Guten Tag,
In 2021 habe ich eine Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung für Berufsunfähigkeit erhalten. Mein letztes Gehalt habe ich bereits 2020 erhalten, seit März 2021 bin ich in Erwerbsminderungsrente. Die Auszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung war im Juli 2021.
Laut Hilfe müsste ich diesen Betrag in Anlage R, unter Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen aus der betrieblichen Altersversorgung angeben. Diesen Punkt finde ich jedoch in Anlage R nicht.
Außerdem hat mein ehemaliger Arbeitgeber diesen Betrag als Bruttoarbeitslohn angegeben, mit Lohnsteuer und Soli, mit der Angabe, dass der volle Betrag Versorgungsbezüge enthält. Nun bin ich mir nicht klar, wie ich die Steuer und den Soli angeben soll.
Jede Hilfe wäre sehr willkommen.
Vielen Dank
B. Jäger
In 2021 habe ich eine Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung für Berufsunfähigkeit erhalten. Mein letztes Gehalt habe ich bereits 2020 erhalten, seit März 2021 bin ich in Erwerbsminderungsrente. Die Auszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung war im Juli 2021.
Laut Hilfe müsste ich diesen Betrag in Anlage R, unter Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen aus der betrieblichen Altersversorgung angeben. Diesen Punkt finde ich jedoch in Anlage R nicht.
Außerdem hat mein ehemaliger Arbeitgeber diesen Betrag als Bruttoarbeitslohn angegeben, mit Lohnsteuer und Soli, mit der Angabe, dass der volle Betrag Versorgungsbezüge enthält. Nun bin ich mir nicht klar, wie ich die Steuer und den Soli angeben soll.
Jede Hilfe wäre sehr willkommen.
Vielen Dank
B. Jäger
Kommentar