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    Handwerkerleistung

    Hallo,

    man kann die Kaminkehrerkosten auf der Nebenkostenabrechnung als Handwerkerleistung absetzen.

    Ich lebe mit meiner Freundin im gleichen Haushalt, stehe aber nicht im Mietvertrag.
    Kann ich die Kaminkehrer bei meiner Steuererklärung angeben?
    Meine Freundin bekam 2021 Elterngeld. Laut Elster-Steuerberechnung 0,00€. Die Kaminkehrerkosten werden in ihrer Steuerberechnung nicht übernommen.

    #2
    Nein, kannst Du nicht. Es ist nicht Deine Wohnung.

    Ob je nach Einkommenssituation und Kindheitssituation Du zum Unterhalt für Deine Freundin verpflichtet bist und deswegen über die Hintertür die Anlage Unterhalt für Dich für diesen Betrag und ggf. viel mehr relevant sein kann, sagt Dir Dein steuerlicher Berater.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo,

      solange du die Kosten getragen hast kannst du sie auch absetzen.
      Wer offiziell der Mieter der Wohnung ist spielt keine Rolle.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        solange du die Kosten getragen hast kannst du sie auch absetzen.
        Wer offiziell der Mieter der Wohnung ist spielt keine Rolle.

        Stefan
        Ja, ich trage die Kosten, aber nachweisen kann ich das nicht, weil die Abrechnung auf meine Freundin/Mieter ausgestellt.

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          #5
          Für Handwerkerkosten braucht man eh den Nachweis, dass man sie per Banküberweisung bezahlt hat. Ich würde mich trauen, den (eigenen) Kontoauszug als Nachweis vorzuzeigen, egal, auf wen die Rechnung ausgestellt ist. Auf dem Kontoauszug steht ja der Kontonhaber drauf, und das ist letztendlich der, der's bezahlt hat.

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            #6
            In dem Anwendungsschreiben vom 09.11.2016 (sicher per Suchmaschine mit BMF und 09.11.2016 findbar) heißt es in Rz 25 wie folgt:

            Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG grundsätzlich nur in Anspruch nehmen, wenn er entweder Arbeitgeber des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistung oder Handwerkerleistung ist.

            Damit bleibe ich bei meiner Meinung, dass der Threadersteller es nicht angeben kann, sondern nur die Freundin / Mieterin, bei der es natürlich nichts bringt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Hallo,

              Für Handwerkerkosten braucht man eh den Nachweis, dass man sie per Banküberweisung bezahlt hat. Ich würde mich trauen, den (eigenen) Kontoauszug als Nachweis vorzuzeigen, egal, auf wen die Rechnung ausgestellt ist. Auf dem Kontoauszug steht ja der Kontonhaber drauf, und das ist letztendlich der, der's bezahlt hat.
              Erstes braucht man den Nachweis in der Regel nicht (wir reden hier ja auch nur vom Kaminkehrer, und nicht von Malerarbeiten o.ä. Sachen die gerne schwarz abgerechnet werden).
              Zweitens muss der Kontoinhaber auch gar nicht der Steuerpflichtige sein, mittelbare Zahlung ist zulässig.
              Drittens betrifft die unbare Zahlung nur den Handwerker/Dienstleister; dem Vermieter darf man beispielsweise auch Bargeld in die Hand drücken (und der Freundin auch).

              Wie gesagt, wenn man die Kosten getragen hat (und das kann auch eine persönliche Absprache sein), dann kann man es absetzen.
              Der §35a ist halt in vielen Punkten etwas anders als andere Gesetze.

              Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG grundsätzlich nur in Anspruch nehmen, wenn er ... Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistung oder Handwerkerleistung ist.
              Und das ist der Fragesteller; ganz davon abgesehen, dass der zitierte Satz lange nicht alle Fälle betrifft (etwa, wenn der Vermieter der Auftraggeber ist - also bitte nicht einzelne Sätze als allumfassend darstellen).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Das Vermieterthema hast Du schon recht, ist aber doch für den Threadersteller irrelevant.

                Ich bleibe bei meiner Meinung, dass forum das nicht absetzen kann, er ist nur "Geduldeter" in der Wohnung, Mieterin ist die Freundin, die Nebenkostenabrechnung betrifft allein die Freundin aufgrund deren Mietvertrag. Ich komme auch nicht auf den Gedanken meinen Eltern (Steuer 0) in deren Haus, falls ich Ihnen beispielsweise den Kaminkehrer zahlen würde, das bei mir anzusetzen. Natürlich kommt da noch das Thema dazu, dass ich nicht (mehr) in dem Haus wohne, aber selbst wenn ich (wieder) würde, wäre das ein abgekürzter Zahlungsweg, d.h. ich zahle meinen Eltern Unterhalt mit ggf. § 33a EStG und meine Eltern zahlen dann ihre eigene Kaminkehrerrechnung und -schuld. Das ist bei forum nicht anders. Aber wir können das Thema beerdigen, ist keine Elsterfrage und wir haben zwei unterschiedliche Meinungen. Wenn forum es "genau" wissen will, fragt er seinen steuerlichen Berater oder seinen Bearbeiter.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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