Freiwillig gesetzlich versichert - wo eintragen?

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  • Izzle87
    Neuer Benutzer
    • 14.02.2022
    • 7

    #1

    Freiwillig gesetzlich versichert - wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich bin freiwillig gesetzlich versichert, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege.

    Die Zeilen 22a, 23a, 24a und c sowie 25-27 sind in der Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt?

    Wo soll ich die Beträge in der Steuererklärung eintragen? Ich mache meine Steuer für 2021.

    Danke und viele Grüße
    Izzle87
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Zitat von Izzle87 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich bin freiwillig gesetzlich versichert, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege.

    Die Zeilen 22a, 23a, 24a und c sowie 25-27 sind in der Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt?

    Wo soll ich die Beträge in der Steuererklärung eintragen? Ich mache meine Steuer für 2021.

    Danke und viele Grüße
    Izzle87
    Hallo,

    Anlage Vorsorgeaufwand.
    Die entsprechenden Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung sind angegeben.
    WAs heisst freiwillig gesetzlich versichert über BMG.
    Lt. deinen Angaben (das ? zählt ja wohl nicht) bist du gesetzlich in der RV, KV, PV
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Izzle87
      Neuer Benutzer
      • 14.02.2022
      • 7

      #3
      Hallo,

      ich bin freiwillig in der gesetzlichen KV, obwohl ich mich privat versichern könnte, da ich über der BMG liege.

      Sorry, das ? sollte da nicht hin, sondern nur ein Punkt :-)

      Ich nehme an, Zeilen 16-18 oder?

      VG

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        falls du nicht den Bescheinigungsabruf nützt, übernimmst du die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung
        in die vorgegebenen Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand.
        Gruß FIGUL

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Ich nehme an, Zeilen 16-18 oder?
          Du bist doch Arbeitnehmer und hast die Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung, also ist Zeile 11 und 13 zutreffend.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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