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Hinweismeldung zur elektronischen Bescheidbekanntgabe

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    Hinweismeldung zur elektronischen Bescheidbekanntgabe

    Hallo,
    ich bin neu bei Elster und somit auch im Forum.
    Habe zu ersten Mal meine Daten in Elster eingegeben und bekomme zwei Hinweise:
    Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).
    1 - Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)
    3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart
    Liegt dies daran, dass meine Frau dazu noch per Post irgendeinen einen Code zugesandt bekommt?
    Denn am Sonntag haben wir noch in einem Feld den Freischaltcode eingeben müssen.
    MfG Dieter

    #2
    Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).
    Diesen Hinweis bekommt jeder, der bei einer Zusammenveranlagung die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids beantragt. Den bringst du nur weg,

    wenn du die Bekanntgabe in Papierform auswählst. Die elektronische Übermittlung der Bescheiddaten erfolgt auch bei Bekanntgabe in Papierform.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Habe die Beiträge mal extrahiert, hatte mit dem Thema, an das Du dich drangehängt hast, nichts zu tun und außerdem arbeitest Du nicht mit Elsterformular.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Danke für den allgemeinen Hinweis, aber wie bin ich denn in das Unterforum reingekommen?
        Schönen Tag noch

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Diesen Hinweis bekommt jeder, der bei einer Zusammenveranlagung die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids beantragt. Den bringst du nur weg,

          wenn du die Bekanntgabe in Papierform auswählst. Die elektronische Übermittlung der Bescheiddaten erfolgt auch bei Bekanntgabe in Papierform.
          Dann brauche ich nicht länger suchen, danke und schönen Tag

          Kommentar


            #6
            Zitat von Dieter5628 Beitrag anzeigen
            Danke für den allgemeinen Hinweis, aber wie bin ich denn in das Unterforum reingekommen?
            Der allegemeine Hinweis in der Signatur von Picard ist ein ... naja, eben ein

            Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thread oder Beitrag:
            Du hast offenbar nicht im Unterforum zum Forum selbst gefragt, sondern im Unterforum zu ElsterFormular.

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              #7
              Du hast offenbar nicht im Unterforum zum Forum selbst gefragt, sondern im Unterforum zu ElsterFormular.
              Er hatte seine Frage an einen alten Thread im Unterforum für ElsterFormular angehängt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo, danke für die Infos.

                Jetzt sind die Hinweise zwar weg aber wenn ich die „Detaillierte Steuerberechnung“ mache, kommen dort diese Hinweise,
                die für mich ein großes Fragezeichen sind.
                Ich bin doch Rentner und habe nur eine Lohnsteuerbescheinigung für meine kleine Betriebsrente, wo alles 0 € ist.

                15.02.2022
                Berechnung für 2021 über Einkommensteuer

                EHW Elster-/Steubel-Hinweise
                Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch Angaben zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen gemacht. Bitte vervollständigen Sie die Eingaben zur Rentenversicherung.
                Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben angegeben, dass Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten keinen Anspruch (= Wert 2) auf steuerfreie Zuschüsse oder steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen haben, obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente oder Einkünfte als Beamter / Versorgungsempfänger vorliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
                Gruß Dieter

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                  #9
                  Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben angegeben, dass Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten keinen Anspruch (= Wert 2) auf steuerfreie Zuschüsse oder steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen haben, obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente oder Einkünfte als Beamter / Versorgungsempfänger vorliegen.
                  Diese Angabe ist sicher falsch, du musst in Zeile 51 richtigerweise keine Angabe auswählen, denn bei Rentnern trägt die Rentenversicherung die Hälfte

                  der Krankenversicherung. Hast du bei deiner Betriebsrente auf Seite 3 der Anlage N auch angegeben, dass es sich um Versorgungsbezüge handelt ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Bei Zeile 51 hatte ich Nein stehen. Der Hinweis zur Seite 3 von N war auch prima.
                    Jetzt sind beide Hinweise weg.
                    Vielen Dank und noch einen schönen Tag

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