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Einen Tag zwei Jobs gehabt-und nun?

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    Einen Tag zwei Jobs gehabt-und nun?

    Hallo,

    ich habe die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 begonnen. Hier ist mir bei Kontrolle der Belege etwas aufgefallen.
    Ich habe im Oktober den Job gewechselt. Auf der ELStAM vom alten AG steht, das ich bis zum 15.10.21 bei ihm beschäftigt war. Bei meinem neuen AG steht, das ich am 15.10.21 mit der Arbeit begonnen habe. Somit habe ich an einem Tag zwei Jobs gehabt. Ich hatte meinen Resturlaub beim alten AG genommen, und halt am 15.10. beim neuen AG angefangen.
    Was mache ich nun? Bis jetzt ist es niemanden (Krankenkasse, Pflegekasse, Finanzamt,...) aufgefallen, das für einen Tag zwei AG die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Steuerberechnung läuft auch ohne Fehler durch. Wie ist die beste Vorgehensweise? Die ELStAM ändern? Oder?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen. LG

    #2
    Zitat von Crepistier Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 begonnen. Hier ist mir bei Kontrolle der Belege etwas aufgefallen.
    Ich habe im Oktober den Job gewechselt. Auf der ELStAM vom alten AG steht, das ich bis zum 15.10.21 bei ihm beschäftigt war. Bei meinem neuen AG steht, das ich am 15.10.21 mit der Arbeit begonnen habe. Somit habe ich an einem Tag zwei Jobs gehabt. Ich hatte meinen Resturlaub beim alten AG genommen, und halt am 15.10. beim neuen AG angefangen.
    Was mache ich nun? Bis jetzt ist es niemanden (Krankenkasse, Pflegekasse, Finanzamt,...) aufgefallen, das für einen Tag zwei AG die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Steuerberechnung läuft auch ohne Fehler durch. Wie ist die beste Vorgehensweise? Die ELStAM ändern? Oder?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen. LG
    Hallo,

    deine Sozialversicherungsbeiträge richten sich nicht nach der Anzahl der Tage, sondern nach deinem sozialversicherungspflichtigen Entgelt
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Was mache ich nun?
      Nichts, auf die Höhe der Einkommensteuer hat das keinen Einfluss. Und dass für einen Tag zweimal Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden,

      ist doch auch nicht weiter tragisch. Das ist eben so, wenn man gleichzeitig zwei bezahlte Beschäftigungsverhältnisse hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke für eure schnellen Antworten.
        Schönen Sonntag noch.
        BG

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