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Diskrepanz bei den an die Finanzverwaltung übermittelten Daten

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    Diskrepanz bei den an die Finanzverwaltung übermittelten Daten

    Hallo,
    von meiner privaten Krankenversicherung werden die über die Basisversorgung hinausgehenden Beiträge zur Krankenversicherung nicht an die Finanzverwaltung übermittelt.
    Was kann ich tun, damit alle Daten an die Finanzverwaltung übermittelt werden?
    Es ergibt sich natürlich eine steuerliche Auswirkung!
    Danke für die Hilfe.

    #2
    von meiner privaten Krankenversicherung werden die über die Basisversorgung hinausgehenden Beiträge zur Krankenversicherung nicht an die Finanzverwaltung übermittelt.
    Das ist so üblich, da kannst du nichts dagegen tun, außer die Beitragsanteile für Wahlleistungen manuell in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand

    zu erfassen. Auf der schriftlichen Bescheinigung, die du erhalten hast, stehen sie ja normalerweise drauf. Ob sie sich steuerlich überhaupt auswirken, ist

    ein anderes Thema. Ich spare mir den Eintrag schon seit Jahren, der bringt mir nämlich steuerlich nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ist bei manchen privaten KV leider normal, dass die Beiträge zu Wahlleistungen oder zumindest der Gesamtbeitrag nicht übermittelt werden.
      Um diese dennoch geltend zu machen zu machen, füllst du die Anlage Vorsorgeaufwand (Punkt 3, Zeile 27) zutreffend aus.
      Sofern sich tatsächlich eine steuerliche Auswirkung ergibt und das FA einen Nachweis sehen möchte, wird man sich bei dir melden (oder es kommentarlos streichen).

      Mist zu langsam beim Schreiben, Charlie24 war wieder schneller
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Ergänzend noch: Die Krankenversicherer dürfen, wenn Sie die Basisversorgungsbeiträge übermiteln, auch die weiteren Beträge an entsprechenden Position übermitteln, die Basisversorgungsbeiträge müssen sie übermitteln. Es handelt sich somit um ein Serviceproblem Deines Versicherers, denn es gibt auch welche, die es machen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Es handelt sich somit um ein Serviceproblem Deines Versicherers, denn es gibt auch welche, die es machen.
          Meine PKV übermittelt die Beiträge Wahlleistungen ebenfalls nicht. In den schriftlichen Bescheinigungen, die ich erhalte, sind sie aber mit dem Hinweis aufgeführt,

          dass diese Positionen nicht an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Mir taugt das. In den Jahren 2015 bis 2017 habe ich die wegen der Günstigerprüfung

          nach § 10 Abs. 4a EStG auch erklärt, in den Jahren davor und seit 2018 hatten bzw. haben die Beiträge keine steuerlichen Auswirkungen (mehr).
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Das gibt es immer wieder, dass Daten auf Bescheinigungen fehlen. Egal ob die Wahlleistungen Ihnen steuerlich etwas bringen oder nicht, sie müssten von der Krankenkasse übermittelt werden. Sind sie übermittelt worden, so werden sie nicht automatisch mit Übernahme der Bescheinigungen in Ihre Steuererklärung aufgenommen. Sie müssen sie selbst eintragen. Bei der DEBEKA müssen Sie die Wahlleistungen noch vorher selbst ausrechnen.
            Im Saarland werden jedem Arbeitnehmer (Beamte nicht) Beiträge für die Arbeitskammer abgezogen. Auf den Lohnsteuer-Jahresbescheinigungen werden sie aber nicht immer aufgeführt und dem Finanzamt übermittelt.

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              #7
              ... sie müssten von der Krankenkasse übermittelt werden.
              Nein, die Beiträge für Wahlleistungen müssen nicht elektronisch übermittelt werden. Sie dürften mit Zustimmung des Versicherungsnehmers übermittelt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von weinmann-manfred Beitrag anzeigen
                Das gibt es immer wieder, dass Daten auf Bescheinigungen fehlen. Egal ob die Wahlleistungen Ihnen steuerlich etwas bringen oder nicht, sie müssten von der Krankenkasse übermittelt werden. Sind sie übermittelt worden, so werden sie nicht automatisch mit Übernahme der Bescheinigungen in Ihre Steuererklärung aufgenommen. Sie müssen sie selbst eintragen. Bei der DEBEKA müssen Sie die Wahlleistungen noch vorher selbst ausrechnen.
                Im Saarland werden jedem Arbeitnehmer (Beamte nicht) Beiträge für die Arbeitskammer abgezogen. Auf den Lohnsteuer-Jahresbescheinigungen werden sie aber nicht immer aufgeführt und dem Finanzamt übermittelt.
                Gerade bei der Debeka wurden in der Vergangenheit auch die Wahlleistungen übermittelt, also eher Gegenbeispiel !
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Die Bescheinigungen der Debeka an die Finanzverwaltung beinhalten Die KV-Beitäge ohne Wahlleistungen und die KV-Beitäge mit Wahlleistungen.

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                    #10
                    Also eigentlich übermittelt die DEBEKA den Gesamtbetrag der KV-Beiträge und die Basis-Beiträge.
                    Den Wert der Wahlleistungen muss man an Hand der beiden Zahlen selber ausrechnen und manuell in der Steuererklärung eintragen.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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