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Umzug am Anfang des Jahres und Steuererklärung

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    Umzug am Anfang des Jahres und Steuererklärung

    Hallo zusammen,


    Am 08.01.2021 bin ich aus dem Ausland nach Deutschland umgezogen. Der Arbeitsvertrag ist hier vom 01.01.2021. Vom 01.01. bis 07.01.2021 gab es keine Einkünfte aus dem Ausland, und an den Neujahrsfeiertagen würde es schwierig sein

    Ich weiß nicht, ob ich eine Anlage WA-ESt (mit einem Einkommen von 0,00 EUR) ausfüllen muss oder nicht.
    Könnte jemand einen Hinweis geben?

    #2
    Natürlich musst Du eine abgeben, denn Du bist nicht das komplette Jahr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sondern sieben Tag nur beschränkt einkommensteuerpflichtig. Das mit der Null ist dann richtig.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Natürlich musst Du eine abgeben, denn Du bist nicht das komplette Jahr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sondern sieben Tag nur beschränkt einkommensteuerpflichtig. Das mit der Null ist dann richtig.
      Danke für deine schnelle Antwort.
      Ich habe damit gerechnet, dachte aber, dass das nicht der Fall ist, da mein Arbeitsvertrag hier in Deutschland ab dem 1. Januar läuft und daher ab Jahresbeginn Steuern gezahlt werden.

      Nochmals vielen Dank und einen schönen Tag!

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        #4
        Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung als Beschäftigungszeitraum angegeben ist: 01.01 bis 31.12, glaube ich persönlich nicht,

        dass das Finanzamt das Fehlen einer Anlage WA-ESt überhaupt registriert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das ist ein anderes Thema. Aber was ist denn dabei es richtig zu machen, falls es doch darauf kommt ? Das steuerliche Ergebnis ist sowieso gleich.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung als Beschäftigungszeitraum angegeben ist: 01.01 bis 31.12, glaube ich persönlich nicht,

            dass das Finanzamt das Fehlen einer Anlage WA-ESt überhaupt registriert.
            Ich habe das gleiche Gefühl. Ich versuche immer alles richtig zu machen und es produziert nur zusätzliche Fragen

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Das ist ein anderes Thema. Aber was ist denn dabei es richtig zu machen, falls es doch darauf kommt ? Das steuerliche Ergebnis ist sowieso gleich.
              Es ist kein Problem, es richtig zu machen. Mein Problem war zu verstehen, was in meimen Fall richtig ist
              Am Ende denke ich, die bessere Lösung wäre, sich an das Finanzamt zu wenden und zu fragen, ob sie dieses Papier von mir brauchen oder nicht.

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                #8
                Oh man, Du machst Dir Probleme: Gebe die Anlage einfach ab und gut ist. Dass es bei 7 Tagen relativ wahrscheinlich ist, dass da nur wenig angefallen sein kann bis zu Null, sollte auch der naivsten Sachbearbeitung klar sein. Wenn du es auf die Spitze treiben willst, gebe im Hauptvordruck unter "sonstige Angaben" noch ein paar Infos dazu genauso wie Du hier die Infos gegeben hast, dann hättest Du wirklich Alles getan. Und wenn Du die Spitze bis in die Steuer-Cloud treiben willst, mache aus dem Thread hier eine pdf-Datei und füge diese über das "Mein Elster"-Formular "Belegnachreichung" ein und verweise im Hauptbogen unter "sonstige Angaben" auf diesen Beleg. Und jetzt ist aber wirklich gut, oder ? :-)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Klingt überzeugend

                  Im Allgemeinen denke ich, dass der Thread geschlossen werden kann. Danke an alle für die Hilfe!

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