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Jubiläumszuwendung

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    Jubiläumszuwendung

    Hallo, ich habe im vergangen Jahr eine Jubiläumszuwendung für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit erhalten. Mein Arbeitgeber hat diese im Bruttoarbeitslohn einberechnet und voll versteuert. Auch in der Lohnsteuerjahresbescheinigung ist diese nicht separat ausgewiesen. Nach meinem Kenntnisstand müsste diese aber jedoch nur mit der 1/5 Regel versteuert und extra ausgewiesen werden. Wie gehe ich nun vor um die Steuervergünstigung nachträglich zu erhalten? Abziehen vom Bruttolohn und selbst in die entsprechende Zeile eintragen und ausweisen? Oder gibt es andere Vorgehensweisen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    #2
    Unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung ist sie auch nicht ausgewiesen ?

    Vom Bruttolohn abziehen darfst du sie nicht, du erfasst sie auf Seite 3 der Anlage N in Zeile 18
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      https://www.haufe.de/personal/haufe-...I14431375.html
      Zitat aus o.g. Artikel:
      Die Anwendung der Fünftelregelung kann im Einzelfall auch zu einer höheren Lohnsteuer führen als die reguläre Besteuerung. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Günstigerprüfung durchzuführen.
      Gruß FIGUL

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        #4
        Charlie24
        Nein, dort ist sie auch nicht ausgewiesen.
        okay, ich werde die Zuwendung so erfassen und dann abwarten was das Finanzamt daraus macht. Vielen Dank.

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          #5
          ... und dann abwarten was das Finanzamt daraus macht. Vielen Dank.
          Wenn keine Ausweisung unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt ist, wird das Finanzamt vermutlich den Nachweis haben wollen,

          dass es sich um eine Jubiläumszuwendung handelt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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