden, weshalb Du auch zur Steuererklärungsabgabe verpflichtet bist.

      Das Thema ist seit Frühjahr 2020 immer mal wieder Thema in den Medien, wobei darauf hingewiesen wird, das dies zu Nachzahlungen führen kann, sollte Dich also -eigentlich- nicht wirklich überraschen.

      P.S.: Das Neandertal liegt aber nicht in Hamburg ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du hast doch die Antwort schon gegeben
        ...
        Du kannst auch vor der Einreichung mit Mein Elster schon eine Steuerberechnung durchführen. Dann gibt's nachher keine Überraschung mehr.
        Sorry, dass ich das Thema im falschen Forum eröffnet habe und danke für die Korrektur und für die Hinweise.

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Was hältst Du davon der Aufforderung nachzukommen ? Nur so ne Idee.

        Ich vermute mal, Du hast Dich vertippt und hast in 2020 das ALG I bezogen, nicht in 2019. Anderenfalls verstehe ich Deinen Text nicht..
        Ich war 2019 arbeitslos, nicht 2020. Also nicht vertippt.

        Im Internet habe ich diese Seite gefunden. Hier wurde es erwähnt, dass das Vorjahr (also 2019) damit zu tun haben könnte.
        Da ich 2019 sieben Monate arbeitslos war, spielt hier eine Rolle, dachte ich.

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        ...
        Wenn Du nun ALG I beziehst, ist das zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d.h. es beeinflusst den Steuersatz, erhöht also die Steuer "nur" aufgrund eines Faktors und damit deutlich weniger, als wenn das auch noch steuerpflichtig wäre.
        Du nimmst oben an, als wär ich 2020 arbeitslos. Ich war 2019 arbeitslos. Gilt das dann oben für Steuererklärung 2020 auch?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Das Thema ist seit Frühjahr 2020 immer mal wieder Thema in den Medien, wobei darauf hingewiesen wird, das dies zu Nachzahlungen führen kann, sollte Dich also -eigentlich- nicht wirklich überraschen..
        Ja, in dem Link oben wurde es erwähnt, dass das Finanzamt auch einen Fehler machen könnte.

        P.S.: Das Neandertal liegt aber nicht in Hamburg ...[/QUOTE]

        Liegt z.Z. im Herzen

        Liebe Grüße,
        Neandertal

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          #5
          Zitat von Neandertal Beitrag anzeigen
          Hier wurde es erwähnt, dass das Vorjahr (also 2019) damit zu tun haben könnte.
          Dort geht es ja darum, dass offenbar bei den Vorauszahlungen noch oft der Soli festgesetzt wird, obwohl es den eigentlich quasi nicht mehr gibt. Aber Dir geht es ja jetzt um den Bescheid nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, nicht um Vorauszahlungen.

          Kommentar


            #6
            Die von Dir verlinkte Seite hat etwas ganz anderes zum Thema, es geht Dir doch gar nicht um Vorauszahlungen.

            Also nochmal von vorn: Du warst in 2020 ganz normaler Arbeitnehmer und das Finanzamt errechnet eine Nachzahlung und Du hattest keinerlei Lohnersatzleistungen oder andere Einkünfte und im Bescheid steht auch keine hilfreiche Erläuterung und Du hast die ganze Liste in § 46 EStG mit den Pflichtveranlagungsgründen, die zu Nachzahlungen führen könnten, erfolglos durchgeprüft und die Anlage Vorsorgeaufwand wurde ausgefüllt ?

            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Wenn er die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen hat, dann müsste im Einkommensteuerbescheid eigentliche eine Erstattung bzw. eine geringere Nachzahlung rauskommen. Die KV Daten werden üblicherweise beim E-Datenabgleich von den FAs von Amts wegen berücksichtigt. Da kann der Fehler also nicht liegen.

              Aber ohne genaue Kenntnis der Erklärung bzw. der Zahlen können wir hier lange rätzeln.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Hallo zusammen,

                verzeiht meine späte Antwort.

                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                Wenn er die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen hat, dann müsste im Einkommensteuerbescheid eigentliche eine Erstattung bzw. eine geringere Nachzahlung rauskommen. Die KV Daten werden üblicherweise beim E-Datenabgleich von den FAs von Amts wegen berücksichtigt. Da kann der Fehler also nicht liegen.

                Aber ohne genaue Kenntnis der Erklärung bzw. der Zahlen können wir hier lange rätzeln.
                Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich nicht vergessen. Folgende Daten sind drin
                • 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 4),
                • 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 9),
                • KV und Pflegeversicherung (Zeilen 23-26),
                • KV Arbeitgeberzuschüsse (Zeilen 38-39),
                • Haftpflicht (Zeile 46),
                • Rechtschutz (Zeile 48)

                Seit 2017 lasse ich meine Riesterrente ruhen.

                Ich habe meine Aktiengewinne 2020 nicht in der Steuererklärung abgegeben.
                Auf meine Gehaltsabrechnungen muss ich genauer schauen, um rauszufinden, ob die AG Zuschüsse für KV/PV richtig sind.

                Oder habe ich noch etwas Weiteres übersehen?

                Viele Grüße
                Neandertal

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                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Die von Dir verlinkte Seite hat etwas ganz anderes zum Thema, es geht Dir doch gar nicht um Vorauszahlungen.

                  Also nochmal von vorn: Du warst in 2020 ganz normaler Arbeitnehmer und das Finanzamt errechnet eine Nachzahlung und Du hattest keinerlei Lohnersatzleistungen oder andere Einkünfte und im Bescheid steht auch keine hilfreiche Erläuterung und Du hast die ganze Liste in § 46 EStG mit den Pflichtveranlagungsgründen, die zu Nachzahlungen führen könnten, erfolglos durchgeprüft und die Anlage Vorsorgeaufwand wurde ausgefüllt ?
                  Mit Ausnahme des erledigten Thema "Anlage Vorsorgeaufwand" hast Du von meinem Beitrag Alles übersehen :-)
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen

                    Mit Ausnahme des erledigten Thema "Anlage Vorsorgeaufwand" hast Du von meinem Beitrag Alles übersehen :-)
                    Hi Picard777,

                    ich habe auf alle die Punkte im von Dir erwähnten § 46 EStG geschaut, meine Gehaltsabrechnungen und andere Unterlagen gecheckt.
                    Konnte bisher kein Zutreffendes finden. Ich bräuchte deswegen noch einmal Deine/Eure Hilfe.

                    In dem Bescheid 2020 steht wortwörtlich Folgendes:

                    Code:
                    Festgesetzt werden... X Euro
                    ab Steuerabzug vom Lohn: X - Y € Euro (Einkommensteuer und Soli wurden es hier tabellarisch erwähnt)
                    mithin sind zu wenig entrichtet Y € Euro
                    
                    Den Gesamtbetrag von Y € zahlen Sie bitte bis zum
                    angegebenen Fälligkeitstag auf das angeführte Konto.
                    Die Vorauszahlungen zahlen Sie bitte bis zu den in der unten stehenden Übersicht
                    angegebenen Fälligkeiten.
                    [B]V o r a u s z a h l u n g e n[/B]
                    Als Vorauszahlungen werden festgesetzt und sind zu entrichten:
                    10 März, 10 Juni, 10 September, 10 Dezember (2022, 2023, Einkommen und Soli)
                    Ist das jetzt doch nicht das Thema in dem Link Finanzamt hat noch Soli festgesetzt? Das müssen Sie tun ?.

                    Viele Grüße,
                    Neandertal

                    EDIT L. E. Fant:

                    Hier nochmal der Link: https://www.steuertipps.de/steuererk...eicht%20werden . Irgendwie schaff ich's nicht, den oben zu reparieren.
                    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 22.02.2022, 21:34.

                    Kommentar


                      #11
                      ... und wie ich schon oben gesagt hab, der von Dir gepostete Link hat mit Deinem Problem nichts zu tun.

                      Kommentar


                        #12
                        Wenn du deine Erklärung über "Mein ELSTER" gemacht hast, dann kannst du die Erklärungsdaten mit den Bescheiddaten vergleichen. Dort siehst du dann genau wo von deinen Daten abgewichen wurde. Wenn du die Abweichung gefunden hast und uns entsprechende Infos gibst, dann können wir dir ggf. helfen die Ursache zu ergründen.

                        Ansonsten kannst du auch zur Wahrsagerin auf dem Rummel gehen, möglicherweise hat sie mit ihrer Glaskugel mehr Erfolg.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                          Wenn du deine Erklärung über "Mein ELSTER" gemacht hast, dann kannst du die Erklärungsdaten mit den Bescheiddaten vergleichen. Dort siehst du dann genau wo von deinen Daten abgewichen wurde. Wenn du die Abweichung gefunden hast und uns entsprechende Infos gibst, dann können wir dir ggf. helfen die Ursache zu ergründen.

                          Ansonsten kannst du auch zur Wahrsagerin auf dem Rummel gehen, möglicherweise hat sie mit ihrer Glaskugel mehr Erfolg.
                          Verzeiht die späte Antwort.

                          Die Sache ist wie folgt erledigt:
                          1. Ich habe Ende Februar gegen den Bescheid der Steuererklärung 2020 vom Finanzamt 2 Einsprüche eingelegt. Einmal für die festgesetzte Summe Einkommensteuer+Soli 2020 und die Zweite für die verlangte Vorauszahlungen einschl. ab 2022.
                          2. Die Tante beim Finanzamt hat mich Anfang März, also ca 2 Wochen später angerufen. Nach unserem kurzen Gespräch hat sie mich darum gebeten, die Steuererklärung erneut mit Unterlagen einzureichen.
                          3. Eine Woche später habe ich die Steuererklärung bei Elster erneut abgegeben.
                          4. Vor ein paar Tagen kam die schriftliche Antwort von meiner Sachbearbeiterin. Alle die festgesetzten Beiträge und Vorauszahlungen sind zurückgenommen worden, d.h. ich werde nichts bezahlen, zumindest für 2022 und 2023 nicht. Also alle meine Einsprüche sind erledigt, so auch in dem Schreiben.
                          Es sind lediglich Einkommensteuer bzw. Soli, die abweichen. Vermutlich war es eine falsche Berechnung bei der Behörde. Das ist mir zum ersten Mal passiert.

                          Ich danke Euch allen für Eure Hilfen.

                          Mit freundlichen Grüßen,
                          Neanderthal

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                            #14
                            Sorry, aber für mich klingt das so etwas von verworren und Du weißt selbst weiterhin nicht, was / wo und warum von wem falsch war. Das geht schon los damit, dass ich nicht weiß, wie ausgehend von Ende Februar zwei Wochen später Anfang März sein kann bis zur Frage, ob Du jetzt für 2020 etwas bezahlen musst oder nicht (zurückgenommen vs. "zumindest für 2022 und 2023 nicht"). Aber wenn Du glücklich bist, können wir das Thema ja schließen, denke ich.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                              Sorry, aber für mich klingt das so etwas von verworren und Du weißt selbst weiterhin nicht, was / wo und warum von wem falsch war. Das geht schon los damit, dass ich nicht weiß, wie ausgehend von Ende Februar zwei Wochen später Anfang März sein kann bis zur Frage, ob Du jetzt für 2020 etwas bezahlen musst oder nicht (zurückgenommen vs. "zumindest für 2022 und 2023 nicht"). Aber wenn Du glücklich bist, können wir das Thema ja schließen, denke ich.
                              Hallo Picard777,

                              danke für die Antwort.
                              • meine vorige Nachricht in diesem Forum war am 22.02.2022,
                              • Die Einsprüche habe ich am gleichen Tag, also 22.02.2022 Abend eingelegt.
                              • Das Finanzamt hat mich am 07.03.2022 Montag angerufen, also fast genau 2 Wochen nach den Einsprüchen.
                              • Auf Wunsch des Finanzamts habe ich die Steuererklärung 2020 am 16.03.2022, also 9 Tage später (mehr als 1 Woche, sorry) erneut mit Belegen eingereicht.
                              • Die Antwort vom Finanzamt wurde am 16.03.2022 erstellt, den Brief habe ich ca 18.03.2022 bekommen (also, "vor ein paar Tagen").
                                • Es steht in dem Schreiben lediglich, dass ich für die Jahre 2022 und 2023 nichts bezahlen soll.
                              Wenn Du es sehen willst, kann ich die Antwort des Finanzamts einscannen und hier hochladen. Dafür muss ich aber die personenbezogenen Infos erstmal aus der Datei entfernen, dafür bräuchte ich aber etwas Zeit. Sonst ist für mich das Thema erledigt.

                              Nachtrag um 23:11: die für 2020 festgelegte Summe habe ich trotz des Einspruchs bezahlt.

                              Liebe Grüße,
                              Neandertal
                              Zuletzt geändert von Neandertal; 23.03.2022, 00:12.

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