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Studienkosten und Reisekosten

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    Studienkosten und Reisekosten

    Hallo zusammen,

    ich habe mit der Steuererklärung für 2021 angefangen und bin mir nicht ganz sicher, wo ich die Studiengebühren und die Reisekosten eintragen muss. Zu meiner Situation: Ich habe eine Berufsausbildung abgeschlossen, einige Jahre im Beruf gearbeitet und jetzt ein Studium aufgenommen.

    1. Trage ich die Studiengebühren in der Anlage N bei Punkt 14 - Fortbildungskosten ein?

    2. Neben meinem Studium arbeite ich 20 Stunden in meinem alten Beruf (Homeoffice und Büro). Kann ich die Homeofficepauschale und Reisekosten zum Arbeitsort geltend machen? Kann ich zusätzlich auch die Reisekosten zur Uni geltend machen oder ist beides nicht möglich?

    Hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle gelandet.

    LG Nicosca

    #2
    Zu 1: Fortbildung ist korrekt. Da eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, sind das alles Werbungskosten

    Zu 2: Die Entfernungspauschale kann für die Tage beansprucht werden, an denen das Büro aufgesucht wurde, die Homeoffice-Pauschale für die Tage,

    an denen nur zu Hause gearbeitet wurde. Bei einem Vollzeitstudium gibt es zur Uni auch nur die Entfernungspauschale, keine Reisekosten !

    Die Berechnung der Homeoffice-Pauschale funktioniert noch nicht. Mit ELSTER haben deine Fragen ansonsten eher nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das hat mir auf jeden Fall sehr weiter geholfen. Danke!

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