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Anlage AVEÜR - erste Benutzung 2020

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    Anlage AVEÜR - erste Benutzung 2020

    Hallo, ich erstelle das erste Mal mit Mein Elster und Anlagen die Steuererklärung 2020. Ich habe fast alles fertig. Ich hänge an der o. gen. Anlage AVEÜR. Ich habe einen luf-Betrieb übernommen. Die Buchwerte sind mir bekannt. Jedoch gibt es auch vor einigen Jahren vom Übergeber gekauften Acker, der nicht unter die Buchwerte fällt. Außerdem habe ich neue und über 100 Jahre alte Betriebsgebäude übernommen. Auch da weiß ich nicht, welcher Wert einzutragen ist. Ich möchte nichts falsch machen, was mir mal "auf die Füße fällt". Wie verfahre ich da am besten? Was würde passieren, wenn ich die unbekannten Werte weglasse?
    Danke für die Antworten.
    Viele Grüße
    Elsterin

    #2
    Zitat von Elsterin Beitrag anzeigen
    Hallo, ich erstelle das erste Mal mit Mein Elster und Anlagen die Steuererklärung 2020. Ich habe fast alles fertig. Ich hänge an der o. gen. Anlage AVEÜR. Ich habe einen luf-Betrieb übernommen. Die Buchwerte sind mir bekannt. Jedoch gibt es auch vor einigen Jahren vom Übergeber gekauften Acker, der nicht unter die Buchwerte fällt. Außerdem habe ich neue und über 100 Jahre alte Betriebsgebäude übernommen. Auch da weiß ich nicht, welcher Wert einzutragen ist. Ich möchte nichts falsch machen, was mir mal "auf die Füße fällt". Wie verfahre ich da am besten? Was würde passieren, wenn ich die unbekannten Werte weglasse?
    Danke für die Antworten.
    Viele Grüße
    Elsterin
    Hallo,

    warum schreibst du im falschen Unterforum?
    Lies mal die Erläuterungen dazu.
    Ich empfehle einen Steuerberater

    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Jedoch gibt es auch vor einigen Jahren vom Übergeber gekauften Acker, der nicht unter die Buchwerte fällt.
      Den musst du eben mit den Anschaffungskosten erfassen. Steuerliche Auswirkungen hat das ja erst beim Verkauf oder einer Betriebsaufgabe.

      Außerdem habe ich neue und über 100 Jahre alte Betriebsgebäude übernommen. Auch da weiß ich nicht, welcher Wert einzutragen ist.
      Für die neuen Gebäude sind die Herstellungskosten maßgeblich. Danach und nach der Nutzungsdauer bemisst sich die Gebäude-AfA.

      Die alten Gebäude sind sicher vollständig abgeschrieben. Eine Lebensdauer von über 100 Jahren sehen die AfA-Tabellen für Gebäude nicht vor.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24, danke für die Hinweise. Abgeschrieben ist alles vom Übergeber. Es waren Reinvestitionen. Verstehe ich Ihren Beitrag richtig, dass dann nichts mehr einzutragen ist?
        Viele Grüße
        Elsterin

        Kommentar


          #5
          Es waren Reinvestitionen. Verstehe ich Ihren Beitrag richtig, dass dann nichts mehr einzutragen ist?
          Da empfehle ich auch den Gang zum Steuerberater. Reinvestitionen sind ja häufig nur mit dem Erinnerungsbuchwert anzusetzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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