Hallo!
Wir haben letztes Jahr geheiratet und sind auch erst einige Zeit später zusammengezogen.
Vorher war ich alleinerziehend. Für die entsprechenden Monate möchte ich den
Entlastungsbetrag in meiner Steuererklärung (Einzelveranlagung) geltend machen.
Welche Angaben muss ich in der Anlage Kind machen?
Die abgefragten Daten sind leider für unseren Fall nicht ganz klar/eindeutig.
Zeile 49 ("Das Kind war mit mir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet vom - bis:"):
Das Kind lebte das ganze Jahr in derselben Wohnung, zunächst nur mit mir, dann
mit uns gemeinsam. Ist hier also das ganze Jahr oder nur der Abschnitt anzugeben,
in dem es lediglich mein Haushalt war?
Zeile 52 (Es bestand eine Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer weiteren volljährigen Person,
für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand):
Ist hier mein Ehepartner einzutragen? In Zeile 54 (Angabe zu Verwandschaftsverhältnis)
ist kein/e Ehepartner/in vorgesehen, daher scheint das so nicht gemeint zu sein.
Reicht es also, dass die Ehe in Zeile 18 (Mantelbogen) vermerkt ist?
Oder soll der Ehepartner hier vermerkt werden - dann irritiert etwas,
dass ich nach den steuerlichen Regeln ja nur bis zur Ehe alleinerziehend war,
die hier nur abgefragte Haushaltsgemeinschaft aber erst später bestand.
Übrigens: Egal welche Angaben ich beim Entlastungsbetrag teste,
er wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt, anders als in den letzten Jahren.
Über Tipps würde ich mich sehr freuen..
Viele Grüße
InaMi
Wir haben letztes Jahr geheiratet und sind auch erst einige Zeit später zusammengezogen.
Vorher war ich alleinerziehend. Für die entsprechenden Monate möchte ich den
Entlastungsbetrag in meiner Steuererklärung (Einzelveranlagung) geltend machen.
Welche Angaben muss ich in der Anlage Kind machen?
Die abgefragten Daten sind leider für unseren Fall nicht ganz klar/eindeutig.
Zeile 49 ("Das Kind war mit mir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet vom - bis:"):
Das Kind lebte das ganze Jahr in derselben Wohnung, zunächst nur mit mir, dann
mit uns gemeinsam. Ist hier also das ganze Jahr oder nur der Abschnitt anzugeben,
in dem es lediglich mein Haushalt war?
Zeile 52 (Es bestand eine Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer weiteren volljährigen Person,
für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand):
Ist hier mein Ehepartner einzutragen? In Zeile 54 (Angabe zu Verwandschaftsverhältnis)
ist kein/e Ehepartner/in vorgesehen, daher scheint das so nicht gemeint zu sein.
Reicht es also, dass die Ehe in Zeile 18 (Mantelbogen) vermerkt ist?
Oder soll der Ehepartner hier vermerkt werden - dann irritiert etwas,
dass ich nach den steuerlichen Regeln ja nur bis zur Ehe alleinerziehend war,
die hier nur abgefragte Haushaltsgemeinschaft aber erst später bestand.
Übrigens: Egal welche Angaben ich beim Entlastungsbetrag teste,
er wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt, anders als in den letzten Jahren.
Über Tipps würde ich mich sehr freuen..
Viele Grüße
InaMi
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