Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elektronische Meldung freigestellte Kapitalerträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elektronische Meldung freigestellte Kapitalerträge

    Hallo ich war heute in Mein Elster unterwegs. Bei der Gelegenheit habe ich mir mal schon die Daten angeschaut die der Finanzverwaltung elektronisch gemeldet werden. Dabei ist mir aufgefallen, dass auch eine Meldung meines Depots ( Fonds ) dabei war. Es handelt sich um eine Meldung der Depotbank über meine erhaltenen Kapitalerträge die freigestellt wurden.
    Meine Frage ist, ist das neu ab 2021? Letztes Jahr also für 2020 gab es diese Meldung noch nicht. Das Depot bestand da aber auch schon.

    #2
    Wäre mir auch neu, dass (Depot)Banken elektronische Meldungen ans FA machen.
    Da ich aber selber nur Betongold besitze kann ich bei mir selber nicht testen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Es handelt sich um Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge

      Kommentar


        #4
        Es handelt sich um Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge
        Korrekt muss es heißen: Es handelt sich um die Mitteilung über den tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag.

        Der wird von den Banken schon seit Jahren mitgeteilt, sonst nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Also dies steht in Mein Elster :Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag


          Es handelt sich um tatsächlich vom Steuerabzug freigestellte Kapitalerträge aufgrund eines Freistellungsauftrags. Bitte beachten Sie, dass der mitgeteilte Betrag nicht zwingend mit dem von Ihnen erteilten Freistellungsauftrag übereinstimmen muss. Für den Fall, dass Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben, aber keine vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge vorliegen, übermittelt Ihre Bank, Ihr (Kredit-)Insitut oder Ihre Versicherung keine Bescheinigung an die Finanzverwaltung.

          Weiter hin wurde die Summe der Kapitalerträge die wir bekommen und die durch den Freibetrag steuerfrei geblieben sind mitgeteilt.

          Charlie24: Es kann schon sein das da was mitgeteilt wurde. Ich habe in mein Elster jahre rückwärts geschaut und diese Meldung war noch nie in mein Elster als elektronisch gemeldetes Dokument vorhanden.

          Kommentar


            #6
            Also konkret war noch nie von meiner Depotbank etwas in Mein Elster was ich vorab einsehen konnte.

            Kommentar


              #7
              Ich habe in mein Elster jahre rückwärts geschaut und diese Meldung war noch nie in mein Elster als elektronisch gemeldetes Dokument vorhanden.
              In der Vergangenheit wurden diese Mitteilungen auch nicht zum Abruf bereitgestellt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                In der Vergangenheit wurden diese Mitteilungen auch nicht zum Abruf bereitgestellt.
                Abruf war das Wort was ich gesucht hatte. Also ist der Abruf: die Mitteilung über den tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag ab diesem Jahr neu? Verstehe ich das so richtig ?

                Kommentar


                  #9
                  Also ist der Abruf: die Mitteilung über den tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag ab diesem Jahr neu? Verstehe ich das so richtig ?
                  Ich kann es dir nicht sagen. Meine Banken haben bisher nichts in der Richtung übermittelt. In der Hilfe zum Bescheinigungsabruf findet man bisher nichts.

                  Ich finde es auch nicht wirklich sinnvoll. Ich reiche die Anlage KAP in der Regel nicht ein und wenn ich sie ausnahmsweise einreiche, muss ich mehr

                  angeben, als den tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag. Dafür brauche ich dann auch die Steuerbescheinigungen der Banken.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    OK ich verstehe es auch nicht was mir dieser Abruf bringen soll ? Ich vermute mal der Finanzbeamte hatte auch schon vor Jahren Zugriff auf diese Daten. Das ich sie jetzt auch sehe ok. Wichtig ist aber die Steuerbescheinigung des jeweiligen Institutes. Wer stellt dann aber diese Daten zur Verfügung, dass muss ja dann über das BZST laufen. Den die Verpflichteten melden das ja dort hin und das BZST stellt dann diese Daten elektronisch für uns in Mein Elster als Abruf zur Verfügung.
                    Denn die Depotbank stellt diese Daten ja nicht direkt in Mein Elster zur Verfügung. Was mich auch noch interessiert es müsste doch eigentlich eine Rechtsgrundlage geben wer und was für Daten zum Abruf in mein Elster bereitstehen?

                    Kommentar


                      #11
                      Ich vermute mal der Finanzbeamte hatte auch schon vor Jahren Zugriff auf diese Daten
                      Nach meiner Kenntnis ist das so.

                      Wer stellt dann aber diese Daten zur Verfügung, dass muss ja dann über das BZST laufen.
                      Auch das müsste zutreffen. Zum einen melden die Banken die erteilten Freistellungsaufträge unter Angabe der Identifikationsnummer an das

                      BZSt und nach Abschluss des Jahres dann die aufgrund der Freistellungsaufträge tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge.

                      Die können ja auch unter den Freistellungsaufträgen liegen. Für diese Übermittlungen gibt es sicher eine Rechtsgrundlage, wahrscheinlich

                      in den § 44 und 45 EStG, durchlesen werde ich diese Vorschriften aber jetzt nicht.

                      Was die Bereitstellung von elektronisch übermittelten Bescheinigungen für den Steuerpflichtigen angeht, handelt es sich um eine Serviceleistung

                      der Steuerverwaltung. Ob man dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage benötigt, keine Ahnung ? https://www.elster.de/elsterweb/info...privatpersonen)
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Na dann bin ich mal gespannt ob das die andere Depotbank auch macht. Vielen Dank

                        Kommentar


                          #13
                          Hab mich mal schlau gemacht, da gab es wohl eine Änderung am Verfahren:

                          Nach dem bisherigen Verfahren wurden durch einen Freistellungsauftrag (FSA) vom Kapitalertragsteuerabzug freigestellte Kapitalerträge nur dann als eDatensatz vom BZSt an die Länder übermittelt, sofern das gesetzliche Freistellungsvolumen überschritten wurde (sog. Teildatenlieferung). Seit dem 01.01.2022 erfolgt die Übermittlung sämtlicher eingehender Meldungen der meldepflichtigen Stellen beim BZSt als eDatensätze, ohne Berücksichtigung eines Grenzwerts (= Volldatenlieferung).

                          In dem Zusammenhang wurde es wohl auch geändert, dass diese Daten über ELSTER zum Bescheinigungsabruf bereitgestellt werden.

                          Nachtrag: für meinen Sohn liegt auch bereits ein Datensatz der Bank vor. Für meine Mutter (Sparkasse) ist noch nichts da, aber ist ja auch nochnicht Ende Februar


                          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 18.02.2022, 11:26.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            #14
                            In dem Zusammenhang wurde es wohl auch geändert, dass diese Daten über ELSTER zum Bescheinigungsabruf bereitgestellt werden.
                            So wie der Bescheinigungsabruf und die Übernahme der Daten in Mein ELSTER derzeit konzipiert sind, sehe ich da durchaus ein Problem.

                            In meinem Steuerprogramm kann ich auswählen, welche Daten ich nach Abruf in meine Erklärung übernehmen will, in Mein ELSTER bisher nicht,

                            da wird immer alles eingefüllt und zwar bei jedem Abruf..

                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Heute konnte ich jetzt auch erstmals solche Bescheinigungen abrufen. Das ist völlig sinnfrei und bringt auch nichts. Die Bank übermittelt bei Ehegatten,

                              die ihren Freistellungsauftrag ja gemeinsam erteilen müssen, nur die Summe, die beide zusammen tatsächlich beansprucht haben. Tatsächlich wird

                              in den Steuerbescheinigungen ja alles dem jeweiligen Ehegatten konkret zugeordnet. Der einzige Lichtblick: Es wird nichts übernommen, wobei man

                              den Hinweis bezüglich der Abgabepflicht der Anlage KAP auch missverstehen kann. Es gibt einige weitere Konstellationen, bei denen die Abgabe Pflicht

                              ist oder Sinn macht. Dass zu viel freigestellt wurde, kommt doch eher selten vor.

                              Freistellung_KAP.JPG
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X