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Einkommenssteuer Nachzahlung

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    Einkommenssteuer Nachzahlung

    Hallo zusammen,
    wir wollten heute unsere Steuer machen. Bisher nie ein Problem. Soweit so gut, beim abschließen dann der Schock. Eine Dicke Nachzahlung.
    Das gab es bei uns noch nie. Klar ich verdiene nun ca. 300€ Netto mehr im Monat aber fast 2500€ Nachzahlung erscheinen mir absolut zu hoch. Die Schweißperlen stehen mir da wirklich ganz dezent auf der Stirn.

    Wir reden hier halt auch nicht von einem Mega Gehalt. Mit Steuerklasse 3, einem Kind als Freibetrag und eins, welches schon 21 ist aber in erster Berufsausbildung. Aufgrund von Lohnersatzleistungen wollten wir eine Einzelveranlagung machen.

    Ich weiß da nicht mehr weiter. Hat jemand vielleicht Tipps für mich, was so typische Fehler sind?

    Lg und vielen Dank schonmal

    #2
    Aufgrund von Lohnersatzleistungen wollten wir eine Einzelveranlagung machen.
    Die sich aber auch in diesen Fällen nicht immer lohnt. Leg mal zusätzlich eine Zusammenveranlagung an. Da gibt es bei Entgeltersatzleistungen

    zwar häufig auch eine Nachzahlung, die aber durchaus geringer ausfallen kann, als bei einer Einzelveranlagung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das haben wir schon gemacht. Leider ist der Unterschied tatsächlich minimal. Wie kann das denn so ein Unterschied sein?!
      Im Gegensatz zu den letzten Jahren.
      Wir hatten noch nie eine Nachzahlung, finde das sehr merkwürdig.

      Den Kinderfreibetrag kann man auch nirgends eintragen. Die Steuerlast ist ebenfalls ziemlich hoch

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        #4
        Den Kinderfreibetrag kann man auch nirgends eintragen. Die Steuerlast ist ebenfalls ziemlich hoch
        Das muss man auch nicht, die Angabe des Kindergeldanspruchs in der Anlage Kind genügt für die Günstigerprüfung.

        Bei Entgeltersatzleistungen ist natürlich deren Höhe für die Größenordnung der steuerlichen Auswirkungen des Progressionsvorbehalts entscheidend.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Das ein Abzug von ca. 300€ für die Entgeltersatzleistungen kommen würde, wäre klar. Aber wir reden hier ja von 2500€ und nicht von 300€.
          Das würde in meinem Fall bedeuten, dass ich gut 300€ mehr Steuern zahlen müsste, auf den Monat gesehen und bei 2600€ brutto dann gut 1000€ Abzüge hätte.
          Kann mir das schwer vorstellen. Werde sonst zu einem Steuerberater gehen müssen.

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            #6
            Wie hoch sind denn die Vorsorgeaufwendungen, also die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und wurden die auch alle erfasst ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ja die wurden alles erfasst

              RV AN und AG 2769,35
              KV 2367,31
              PV 454,15
              AV 357,35

              die sind auch alle eingetragen

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                #8
                die sind auch alle eingetragen
                Dann sind wir allerdings mit den typischen Fehlern durch. Hast du schon mal mit einem Lohnsteuerrechner überprüft, ob der Lohnsteuereinbehalt stimmt ?

                https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Es ist sogar so, dass wir laut diesem Rechner 676 hätten zahlen müssen aber 1219 abgeführt wurden.
                  Das, was dort mit Faktor raus kommt ist Steuerklasse IV ohne Faktor. Da wären wir bei den 3000€ die uns angezeigt werden. Jedoch hat man ja Steuerklasse 3 und 1,0 Kinderfreibetrag
                  Zuletzt geändert von NevsZ; 14.02.2022, 17:23.

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                    #10
                    Ich habe so das Gefühl, dass da noch "etwas" ist, dass Ihr unbeabsichtigt nicht sagt, aber entscheidend ist. Was ganz "Blödes" wie z.B. Arbeitslohn zweimal eingetragen etc. Und die komplette Steuerberechnung -ohne Namen- natürlich wollt Ihr vermutlich hier auch nicht einstellen, was ich auch verstehe. Schaut mal wirklich gaaaanz genau Alles Zeile für Zeile durch inklusive den Erläuterungen etc., ob Euch irgendetwas halbwegs "seltsam" vorkommt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Hallo,

                      arbeitet ihr zu zweit und Steuerklasse 3/5, weil du weiter oben von Faktor sprichst.
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Zweites Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI ? Ermäßigt besteuerte Abfindung / Bonuszahlung ? Kapitalerträge ohne vorherigen Steuerabzug ? Viel mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt ? ...
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Hallo, vielen Dank für die Nachrichten. Es besteht kein weiteres Arbeitsverhältnis. Es gab Anfang letzten Jahres Mal 1,5 Monate Übergangsgeld. Wir haben inzwischen alles 3 Mal neu eingetragen. Keine Ahnung wo der Fehler liegt. Wir haben auch keine weiteren Einkünfte die nicht hier offen gelegt werden können. Bei einem brutto Lohn von 29777,70 plus 2241€ Lohnersatzleistungen bleibt ja nicht viel wo man noch was eintragen könnte. Dazu Steuerklasse 3 und 1 Kind sowie für 2 Kinder Kindergeld. Das große ist in erster Ausbildung und volljährig. Sobald die Lohnsteuer von 1219 eingetragen wird erscheinen diese 3000€. Wie gesagt wir finden den Fehler leider nicht. Können uns so eine hohe Summe bei einem solchen Einkommen aber auch schlecht vorstellen diese nachzahlen zu müssen. Wir werden uns jetzt einen Steuerberater suchen. Wir sind halt einfach keine Profis. Bisher gab es nie Probleme und wir haben ungefähr in der gleichen Gehaltsklasse verdient. Ich hoffe dann kommt endlich Licht ins Dunkel.

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                            #14
                            Das, was dort mit Faktor raus kommt ist Steuerklasse IV ohne Faktor. Da wären wir bei den 3000€ die uns angezeigt werden. Jedoch hat man ja Steuerklasse 3 und 1,0 Kinderfreibetrag
                            Wenn du eine Einzelveranlagung beantragst, wäre das doch dann durchaus schlüssig. Es kann nicht sein, dass bei Lohnersatzleistungen von nur 2.241,00 €

                            und einem Brutto von knapp 30.000,00 € eine Zusammenveranlagung zu einer ähnlich hohen Nachzahlung führt, auch wenn du das im Beitrag #3 behauptest.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich habe mir jetzt doch mal die Zeit genommen, den Steuerfall nachzustellen. Wenn die in den Beiträgen #7, #9 und 13 genannten Zahlen stimmen,

                              kommt es bei einer Zusammenveranlagung zu überhaupt keiner Nachzahlung. Nur bei einer nicht sinnvollen Einzelveranlagung ( siehe meinen Beitrag #2)

                              wird eine Nachzahlung von über 2.000 € fällig. Deine Aussage im Beitrag #3 kann also nicht stimmen. Schade um das Geld für den Steuerberater !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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