Neuer Vordruck?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Schakatak
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2010
    • 111

    #1

    Neuer Vordruck?

    Hallo

    vor einigen Monaten erreichte mich eine Information, wonach es einen neuen wichtigen Vordruck für die Steuererklärung gibt. Zunächst dachte ich, „ich werde schon dran denken“. Aber leider ist dem nicht so.

    Ich weiß nicht mehr, welcher neuer Vordruck es sein sollte.

    Hinweise:

    ich bin im Ruhestand und habe ein Kleingewerbe
    zusammen veranlagt (Ehepaar).

    Habt ihr eine Idee?

    Lieben Gruß Michael
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Vielleicht ging es um die Anlage Corona-Hilfen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Schakatak
      Erfahrener Benutzer
      • 20.01.2010
      • 111

      #3
      Nein leider nicht. Hätte ich mir das bloß gleich aufgeschrieben.

      Kommentar

      • mhanft
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2006
        • 1695

        #4
        Die Grundsteuererklärung ist dieses Jahr noch neu. Aber Vordrucke gibts da eher nicht, weil man die elektronisch einreichen muss (ab Juli).

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Neue wichtige Vordrucke für die Steuererklärung fallen mir ehrlich gesagt nicht ein. Die neue Anlage Mobilitätsprämie ist in der Praxis nur

          von geringer Bedeutung, die Grundsteuererklärung gibt es als Vordruck m. W. bisher noch nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Schakatak
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2010
            • 111

            #6
            Tja, ich habe keine Erinnerung mehr.

            bevor wir jetzt alle in die Glaskugel schauen, wie gehe ich jetzt am besten vor?

            Steuererklärung machen wie immer?

            Euer Vorschlag?

            Kommentar

            • FIGUL
              Neuer Benutzer
              • 05.03.2012
              • 8544

              #7
              Zitat von Schakatak Beitrag anzeigen
              Tja, ich habe keine Erinnerung mehr.

              bevor wir jetzt alle in die Glaskugel schauen, wie gehe ich jetzt am besten vor?

              Steuererklärung machen wie immer?

              Euer Vorschlag?
              Hallo,
              frag deinen Informanden
              Steuererklärung machen wie immer? Was denn sonst
              Gruß FIGUL

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45932

                #8
                Steuererklärung machen wie immer?
                Warum nicht ? Im Ruhestand benötigt man entweder die Anlage N oder die Anlagen R und R-AV/bAV oder auch alle. Für dein Kleingewerbe kommen

                dann noch die Anlagen G und Corona-Hilfen dazu. Da hat sich gegenüber 2020 ja nichts geändert. Das gilt auch für die weiteren Anlagen, wie z. B.

                Vorsorgeaufwand, Haushaltsnahe Dienstleistungen und Außergewöhnliche Belastungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • Schakatak
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.01.2010
                  • 111

                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Warum nicht ? Im Ruhestand benötigt man entweder die Anlage N oder die Anlagen R und R-AV/bAV oder auch alle. Für dein Kleingewerbe kommen

                  dann noch die Anlagen G und Corona-Hilfen dazu. Da hat sich gegenüber 2020 ja nichts geändert. Das gilt auch für die weiteren Anlagen, wie z. B.

                  Vorsorgeaufwand, Haushaltsnahe Dienstleistungen und Außergewöhnliche Belastungen.


                  Vielen Dank. Die Anlagen R und R-AV sind eher für Rentner oder auch für mich als Pensionär?
                  Anlage G, Vorsorgeaufwand sind soweit klar. Coronahilfen treffen auf mich nicht zu.

                  Kommentar

                  • FIGUL
                    Neuer Benutzer
                    • 05.03.2012
                    • 8544

                    #10
                    Hallo,

                    die Anlage Coronahilfen musst du beifügen
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar

                    • Schakatak
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.01.2010
                      • 111

                      #11
                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      die Anlage Coronahilfen musst du beifügen
                      Ah, ok. Das war mir nicht bekannt.

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45932

                        #12
                        Die Anlagen R und R-AV sind eher für Rentner oder auch für mich als Pensionär?
                        Anlage N, das habe ich doch geschrieben. Ich bin auch im Ruhestand, benötige aber alle 3 Anlagen, die für Alterseinkünfte hauptsächlich in Betracht kommen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        • Schakatak
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.01.2010
                          • 111

                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Anlage N, das habe ich doch geschrieben. Ich bin auch im Ruhestand, benötige aber alle 3 Anlagen, die für Alterseinkünfte hauptsächlich in Betracht kommen.
                          Das habe ich verstanden.

                          Kommentar

                          Lädt...