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Kleingewerbe EÜR Anlage - in gemeinsamen Steuererklärung oder gesondert?

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    Kleingewerbe EÜR Anlage - in gemeinsamen Steuererklärung oder gesondert?

    Hi,

    ich habe eine kleine Frage. Ich habe bisher Einkommenssteuererklärung über Elster gemacht. Ich bin Arbeitnehmer, meine Frau hatte keine Arbeit. Ich habe uns zusammenveranlagt im Elster abgefertigt. Bisher ohne Problem.
    Seit Sep. 2021 hat meine Frau ein Kleingewerbe angemeldet. Ich will dafür Anlage EÜR ausfüllen. Soll ich das machen, nachdem ich unsere Steuererklärung wie bisher abgeschickt habe. Oder die EÜR ausfüllen und danach mit anderen Formularen absenden?
    Oder muss EÜR gar gesondert durch den Elster Account meiner Frau erstellt und abgeschickt werden?

    #2
    ElsterFormular stand letztmalig für 2019 zur Verfügung.

    Aber egal, mit was Ihr die Steuererklärungen macht, die zeitliche Reihenfolge ist eigentlich egal, solange Ihr Euch an die Fristen haltet. Das Finanzamt hat's allerdings gerne, wenn alle Erklärungen für das gleiche Jahr auch gleichzeitig kommen.

    Immerhin müsst Ihr ja auch den mit der EÜR ermittelten Gewinn in die Einkommensteuererklärung eintragen.

    Welchen Account Ihr verwendet ist egal.

    Kommentar


      #3
      Ja, du hast Recht, ich mache das mit ElsterOnline. Und danke für diene Antwort.
      Ich dachte, dass wenn alles zusammen macht, dann wird es gegeneinander verrechnet. Also zB wenn man Erstattung bei der normalen Steuererklärung bekommt und beim Kleingewerbe was nachzahlen muss, dann wird es gleich vor dem abschicken verrechnet. Aber ich lese aus deiner Antwort, dass es getrennt behandelt wird.

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        #4
        Also zB wenn man Erstattung bei der normalen Steuererklärung bekommt und beim Kleingewerbe was nachzahlen muss, dann wird es gleich vor dem abschicken verrechnet. Aber ich lese aus deiner Antwort, dass es getrennt behandelt wird.
        Wenn ihr Zusammenveranlagung beantragt, was in der Regel besser ist, wird natürlich alles verrechnet. Ihr könnt die Steueranteile ja selbst ermitteln.

        Ich verschiebe das Thema in das richtige Unterforum.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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