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Kapitalauszahlung aus Berufsunfähigkeitsversicherung (betrieblichen Altersversorgung)

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    Kapitalauszahlung aus Berufsunfähigkeitsversicherung (betrieblichen Altersversorgung)

    Guten Tag,

    In 2021 habe ich eine Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung für Berufsunfähigkeit erhalten. Mein letztes Gehalt habe ich bereits 2020 erhalten, seit März 2021 bin ich in Erwerbsminderungsrente. Die Auszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung war im Juli 2021.

    Laut Hilfe müsste ich diesen Betrag in Anlage R, unter Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen aus der betrieblichen Altersversorgung angeben. Diesen Punkt finde ich jedoch in Anlage R nicht.

    Außerdem hat mein ehemaliger Arbeitgeber diesen Betrag als Bruttoarbeitslohn angegeben, mit Lohnsteuer und Soli, mit der Angabe, dass der volle Betrag Versorgungsbezüge enthält. Nun bin ich mir nicht klar, wie ich die Steuer und den Soli angeben soll.

    Jede Hilfe wäre sehr willkommen.

    Vielen Dank
    B. Jäger

    #2
    Zitat von BJaeger Beitrag anzeigen
    Außerdem hat mein ehemaliger Arbeitgeber diesen Betrag als Bruttoarbeitslohn angegeben
    Betriebliche Altersversorgung kommt üblicherweise in die Anlage N.

    Kommentar


      #3
      Außerdem hat mein ehemaliger Arbeitgeber diesen Betrag als Bruttoarbeitslohn angegeben, mit Lohnsteuer und Soli, mit der Angabe, dass der volle Betrag Versorgungsbezüge enthält.
      Dann sollte es aber doch eine Lohnsteuerbescheinigung dafür geben ? Wenn ja, dann ist das in der Anlage N und nicht in der Anlage R-AV/bAV zu erfassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die raschen Antworten!

        Ja, es gibt eine Lohnsteuerbescheinigung, die mich allerdings etwas irritiert. Ich war in 2021 in keinem Arbeitsverhältnis mehr sondern in Rente. Ist dennoch eine Lohnsteuererklärung richtig?

        Außerdem hatte ich die Information, dass eine Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung nicht zur Steuerbemessungsgrundlage hinzugefügt werden. Die Besteuerung sollte mit dem Steuersatz der übrigen Einnahmen, also Rente, sein. Bei Elster wird allerdings der volle Betrag der Bemessungsgrundlage hinzugefügt, wodurch der gesamte Steuersatz deutlich höher ist.

        Beste Grüße
        B. Jäger

        Kommentar


          #5
          Ist dennoch eine Lohnsteuererklärung richtig?
          Ich wüsste nicht, was daran falsch sein sollte. Welche Nummern der Lohnsteuerbescheinigung sind denn ausgefüllt ?

          Bei Versorgungsbezügen muss auch die Seite 3 der Anlage N ausgefüllt werden. Eigentlich müsste ein Versorgungsfreibetrag gerechnet werden,

          bei einer Kapitalabfindung kommt eventuell eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG in Betracht, das sieht man in der Steuerberechnung.

          Die Besteuerung sollte mit dem Steuersatz der übrigen Einnahmen, also Rente, sein.
          Das ist schlicht falsch, mehr als die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 ist nicht möglich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank für die Antworten, sie sind sehr hilfreich!

            Ich habe auch die entsprechenden Einträge in der Anlage N gefunden.

            Beste Grüße
            B. Jäger

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