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Fehlermeldung Einnahmen-Überschuss 2020, und dann?

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    Fehlermeldung Einnahmen-Überschuss 2020, und dann?

    Hallo,

    Ganz am Anfang des Formulars habe gleich Fehlermeldung bei :
    Rechtsform - ich bin "Freiberufler" und das habe auch gewählt,
    Einkunftart - habe "Selbständig" gewählt
    Betriebsinhaber - habe "steuerpflichtige Person" gewählt.
    ...und ständig meldet mir Elster ein Fehler.
    Ich habe in den Zeilen 6,7,8 verschiedene Möglichkeiten ausprobiert, immer kommt rotmarkierter Fehler, egal was ich wähle passt dem Elster nicht.

    Eine eventuelle andere Möglichkeit von die Fehlermeldung, meldet mir Elster:
    7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG
    Da habe ich nichts eingetragen, weil ich denke betrifft mich es nicht. Trotzdem bei Gesamtsumme kommt roter Unterstrich als Fehler.

    Hm, und wo liegt der Fehler?

    Falls mir jemand Tipp geben kann, wäre sehr Dankbar.
    Gruß
    Art
    Zuletzt geändert von Art; 16.02.2022, 02:51.

    #2
    Ich habe das gleiche Problem :-(

    Kommentar


      #3
      Und wie lautet der Fehler, wenn man fragen darf ? Aber nur, wenn es keine Umstände macht ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        https://www.google.de/search?q=entna...orum.elster.de

        Kommentar


          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Und wie lautet der Fehler, wenn man fragen darf ? Aber nur, wenn es keine Umstände macht ...
          Sowas kommt:
          Gefundene Fehler und Konflikte (1 Fehler mir zwei Möglichkeiten).
          • Ihre Angaben sind leider nicht korrektie Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).
            Mögliche Fehlerquellen
            • Anlage EÜR / Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen
              • 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG
            • Anlage EÜR / Allgemeine Angaben
              • 1 - Allgemeine Angaben
          Bei den Entnahmen habe nichts eingetragen, ich bin mir nichts sicher ob mich es betrifft (ich bin nur Freischaffender nicht GmbH oder so... ) bzw. wenn, dann wie ich es dann sowas ausrechnen kann.

          Bei Allgemeinen Einstellungen von dem Formular, , also Beruf, Branche etc. in Zeile 6,7,8 , denke ich, habe alles richtig eingestellt.
          Trotzdem zeigt mir mein Status "Freiberufler" untergestrichen, also mit evtl. Fehler.

          Kommentar


            #6
            Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen
            Du kannst doch lesen ! Einzelunternehmer müssen die Entnahmen und die Einlagen zwingend angeben, wobei auch 0,00 akzeptiert wird,

            was bei den Entnahmen aber sicher falsch ist. Was alles Entnahmen sind, steht in der Hilfe.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Du kannst doch lesen ! Einzelunternehmer müssen die Entnahmen und die Einlagen zwingend angeben, wobei auch 0,00 akzeptiert wird,

              was bei den Entnahmen aber sicher falsch ist. Was alles Entnahmen sind, steht in der Hilfe.
              Gestern bis fast 3.00 Nacht hat mich es gequellt, heute sogar Finanzamt deswegen kontaktiert.
              Ich habe keine Ahnung voran es liegt, gerade vorher habe es nochmal versuch... und hat es geklappt. Mit 0,00, mehr als die 1200,00 eur für Privatleben (so ist in BW) habe nicht für privat verbraucht, also aus meinem Privat/gewerblichen Konto "entnommen". Ob es nur richtig ist?
              Diese Regelung in dem Formular ist sehr Neu, und sehr sehr bürokratisch.

              Zuletzt geändert von Art; 16.02.2022, 19:11.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Art Beitrag anzeigen
                Habe auch das mit den 0,00 versucht ... Klappte nicht
                Dann solltest Du es mal mit einer anderen Tastatur versuchen. Denn sonst kann ich mir nicht mehr viel vorstellen, was eine Eintragung von Nullen dort verhindert.

                Kommentar


                  #9
                  Diese Regelung in dem Formular ist sehr Neu, und sehr sehr bürokratisch.
                  Pflichtfelder sind das bereits seit 2019, ganz so neu ist das auch nicht. Ob die Einträge richtig sind, interessiert erst, wenn aktuell oder

                  in der Zukunft sonstige Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geltend gemacht werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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